Gefahrenfunktion

Gefahrenfunktion

Die Gefahrenfunktion ist ein Schutzsystem bei Sicherheits-Türschlössern mit Doppel-Schließzylindern.

Ist die Gefahrenfunktion im Schloss integriert, kann das Schloss von beiden Seiten mit einem Schlüssel betätigt werden, obwohl auf der jeweils anderen Seite bereits ein Schlüssel steckt.

Sinnvoll ist der Einsatz vor allem in Räumen, bei denen keine zweite Tür (Zugang) existiert, um Eingeschlossenen helfen zu können, ohne das Schloss aufbrechen zu müssen. Ein Beispiel sind Zimmertüren von Altenwohnungen oder normale Etagen-Wohnungen, deren Türen auf der Außenseite keine Klinke haben und die Gefahr des Aussperrens groß ist.

Da die Mechanik in der Schließnase (Kupplung) sehr aufwändig ist, haben Zylinder mit der Gefahrenfunktion den großen Nachteil, dass sie empfindlicher als "normale" Profilzylinder sind. Die Kupplungen sind aus mehreren Teilen zusammengefügt, es wirken mehrere Federn mit unterschiedlicher Federkraft gegeneinander und ermöglichen so die Funktion. Üblich sind auch Konstruktionen, bei denen die Spitze des Schlüssels in die Kupplung einrastet, und formschlüssig die Übertragung herstellt. Da Schlüssel im Bereich der Spitze nach und nach abgenutzt werden, kann es passieren, dass sie aus der Kupplung rutschen und nicht mehr funktionieren. Aus diesem Grund sollte man bei Türen mit hoher Benutzungsfrequenz auf die Gefahrenfunktion verzichten. Auch bei Schlössern wie Mehrpunktverriegelungen und Panzerriegeln, wo über den Schlüssel und Profilzylinder hohe Drehmomente übertragen werden, ist die Gefahrenfunktion ungeeignet. Manche Hersteller nennen die Gefahrenfunktion "GF" auch Prioritätsfunktion oder BSZ-Funktion.

Als weitere Variante existieren Zylinder, bei denen diese Gefahrenfunktion in Form einer sogenannten Gefahrenschlüssel-Funktion ausgeführt ist. Die Tür kann bei innen steckendem Schlüssel nur mit einem speziellen Gefahrenschlüssel aufgesperrt werden. Dieser Gefahrenschlüssel hat je nach Hersteller eine veränderte Spitze, gefederte Dorne usw.


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