Entwicklungshelfergesetz

Entwicklungshelfergesetz
Basisdaten
Titel: Entwicklungshelfer-Gesetz
Abkürzung: EhfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 702-3
Datum des Gesetzes: 18. Juni 1969 (BGBl. I S. 549)
Inkrafttreten am: 21. Juni 1969
Letzte Änderung durch: Art. 35 G vom 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2954, 2992)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2005
(Art. 61 Abs. 1 G vom
24. Dezember 2003)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Entwicklungshelfer-Gesetz regelt die Rechtsstellung der Entwicklungshelfer in Deutschland.

Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Entwicklungshelfer, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses, die Rechtsstellung der aktiven Entwicklungshelfer sowie die Rechtsstellung der früheren Entwicklungshelfer.

Weblinks

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