Europalette

Europalette
Stapel von Europoolpaletten
Maße von Europoolpaletten

Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette; in abgekürzter Form auch FP für Flachpalette) kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europool sein. Typischerweise (wie im Nachfolgenden) ist die durch DIN EN 13698 Teil 1 genormte, mehrwegfähige Transportpalette mit einer Grundfläche von 0,96 Quadratmeter und den Maßen 1200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe) sowie einem Eigengewicht von 20−24 kg (je nach Holzfeuchte) gemeint. Sie wird von 78 Spezialnägeln zusammengehalten (gelegentlich auch 81 Nägel).

Eine Europalette ist eine sogenannte Vierwegpalette, d. h., sie kann von allen vier Seiten mit einem automatischen Flurfördergerät oder einem Gabelstapler aufgenommen und transportiert werden. Die Aufnahme mit einem Hubwagen ist aufgrund der unten geschlossenen Seitenöffnungen jedoch auf die kürzeren Seiten beschränkt.

Die Europalette ist UIC-genormt und entspricht den Bestimmungen der European Pallet Association (EPAL).

Europaletten werden normalerweise nicht in ISO-Containern eingesetzt, da die Maße der Europalette nicht zu denen des ISO-Containers passen. Dies ist durch unterschiedliche Einheitensysteme in Amerika (Herkunft des Containers) und Europa (Herkunft der Europoolpalette) begründet. Wertvolles und teures Transportvolumen im Container würde so nicht optimal genutzt werden. Seit einiger Zeit hat sich eine Kunststoffpalette mit den für Containermaße optimierten Maßen 1140 × 1140 mm auf dem Markt durchgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Tauschkriterien

Ob Paletten "tauschfähig" sind, ist definiert. Nicht tauschfähig sind Paletten laut EPAL, wenn[1]

  • die Palette nicht von einem lizenzierten Betrieb nach EPAL Kriterien hergestellt wurde,
  • die EUR oder andere Markierungen auf den Klötzen fehlen,
  • ein Brett fehlt,
  • Bretter so beschädigt sind, dass mehrere Nagelschäfte sichtbar sind,
  • ein Klotz fehlt oder so beschädigt ist, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist,
  • der Allgemeinzustand sehr schlecht ist (morsch, verschmutzt usw.),
  • die Palette von einem nicht lizenzierten Betrieb repariert wurde.
Gefälschte Europaletten. Besonders auffällig: die Paletten ganz ohne Kennzeichen am Klotz.

Die Bestimmungen zur Herstellung und Reparatur von EPAL Europaletten sind bis hin zur Position der einzelnen Nägel umfangreich, und Verstöße werden regelmäßig straf- und zivilrechtlich verfolgt. Es befinden sich zahlreiche gefälschte Europaletten in Umlauf.

Oft wird von "einwandfreien Tauschpaletten" geredet. Hierbei werden auch Paletten angenommen, die nicht zu 100 % den strengen EPAL Kriterien zur Tauschfähigkeit entsprechen.

Kennzeichnung

Eine Europoolpalette muss folgende Kennzeichnung aufweisen, um als solche behandelt zu werden:

  • Die Kennzeichnung EPAL am linken Eckklotz. Sie ist nicht zwingend notwendig, sondern nur ein Qualitätszeichen, wird aber oft verlangt; in Italien fast ausschließlich.
  • Den Hersteller-Code, eine Signierklammer der Prüfer und eine Kennzeichnung der zur Herstellung zugelassenen Bahn (z. B. CH für die Schweiz).
  • Bei reparierten Europaletten einen runden Prüfnagel am mittleren Klotz auf beiden Längsseiten.
  • Das Zeichen des Europäischen Paletten-Pools EUR am rechten Eckklotz.

Gewichtsbelastungen einer Europalette

Beschädigtes Deckbrett einer Europalette

Die EUR-Flachpalette kann höchstens 1000 kg auf einem Punkt sowie maximal 2000 kg bei gleichmäßiger Verteilung tragen. Beschädigte und damit nicht tauschfähige Paletten haben oft eine wesentlich geringere Belastbarkeit.

Benutzung

Da Europaletten genormte Maße haben und in der Regel auf einer Wechselbrücke, einem Wechselaufbaubehälter oder einem Sattelzug geladen werden, kann man immer zwei Europaletten quer oder drei Europaletten längs verladen. Europaletten finden überall im Transportgewerbe Verwendung. In vielen Industriebetrieben sind die Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt.

