IAS 38

IAS 38

Der International Accounting Standard 38 (IAS 38) ist eine Rechnungslegungsvorschrift des IASB.

Inhaltsverzeichnis

Abdeckung und Ansatz

IAS 38 regelt die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte (intangible assets) eines Unternehmens. Immaterielle Vermögenswerte werden im IAS 38 definiert als nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die selbständig identifizierbar sind und worüber das Unternehmen die Kontrolle und Verfügungsmacht besitzt. Weitere Ansatzvoraussetzungen für einen immateriellen Vermögenswert sind:

  • Der zukünftige Nutzen muss wahrscheinlich sein und
  • die Kosten müssen zuverlässig ermittelbar sein.

Nicht zu den immateriellen Vermögenswerten zählt ein entgeltlich erworbener Firmenwert, da er nicht selbständig identifizierbar ist. Immaterielle Vermögenswerte, die zur Veräußerung stehen, fallen nicht unter die Regelungen des IAS 38. Deren Bilanzierung wird im IFRS 5 geregelt.

Die Vorschriften gelten sowohl für entgeltlich erworbene als auch für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte. Dies stellt einen signifikanten Unterschied zum HGB dar, dort ist nach § 248 (2) eine Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens -noch (lt. BilMoG dürfen selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens bilanziert werden)- verboten.

Beim entgeltlichen Erwerb von immateriellen Vermögenswerten werden die o.a. Voraussetzungen zur Aktivierung im Falle eines Einzelerwerbs als erfüllt angesehen. Im Falle eines Erwerbs im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ist beim Ansatz darauf zu achten, dass eine zuverlässige Ermittlung der Anschaffungskosten nachgewiesen werden kann.

Beispiele für zu aktivierende immaterielle Vermögenswerte sind:

Explizit von der Aktivierung ausgeschlossen sind:

  • Forschungskosten
  • selbst geschaffene Marken- und Warenzeichen
  • Kundenlisten
  • selbst erzeugter Geschäfts- und Firmenwert

Schwieriger ist der Nachweis der Ansatzvoraussetzungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten. So ist der Ansatz von selbst erbrachten Forschungsleistungen nach IAS 38 verboten, weil in der Forschungsphase nicht nachgewiesen werden kann, ob die Forschungsleistung einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Entwicklungsleistungen sind dagegen von dem Unternehmen zu aktivieren. Dass hier ein Wahlrecht der Aktivierung vorliegt, ist ein häufiges Missverständnis. Ferner ist eine nachträgliche Aktivierung von Kosten unzulässig. Die Abgrenzung der Forschungs- zu den Entwicklungsleistungen wird im IAS 38 sinngemäß wie folgt vorgenommen:

Während unter Forschung die planmäßige, originäre Suche nach neuen Erkenntnissen zu verstehen ist, ist Entwicklung die Überleitung dieser Erkenntnisse in einen Plan oder Modell für die Produktion neuer Produkte, Materialien, Prozesse, Systeme usw. vor Beginn des kommerziellen Einsatzes.

Im IAS 38 werden Beispiele für Entwicklungsaktivitäten aufgeführt:

  • Entwicklung, Konstruktion und Tests von Prototypen vor Produktions- bzw. Nutzungsbeginn
  • Entwicklung von Werkzeugen, Spannvorrichtungen, Formen usw. unter Verwendung neuer Technologien
  • Entwicklung, Konstruktion und Betrieb einer Pilotanlage, die für eine kommerzielle Nutzung ungeeignet ist
  • Entwicklung und Tests von alternativen, neuen oder verbesserten Materialien

Bewertung

Zugangsbewertung

Die Zugangsbewertung eines immateriellen Vermögenswertes im Sinne des IAS 38 erfolgt, wie im deutschen Bilanzrecht, in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Folgebewertung

Die Folgebewertung kann entweder zu den um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen oder auf Basis einer Neubewertung zu Verkehrswerten (fair value accounting). Der Verkehrswert- oder Neubewertungsansatz ist aber nur zulässig, wenn dieser Wert zuverlässig ermittelt werden kann, d.h. wenn sich der Verkehrswert aus einem aktiven Markt ableiten lässt, was bei immateriellen Vermögenswerte eher selten der Fall ist.

Ist die Nutzungsdauer des immateriellen Vermögenswertes bestimmbar, werden die Werte systematisch über die Nutzungsdauer bis zu einem evtl. vorhandenen Restwert abgeschrieben. Bei nicht bestimmbarer (nicht: unbegrenzter) Nutzungsdauer erfolgt keine planmäßige Abschreibung. In diesem Fall ist mindestens jährlich ein so genannter Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) durchzuführen. Regelungen zum Impairment-Test finden sich im Standard IAS 36. Immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht in Gebrauch sind (Herstellungsphase), müssen ebenfalls jährlich einem Impairment-Test unterzogen werden.

Siehe auch

Literatur

  • David Chairns: Applying International Accounting standards. 3. Auflage. Tolley, London 2003 ISBN 0-406-95208-6
  • David Alexander und Simon Archer: Miller International Accounting Standards Guide. Aspen Publishers, New York 2003 ISBN 0-7355-3263-X
  • Thomas Förster: Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38. 1. Auflage. VDM Verlag Dr. Müller ISBN 978-3-86550-616-0

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • IAS 17 — bezeichnet denjenigen Standard des International Accounting Standards Committee, der sich mit der bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen beschäftigt. Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Der Begriff des Leasingverhältnisses 3 …   Deutsch Wikipedia

  • IAS — may stand for *Insolvency Advisory Service LLP *Illawarra Astronomical Society *Indian Academy of Sciences *Indian Administrative Service *Indicated airspeed *Ideal Adsorbed Solution, thermodynamic theory of adsorption of Minka and Myers… …   Wikipedia

  • IAS — аббревиатура. которая может означать: Содержание 1 Финансовый учёт и отчетность 2 Управление 3 Юрисдикции …   Википедия

  • ias — ias·us; na·ias; ias·sy; …   English syllables

  • IAS — International Accounting Standards (IAS) Accounting standards that were issued by the International Accounting Standards Committee (IASC). The IASC s standard setting role was passed to the International Accounting Standards Board (IASB) in 2001… …   Law dictionary

  • Ias — (griech.), Bezeichnung der ionischen Mundart bei den griechischen Grammatikern; s. Griechische Sprache …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • IAS 19 — See International Accounting Standard 19. Practical Law Dictionary. Glossary of UK, US and international legal terms. www.practicallaw.com. 2010 …   Law dictionary

  • IAS — abbrev. indicated airspeed …   English World dictionary

  • IAS 30 — Der International Accounting Standard 30 ist ein Standard der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards. Er regelt den Jahresabschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • IAS 39 — Der International Accounting Standard 39 (IAS 39) ist eine Rechnungslegungsvorschrift des IASB. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Entwicklung und Anwendung des IAS 39 3 Anwendungsbereich 4 Bewertungsgrundsätze …   Deutsch Wikipedia

  • IAS 16 — Der International Accounting Standard 16 (IAS 16) ist ein Rechnungslegungstandard des IASB. Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich und Ansatz 2 Bewertung 2.1 Zugangsbewertung 2.2 Folgebewertung …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”