Landsmannschaft (Studentenverbindung)

Landsmannschaft (Studentenverbindung)

Landsmannschaft (lat. natio, Plural nationes) war an deutschen Universitäten ein Ausdruck für einen nach Regionen ausgerichteten Zusammenschluss von Universitätsangehörigen, später nur von Studenten und ist noch heute eine gängige Form der Studentenverbindung.

Die überwiegende Mehrheit der sich heute Landsmannschaften nennenden Verbindungen ist heute Mitglied des Coburger Conventes (CC), der aus einhundert Mitgliedsverbindungen besteht und damit zu den größten Studentenverbänden zählt und auch Turnerschaften beinhaltet.

Heute wird der Begriff „Landsmannschaft“ auch für die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Vertriebenenverbände verwendet, es gibt jedoch keinerlei Beziehung zu den Studentenverbindungen.

Stammbuchblatt aus Göttingen, 1765

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Landsmannschaften sind unpolitisch und haben in heutiger Zeit kein landsmannschaftliches Prinzip mehr, da sie Studenten aus aller Welt aufnehmen und so ihre Traditionen weitertragen. Es gilt das Toleranzprinzip sowie das Tragen von Couleur. Während für Mitglieder von Landsmannschaften im CC das Fechten mindestens zweier Mensuren Pflicht ist, sind Landsmannschaften in anderen Verbänden oder verbandsunabhängige oft fakultativ oder nicht schlagend.

Eine Besonderheit stellen auch die elf Katholisch-Österreichischen Landsmannschaften (KÖL) dar, die nicht-schlagend und konfessionell gebunden sind. Diese sind im Akademischen Bund Katholisch-Österreichischer Landsmannschaften organisiert.

Geschichte

Aufnahme eines Studenten in die ’’Natio Germanica Bononiae’’, die deutsche Nation an der Universität Bologna, ca. 15. Jahrhundert. Nicolaus Kopperlingk de Thorn wurde 1496 darin aufgenommen.

Die Landsmannschaften sind so alt wie die Universitäten selbst. Sie haben starke Veränderungen durchlebt, waren über lange Zeit die vorherrschende Form, dann wieder aus der Mode gekommen oder sogar verboten. Die früheste Form sind die Nationes, die mit den ersten Universitäten ab dem 11. Jahrhundert in Europa aufkommen. Zum ausgehenden Mittelalter bildeten sich dann die sogenannten deutschen Nationen als zweite Form, die aus den Bursen entstanden waren. (Die wiederum aus den "Nationes" entstanden waren.)

Nationes

Hauptartikel: Nationes

Seit Gründung der mittelalterlichen Universitäten schloss sich die Gesamtheit (universitas) der Professoren und der Studenten nach Regionen zusammen. Sie waren Schutzbünde, die eine Rechts- und Sozialgemeinschaft bildeten und Interessen und Privilegien zu wahren suchte. Darüber hinaus übernahmen sie Aufgaben der Organisation und Administration des Schulbetriebes.

Ab dem 13. Jahrhundert zeichnete sich ab, dass die Professoren eigene Zusammenschlüsse nach Fachgebieten gründeten, die dann facultates genannt wurden. Das geschah zuerst in Paris und wurde dann bis heute für ganz Europa prägend. (Siehe dazu auch Artikel der Universität.)

Mit der Reformation und hochschulpolitischen sowie politisch-sozialen Veränderungen starben die meisten Nationes aus, wenngleich in Bologna die „Deutsche Nation“ noch bis in das 17. Jahrhundert eine bedeutende Rolle spielte und in Leipzig eine Abschaffung erst 1830 durchgeführt wurde.

Frühe Neuzeit

Johann Georg Puschner, „Der Rauffende Student“, Kupferstich von 1725

Vor allem seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bildeten sich an den protestantischen deutschen Universitäten erneut studentische Gemeinschaften in Form von Landsmannschaften, die auch societates genannt wurden, aus.

Diese selbstverwalteten Vereinigungen standen nicht mehr unter der Aufsicht der Universitätsbehörden und waren private Vereinigungen von Studenten gleicher geographischer Herkunft. Den älteren Nationes (Südlicher Typ) glichen sie jedoch in der Weise, als das sie eine Sozietät darstellen, deren Intention in der Unterstützung und sozialen Integration der Neulinge lag und deren Interesse sie bereitwillig vertraten.[1]

Schindelmeiser schreibt:[2]

Während der Adel selten auf den Hochschulen anzutreffen war, solange der Theologe die erste Rolle spielte, wandelte sich das Bild, als der Jurist wieder im Staatsdienst bevorzugt wurde. ... Sein Vorrecht war es andrerseits, bewaffnet gehen zu dürfen. Ein Teil der übrigen Studentenschaft nahm sich daran ein Vorbild; der folgende lange (Dreißigjährige) Krieg verstärkte diese Neigung. In den Landsmannschaften sammelte sich schließlich alles, was diese Auffassung vertrat.

