Landkreis Sankt Joachimsthal

Landkreis Sankt Joachimsthal

Der deutsche Landkreis Sankt Joachimsthal bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 3 Städte und 22 weitere Gemeinden. Namensgebender Hauptort war das wieder in Sankt Joachimsthal umbenannte tschechische Jáchymov.

Am 1. Dezember 1930 hatte die Stadt Jáchymov 17997 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 19284 (als Sankt Joachimsthal) und am 22. Mai 1947 (wieder als Jáchymov) 10119 Bewohner.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Jáchymov zur Republik Tschecho-Slowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Jáchymov trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Sankt Joachimsthal. Er umfasste den Gerichtsbezirk Sankt Joachimsthal. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Sankt Joachimsthal die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Sankt Joachimsthal förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Vorläufiger Sitz der Kreisverwaltung blieb bis Kriegsende die Stadt Karlsbad.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Sankt Joachimsthal zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz der Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Sankt Joachimsthal in seinen bisherigen Grenzen erhalten.

Er erhielt vom aufgelösten Landkreis Preßnitz dessen Gerichtsbezirk Weipert. Diese Gebietsänderungen sind aber bis 1945 nicht durchgeführt worden, da die endgültige Entscheidung über den Fortbestand des Landkreises Preßnitz nicht mehr gefallen ist. Faktisch hat der Landkreis Preßnitz fortbestanden.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei (Tschechoslowakische Republik (ČSR bzw. ab 1960 Sozialistische ~, ČSSR). Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik (kurz Tschechien).

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten nun wieder die Ortsnamen ausschließlich in der deutsch-österreichischen Fassung von vor 1918.


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