- Gefahrenfeuer
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Ein Gefahrenfeuer ist ein blinkendes Rundstrahlfeuer zu einer Warnung vor einer akuten Gefahr, welches unter diesem Bezeichnung im Bereich des Luftverkehr, des Seeverkehr und im Küstenschutz genutzt wird.
Im Luftverkehr sind Gefahrenfeuer rot oder weiß blinkende Rundstrahlfeuer und somit eine Form der Flugsicherheitsbefeuerung an freistehenden Luftverkehrshindernissen. Beispiele sind Seilbahnen oder Freileitungen im Gebirge, Türme, Kraftwerksanlagen, Funkmastanlagen, Windparks oder einzelne Windkraftanlagen, aber auch Luftverkehrshindernissen in Einflugschneisen von Verkehrsflughäfen.[1]
Im Seeverkehr enthält das Farbspektrum rot, grün und weiß, Beispiele hierfür sind Leuchttürme an Küstenlininen zur Warnung vor Untiefen, Blinklichter als Sturmwarnungslampen an Binnengewässern mit Schiffsverkehr oder Untiefentonnen.
Literatur
- Adolf Miethe: Bauingenieurwesen, Küstenbefeuerung, Luftbilderkundung. (= Die Technik im zwanzigsten Jahrhundert; Band 5). Westermann, Braunschweig 1920 (Digitalisat)
- Vorschrift der Luftwaffe: L.Dv. 85/4 - Leuchtfeuerverzeichnis - Teil 4: Adriatisches Meer, Ostwärtiges Mittelmeer, Ägäisches Meer, Schwarzes Meer und Asowsches Meer - 1940
Einzelnachweise
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