Nachdem der Pennalismus unterdrückt worden war, schloß sich dagegen der weniger tatkräftige Teil der Studenten nicht mehr den Landsmannschaften an. Diese Studenten wurden als Wilde oder Obscuranten bezeichnet, während die Landsmannschaften sich Verbundene nannten. Der Einfluß dieser war wiederum größer an Hochschulen, an denen von vornherein Studenten aus mehrerer Herren Länder zusammentrafen; denn die Staatsaufsicht war dort weniger streng. Abgesehen von ihrer Lage waren deshalb Jena und Halle für die Entwicklung des Brauchtums von besonderer Bedeutung.[3]

Die Verbindung der in den Landsmannschaften zusammengeschlossenen Studenten war nicht fest. Es gab auch innerhalb der eigenen Reihen Streitigkeiten, die mit der Waffe ausgetragen wurden. Sobald der Verbundene die Hochschule verlassen hatte, unterhielt er höchstens mit einstigen Freunden die alten Beziehungen aufrecht. Bünder verfielen dagegen und wurden wieder aufgemacht. Es fehlte von vornherein das Bestreben, einen in der Jugend gegründeten Freundeskreis lebenslänglich zu erhalten.

Verbreitung

Die Zahl der Landsmannschaften hing stark von der Größe der Universität ab. Die meisten Hochschulen hatten in dieser Zeit nur einige hundert Studenten, die größten rund tausend. Deshalb gab es nicht für jedes Territorium eine eigene Landsmannschaft. Bei den großen Ländern mit starken Herrscherdynastien (Preußen Borussia, Bayern Bavaria) war das unproblematisch, fragmentierte Gebiete mit vielen Kleinstaaten (Rheinland, Westfalen, Schwaben, Franken) wurde auch gern nach den seit dem 15. Jahrhundert existierenden Reichskreisen zusammengefasst (Rhenania, Guestphalia, Suevia, Franconia).

Die kleinen Ostseeuniversitäten (Kiel, Rostock, Greifswald, Königsberg) hatten in der Regel geringe oder keine Aktivitäten von Landsmannschaften. Hier waren alle Studenten in der Allgemeinheit oder Burschenschaft zusammengefasst, also der Gesamtheit der Burschen, der Studenten. Dieser Begriff Burschenschaft wurde dann später ab 1815 von den Studenten in Jena als Bezeichnung für ihre Neugründung einer allumfassenden, politisch ausgerichteten Verbindungsform wieder aufgegriffen, die sich bewusst gegen die landsmannschaftliche Gliederung der Studentenschaft wandte.

Bundeszeichen Jenaer Rhenanen 1797

Verbote

Sie machten sich verdächtig, für Auswüchse und Exzesse unter den Studenten verantwortlich zu sein. Die damals üblichen ausufernden Trinkgelage, das oft ungezügelte Duellwesen und Prügeleien mit Handwerksgesellen wurden ihnen angelastet.

Die damaligen Landsmannschaften waren häufig verboten, wobei diese Verbote aber nur mehr oder weniger streng umgesetzt wurden. Meistens gab es aktuelle Anlässe für Verfolgungen, die sich dann wieder beruhigten. So lässt sich die Existenz vieler Landsmannschaften ex negativo aus Gerichtsakten und Verboten nachweisen.


Bis zum letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts trug der Student im Alltag jederzeit eine Waffe. Neben den halbwegs regulären Duellen, die auf Ehrenstreitigkeiten beruhten und bei denen Kartellträger, Sekundanten und Unparteiische zum Einsatz kamen, gab es oft auch spontane Auseinandersetzungen, die an Ort und Stelle ausgetragen wurden, in der Form des so genannten Rencontre (frz. „Zusammentreffen, Gefecht“). Ab 1794 wurde das Recht zum Waffentragen für Studenten im Heiligen Römischen Reich zivilisatorisch eingeschränkt, Fechtwaffen durften nur noch auf Reisen von Stadt zu Stadt zur Selbstverteidigung mitgenommen werden, bei Gängen innerhalb der Stadt oder bei Spaziergängen oder –ritten außerhalb der Stadt waren sie verboten. Dies führte zu einer Verfeinerung und gesteigerten Formalisierung des Duellwesens.

Bekleidung und Abzeichen

Uniform der Kurländischen Landsmannschaft 1773

Vor allem im 18. Jahrhundert trugen Mitglieder von Landsmannschaften eine Art Uniform. So war in der Regel die Farbe des Rockes und die Farbe der Rockaufschläge einheitlich. Teilweise wurde ein- oder zweifarbige Nationalkokarden am Hut getragen.[5] Diese Einheitlichkeit wurde von den Universitätsbehörden als Abzeichen geheimer Gesellschaften verfolgt.

Bei der Gestaltung der Uniformen spielten auch die im 18. Jahrhundert von den Herrschern eingeführten Civiluniformen eine Rolle, die von den Amtsträgern des jeweiligen Landes in Landesfarben getragen werden mussten. So wurde es üblich, dass die Erben dieser Würdenträger schon an der Universität mit der Uniform ihrer Väter einheitlich auftraten. Das konnte dann allerdings schlecht als Abzeichen einer geheimen Gesellschaft verboten werden.