Qualitätsunterschiede

Illegal reparierte Europoolpalette

Man unterscheidet beim Europaletten-Tausch verschiedene Arten der Qualität, die für den jeweiligen Versender ausschlaggebend sind:

  • neue Europalette: Direkt vom Hersteller an den Kunden geliefert. Üblich in der Lebensmittelindustrie sowie bei Arzneimitteln und sonstigen für Verschmutzung anfälligen Waren.
  • neuwertige Europalette: Europalette, die in höchstens zwei Tauschvorgänge involviert war. Üblich bei Industriebetrieben, die ihre Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt haben. Unter anderem dürfen hier keine Holzsplitter von der Europalette abstehen oder fehlen.
  • gebraucht/tauschfähige Europalette: Europalette, die aufgrund häufiger Benutzung bereits einige Mängel aufweist, etwa dunklere Holzfärbung oder kleine Absplitterungen. Diese Art wird bei den meisten Firmen und Speditionen benutzt.
  • verbrauchte/nicht mehr tauschfähige Europalette: Bezieht sich auf eine verfaulte oder kaputte Europalette.
  • reparierte Europaletten: Nicht mehr tauschfähige Europaletten werden von eingetragenen und von der EPAL lizenzierten Betrieben repariert. Solche Europaletten fallen wiederum in die Kategorie gebraucht/tauschfähig. Erkennen kann man reparierte Europaletten an einem runden Nagelsiegel im Mittelklotz, der ausschließlich von der EPAL vergeben wird.

In der Praxis weichen die Bewertungen insbesondere zwischen "tauschfähig" und "nicht tauschfähig" trotz einfacher Unterscheidungsregeln[2] voneinander ab. Es kommt vor, dass von 100 gelieferten "einwandfreien" Paletten 80 Paletten vom Empfänger als "nicht tauschfähig" zurückgewiesen werden.

Tauschvereinbarungen

Der Tausch bei Europaletten erfolgt nicht automatisch. Folgende Bedingungen sind für eine Tauschvereinbarung zwingend:

  • Es handelt sich um eine Europalette gemäß den Qualitätsunterschieden.
  • Der Versender weist bei Auftragsvergabe auf Europaletten hin.
  • Auf den Frachtpapieren ist die Anzahl der Europaletten vermerkt.
  • Der vom Spediteur beauftragte Frachtführer quittiert − in der Regel auf den Frachtpapieren − die Anzahl der beim Kunden übernommenen Europaletten.

Ebenso ist zu beachten, dass ein Palettentausch nicht in allen Staaten üblich ist; selbst innerhalb der EU hat sich der Brauch, Paletten zu tauschen, nicht in allen Mitgliedsländern durchgesetzt. Die Schweizer Spediteure sind zum Jahresende 2007 aus dem Palettentausch ausgestiegen.[3]

Verschleißfaktor

In Kontrakten zwischen Verladern und Spediteuren wird in der Regel ein Verschleißfaktor von 5 % zu Gunsten des Spediteurs in Ansatz gebracht.

Ausschluss

Vom Tausch können Europaletten nur ausgeschlossen werden, wenn

  • vom Absender Europaletten zur Verfügung gestellt werden, welche nicht den oben genannten Kriterien entsprechen,
  • beim Empfänger keine Europaletten in den oben genannten Kriterien vorhanden sind,
  • der Empfänger diese Europaletten mit gekauft hat.

Dies muss alles auf den Frachtpapieren vermerkt werden.

Preis

Paletten werden zu Tagespreisen gehandelt und unterliegen damit dem regulären Marktgesetz (Angebot - Nachfrage)

Zu unterscheiden ist der Verkaufswert einer Europalette und erhobene Kautionen/Mieten von Unternehmen. Derzeit liegt der aktuelle Marktwert einer Europalette, je nach Zustand und Behandlung (z. B. nach IPPC), bei ca. 8,50 €.

Tauschklauseln

Für den Ablauf des Tausches empfiehlt der Bundesverband Spedition und Logistik zwei verschiedene Klauseln:

Kölner Palettentausch

Die Europaletten werden Zug um Zug, das bedeutet bei der Beladestelle wie bei der Entladestelle, sofort getauscht. Der Verlader verpflichtet sich, dass die Anzahl der getauschten Europaletten auch beim Empfänger wieder zum Tausch bereitstehen. Diese Klausel findet meistens Anwendung im Direktverkehr.

Bonner Palettentausch

Die Europaletten werden vom Verlader bis zu einem gewissen Kontingent zur Verfügung gestellt und auch beim Empfänger nicht getauscht. Diese Klausel findet meistens Anwendung im Sammelgutverkehr.

Weblinks

Verweise

  1. GPAL (Hrsg.): Tauschkriterien im Europäischen Paletten-Pool. (http://www.gpal.de/index.php?&id=32 ; Stand: 2008-02-01). 
  2. EPAL (Hrsg.): Tauschkriterien im Europäischen Paletten-Pool für EURO-Paletten. (http://www.gpal.de/userdata/File/Poster/Poster1_front_de.pdf ; Stand: 2008-02-01). 
  3. ASTAG (Hrsg.): Ausstieg aus dem Palettentausch per 31. Dezember 2007. (http://static.23.nu/md/Pictures/ASTAGAusstiegPalettentausch.pdf ; Stand: 2008-02-01). 

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