Judenzins

Judenzins

Judenzins hat zwei unterschiedliche Bedeutungen:

Einerseits handelte es sich um die Schutzabgabe (Judenregal), welche Juden an die christliche Obrigkeit zu entrichten hatten; auch die in unregelmäßigen Abständen erfolgende behördliche Konfiskation jüdischen Eigentums unter gleichzeitiger Vertreibung jüdischer Gemeinden wurde „Judenzins“ genannt (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, S. 237).

Anderseits war „Judenzins“ ein judenfeindlicher Begriff für Wucher. Der geschichtliche Hintergrund dafür war das mittelalterliche Zinsverbot, das den gewerbsmäßigen Geldverleih als verdammenswert hinstellte und für Christen, aber nicht für Juden galt. Als nicht mehr jeder Darlehenszins als unchristlich galt, wurde nur noch der übermäßige als „jüdisch“ hingestellt. Der Begriff fand auch über die rein antijüdische Polemik hinaus Verwendung. In Friedrich Schillers Die Räuber (1. Akt, 2. Szene) zeichnet Karl Moor in seinem „[Ekel] vor diesem tintenklecksenden Seculum“ die christlichen Kleriker als bigott, sie „berechnen ihren Judenzins am Altare“.

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  • Judenzins, der — Der Judenzins, des es, plur. inus. derjenige Zins, welcher den Juden von verborgtem Gelde zu nehmen erlaubt, und an den meisten Orten durch die Gesetze bestimmt ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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