- IAS 39
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Der International Accounting Standard 39 (IAS 39) ist eine Rechnungslegungsvorschrift des IASB.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
IAS 39 regelt den Ansatz und die Bewertung von
- finanziellen Vermögenswerten,
- finanziellen Verbindlichkeiten und
- bestimmten Verträgen über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten.
Insbesondere regelt IAS 39 auch den Ansatz und die Bewertung von Derivaten. Ein wichtiger Aspekt des IAS 39 ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Hedge Accounting. Der Standard ist grundsätzlich von allen bilanzierenden Unternehmen (entities) auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden.
Entwicklung und Anwendung des IAS 39
Die Arbeit an einem Standard zur Erfassung, Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten begann bereits im Jahre 1988. IAS 39 gingen drei Entwürfe voraus:
- E 40 Financial Instruments 1991
- E 48 Financial Instruments 1994
- E 62 Financial Instruments: Recognition and Measurement 1998.
Während dieser Phase wurden die Regelungen zur Offenlegung abgetrennt und in einem gesonderten Standard 1995 verabschiedet: IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung. IAS 39 wurde im Dezember 1998 erlassen und war lediglich als "Interimsstandard" vorgesehen. Unmittelbar nach seiner Veröffentlichung richtete das IASC/IASB ein neues themenspezifisches Projekt ein. Gleichzeitig wurden die seit 1997 in Zusammenarbeit mit anderen Standard Settern begonnenen Bemühungen um eine starke Ausweitung der Anwendung des Fair Value bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten fortgeführt. Sie gipfelten schließlich 2000 in der Veröffentlichung eines Draft Standards, dem jedoch bislang kein umfassender Erfolg beschieden war.
Anwendungsbereich
IAS 39 regelt den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie finanziellen Verbindlichkeiten und ist auf alle Finanzinstrumente anzuwenden. Ausnahmen von diesem Anwendungsbereich werden durch IAS 39.2 geregelt. Übereinstimmend mit IAS 32 definiert IAS 39.8 ein Finanzinstrument folgendermaßen:
A financial instrument is any contract that gives rise to a financial asset of one entity and a financial liability or equity instrument of another entity.
Unter einem Finanzinstrument sind alle vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen zu verstehen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Die aus Verträgen oder Vereinbarungen resultierenden Rechte bzw. Pflichten müssen dabei auf finanziellen Sachverhalten beruhen. Finanzinstrumente lassen sich gemäß IAS 39 in finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente aufteilen.
Die aus IAS 32 entlehnte Beschreibung eines finanziellen Vermögenswertes umfasst gemäß IAS 39.11 folgende Positionen und Rechte:
- Geld- bzw. Kassenbestände (cash),
- ein Eigenkapitalinstrument einer anderen Firma,
- ein vertragliches Recht,
- Zahlungsmittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder
- finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Schulden mit einem anderen Unternehmen unter potentiell vorteilhaften Bedingungen auszutauschen
- einen Vertrag, der in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden wird oder kann und bei dem
- ein nicht-derivatives Finanzinstrument eine Verpflichtung des Unternehmens beinhaltet, oder beinhalten kann, eine variable Anzahl an eigenen Eigenkapitalinstrumenten zu erhalten
- ein derivatives Finanzinstrument auf andere Weise erfüllt werden wird oder kann als durch den Austausch eines festen Betrags oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts gegen eine feste Anzahl an eigenen Eigenkapitalinstrumenten.
Eine finanzielle Schuld bzw. Verbindlichkeit ist demgegenüber,
- eine vertragliche Verpflichtung
- flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen zu liefern
- finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu möglicherweise ungünstigen Bedingungen mit einem anderen Unternehmen zu tauschen
- ein Vertrag, der in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden wird oder kann und bei dem
- Ein nicht-derivatives Finanzinstrument eine Verpflichtung des Unternehmens beinhaltet, oder beinhalten kann, eine variable Anzahl an eigenen Eigenkapitalinstrumenten abzugeben
- ein derivatives Finanzinstrument auf andere Weise erfüllt werden wird oder kann als durch den Austausch eines festen Betrags oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts gegen eine feste Anzahl an eigenen Eigenkapitalinstrumenten.
Ein Eigenkapitalinstrument (Equity Instrument) ist nach IAS 32 und IAS 39 eine vertragliche Vereinbarung, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verpflichtungen zum Gegenstand hat .
Gemäß IAS 39.9 liegt ein Derivat dann vor, wenn bei einem Finanzinstrument:
- der Wert abhängig von einem Basisobjekt bzw. Underlying, wie etwa Zinssatz, Aktie, Fremdwährung, etc. ist,
- im Vergleich zu anderen Instrumenten, die in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren keine oder nur eine kleine Nettoinvestition notwendig ist,
- die Fälligkeit in der Zukunft liegt .
Bewertungsgrundsätze
IAS 39 basiert in seiner aktuellen Version grundsätzlich auf einem sogenannten „Mixed Model“ der Bewertung. Dies bedeutet, dass der Standard sowohl Elemente der Bilanzierung zu Anschaffungskosten, als auch Elemente der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) enthält.
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Schuld (amortised cost of a financial asset or financial liability) sind nach IAS 39.9 der Betrag, mit dem diese bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurden, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der unter Anwendung der Effektivzinsmethode kumulierten Amortisierung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Betrag bei Endfälligkeit sowie abzüglich etwaiger Minderungen (entweder direkt oder durch Verwendung eines Wertminderungspostens) für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Die Effektivzinsmethode (effective interest method) dient der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten und der Zuordnung der Zinserträge und -aufwendungen über die jeweilige Periode. Der effektive Zins (effective interest rate) ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse oder -abflüsse (estimated future cash payments or receipts) während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Schuld abgezinst werden.
