Landeshoheit

Landeshoheit

Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr.

Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den einzelnen Ländern einen sehr verschiedenen Umfang hatten und auf verschiedene Weise, namentlich durch das Erblichwerden von Reichsämtern und Lehen, entstanden waren. Erst der Westfälische Friede behandelte die Landeshoheit (ius territoriale, im französischen Entwurf droit de souveraineté) als einen gegebenen Begriff mit bestimmtem Umfang und Inhalt.

Die Landeshoheit näherte sich immer mehr der Staatshoheit (Souveränität), bis endlich dem Kaiser den Territorialherren gegenüber nur noch einzelne Reservatrechte verblieben. Nach Auflösung des Reiches 1806 erhielten die verbliebenen Reichsstände die vollständige Souveränität über ihre Gebiete.

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  • Landeshoheit — (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reiches die Regierungsgewalt der Reichsstände (Landesherren) in ihren Landen. Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landeshoheit — ↑Territorialhoheit …   Das große Fremdwörterbuch

  • Landeshoheit — Souveränität * * * Lạn|des|ho|heit 〈f. 20; unz.; im alten Dt. Reich〉 Regierungsgewalt eines Landesherrn * * * Lạn|des|ho|heit, die: oberste Regierungsgewalt eines Landesherrn. * * * Landeshoheit,   Bezeichnung für die Gesamtheit der… …   Universal-Lexikon

  • Landeshoheit, die — Die Landeshoheit, plur. inus. der höchste Vorzug in einem Lande, und die damit verbundene Gewalt, der Inbegriff aller Regierungsrechte eines Regenten, Superioritas territorialis; zum Unterschiede von der Lehnshoheit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landeshoheit — Lạn|des|ho|heit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Landesherrlichkeit — Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Земское верховенство — (Landeshoheit) князей в Германии см. Суверенитет, Территориальное право …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Souveränität — Landeshoheit; Eigenverantwortlichkeit; Triebkontrolle; Ich Stärke (fachsprachlich); Selbstkontrolle; Autonomie * * * Sou|ve|rä|ni|tät [zuvərɛni tɛ:t], die; : 1. höchste Gewalt; Oberhoheit eines Staates: die Souveränität Italiens über Triest …   Universal-Lexikon

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