IAS 39.9 bezeichnet den Fair Value oder beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern (in an arm’s length transaction) ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Der Begriff Fair-Value kann mit den Ausdrücken Marktwert oder beizulegender Zeitwert übersetzt werden. Der Begriff "Fair-Value" wird jedoch allgemein bewusst von einem möglichen "Market-Value" abgegrenzt um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten kein Börsen- oder Marktpreis vorhanden ist, und dieser nur mit Hilfe von Modellen ermittelt werden kann. IAS 39 sieht zur Bestimmung des Fair Value vorrangig öffentlich notierte Marktpreise vor. Existiert kein aktiver Markt, kann der Fair Value mit Hilfe von Bewertungsverfahren ermittelt werden:
„Valuation techniques include using recent arm’s length market transactions between knowledgeable, willing parties, if available, reference to the current fair value of another instrument that is substantially the same, discounted cash flow analysis and option pricing models.”
Literatur
Die relevanten Standards zum Bereich IAS 39/ Finanzinstrumente/ Banken sind:
International Accounting Standard Board International Financial Reporting Standards (IFRS) / International Accounting Standards (IAS) as at 31 March 2004:
- IAS 30 Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions
- IAS 32 Financial Instruments: Disclosure and Presentation
(Weitere Veröffentlichungen und Hinweise: www.iasb.org)
weiterführende Literatur zu IAS 39 /IAS für Banken:
- BARZ, K. / ECKES B. / WEIGEL, W. / PRICEWATERHOUSECOOPERS (Hrsg.): IFRS für Banken, Frankfurt am Main (Umfassendes Standardwerk für den Praktiker).
- ECB (EUROPEAN CENTRAL BANK): Fair Value Accounting in the Banking Sector: ECB comments on the “Draft standard and basis for conclusions - financial instruments and similar items” issued by the Financial Instruments Joint Working Group of Standard Setters, Frankfurt am Main, 2001.
- ECKES, B. / HITCHINS, J / PRICEWATERHOUSECOOPERS (Hrsg.): The implementation of IAS 39 in the banking industry - experience in Germany, in: the journal: Tackling the key issues in banking and capital markets, 2002, S. 35 – 39.
- ECKES, B. / WEIGEL, W. / BARZ, K. / BÄTHE-GUSKI, M. / PRICEWATERHOUSECOOPERS (Hrsg.): Die Vorschriften zum Hedge Accounting nach IAS 39 – Anforderungen und Umsetzungen bei Kreditinstituten, Frankfurt am Main, 2004.
- FLANDRIN - LE MAIRE, G. / TAVERNIER, J. / MILLS, P. / MINISTERE, DE L’ÉCONOMIE, DES FINANCES ET DE L’INDUSTRIE, REPUBLIQUE FRANÇAISE (Hrsg.) : L’impact de la norme IAS 39, in : Analyses Économiques, Nummer 6, Juli 2003, S. 1 – 6.
- GEBHARDT, G. / NAUMANN, T.: Grundzüge der Bilanzierung von Financial Instruments und von Absicherungszusammenhängen nach IAS 39, in: Der Betrieb, 52. Jg. (1999), S. 1461 – 1469.
- JACKSON, P. / LODGE, D / BANK OF ENGLAND.: Fair value accounting, capital standards, expected loss provisioning, and financial stability, in: Financial Stability Review, London, 2000, June, S. 105 – 125,
- JACKSON, P. / LODGE, D.: Fair value acccounting and the future of financial instruments, in: Balance Sheet, 8. Jg. (2000), Heft 5, S. 10 – 13.
- JAMIN, J. / KRANKOWSKY, M.: Die Hedge Accounting-Regeln des IAS 39, in: KoR – Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (2003), S. 502 – 515.
- KUHN, S. / SCHARPF, P.: Finanzinstrumente: Neue Vorschläge zum Portfolio Hedging zinstragender Positionen nach IAS 39 – Überwindung „tradierter Abbildungsregeln“ oder lediglich Reparatur?, in: Der Betrieb, 56. Jg. (2003), S. 2293 – 2299.
- KUHN, S. / SCHARPF, P.: Finanzinstrumente: Welche Gestaltungsspielräume enthalten die Regelungen zur erstmaligen Anwendung von IAS 32 und IAS 39 für die Praxis?, in: Der Betrieb, 57. Jg. (2004), S. 261 – 264.
- KUHN, S. / SCHARPF, P.: Rechnungslegung von Financial Instruments nach IFRS, IAS 32, IAS 39 und IFRS 7, 3. Auflage, Stuttgart 2006.
- LÖW, E. / SCHILDBACH, S.: Financial Instruments – Änderungen von IAS 39 aufgrund des Amendments Project des IASB, in: Betriebs-Berater, 59. Jg. (2004), S. 875 – 882.
- SCHARPF P. / KUHN S. / ERNST & YOUNG AG (Hrsg.): Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 – Eine Darstellung der Bilanzierung auf der Basis von IAS 32 und IAS 39 (revised 2003), 3. Auflage, Stuttgart, 2004.
- SCHEFFLER, J.: Hedge-Accounting – Die Darstellung des Risikos im Jahresabschluß von Banken, Hamburg, 1993.
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