Die Unterscheidung, was als Abzeichen eines verbotenen Zusammenschlusses oder als erlaubte Anwendung von Landesfarben zu gelten hatte, war und blieb bis weit in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Problem, das die Universitätsverwaltungen teilweise intensiv beschäftigte.

So besagten die Göttinger „Universitätsgesetze“ aus dem Jahre 1802:

In Gefolg dieser Verbote wegen der Orden und Landsmannschaften sind ferner auch alle Kennzeichen, und Unterscheidungs-Merkmahle in Kleidungen, Cocarden, u.s.w. in Göttingen zu tragen, den Studierenden verboten. So bald Jemand dergleichen an sich bemerken läßt, wird solches als eine Anzeige betrachtet, daß er in einer unerlaubten Verbindung stehe, und ist mit demselben Art. 18 Nr. 4 zu verfahren. Im übrigen aber auf alle Fälle ist der Gebrauch solcher Kennzeichen mit Carcerstrafe und nach Befinden mit dem Consilio abeundi zu belegen. Es versteht sich übrigens nach der Ansicht dieses Verbots von selbst, daß darunter so wenig militärische, als Hof- und Jagduniformen, sammt den dazu gehörigen Cocarden begriffen sind, welche einem Jeden, der beweisen kann, daß er seinem Stande nach dazu berechtigt ist, zu tragen unbenommen bleibt.

Der Zusammenschluss der Landsmannschaften war in der ersten Hälfte aber noch eher lose, eine verschworene Gemeinschaft, gar mit strengem Lebensbundprinzip, gab es nicht. Das führten die zur Mitte des Jahrhunderts aufkommenden Studentenorden ein, die mit ihrer strafferen Ordnung, ihren Zeremonien und ihren Ordensgesetzen die Landsmannschaften durch die überwiegende Doppelmitgliedschaft sowohl in den Orden wie den Landsmannschaften beeinflussten. Allein für Göttingen sind heute Konstitutionen von Landsmannschaften des 18. Jahrhunderts bekannt. So kann man aus den überlieferten Protokollen der Hannöverschen Landsmannschaft für die Jahre 1777-79 den Inhalt der geltenden Gesetze der Landsmannschaft ableiten. Diese hatte Chargierte, ein Selektionsprinzip bei der Aufnahme durch Rezeption und Strafgewalt über die Mitglieder angefangen von Geldstrafen bis hin zur Exclusion bei Verstoss gegen die Prinzipien.[6] Mit der Silhouetten-Sammlung Schubert liegt eine zeitlich unmittelbar anschließende Dokumentation landsmannschaftlichen Lebens an dieser Universität vor. Auch die Gesetze der Westphälischen Landsmannschaft in Göttingen vom 4. November 1787 sind erhalten.[7]

19. Jahrhundert

Die alten Landsmannschaften verschwanden zum Ende des 18. Jahrhunderts durch die ständige Bekämpfung. Nur in Göttingen bestanden sie noch bis 1812 und wandelten sich ab 1808 in Corpslandsmannschaften und schlossen sich 1809 zum Göttinger Senioren-Convent zusammen. Der erste Göttinger SC-Comment wurde im Frühjahr 1809 mit dem Titel „Allgemeiner Komment der Göttinger Burschenschaft“ von vier Corpslandsmannschaften unterzeichnet.[8]

Infolge des Verbots der Orden Anfang Juni 1792 durch Herzog Karl August von Weimar mittels des Conclusum Corporis Evangelicorum,[9] bestätigt und erweitert im Juni 1793 durch einen Abschied des Immerwährenden Reichstages in Regensburg im gesamten Deutschen Reich, gewann landsmannschaftliche Konzept (aber mit Übernahme der straffen Ordnung und der Reglements der Orden) an Bedeutung. So entstanden um das Jahr 1800 die ersten Corps, die sich zunächst die unterschiedlichsten Namen gaben: Gesellschaft, Kränzchen, gar Clubb und zur allgemeinen Sprachverwirrung auch Landsmannschaft. Um hier Verwechslungen zu vermeiden, sprechen Corpshistoriker gern von Corpslandsmannschaften, obwohl das kein zeitgenössischer Ausdruck ist.

In dem Buch des 1811 immatrikulierten Göttinger Corpsstudenten Daniel Ludwig Wallis aus dem Jahre 1813 über das Leben an der Göttinger Universität findet man folgende Begründung für landsmannschaftliche Prinzip bei der Formierung von studentischen Gemeinschaften:

Man halte sich zu seinen Landsleuten, und suche nicht, unter Unbekannten sich einen Kreis von Freunden oder steten Gesellschaftern zu bilden. Dieß ist aus mehreren Gründen verwerflich; man verliert die Liebe und das Zutrauen zu jenen, und findet sich am Ende schrecklich betrogen, denn leider ist der Spruch nur zu oft wahr: „donec eris felix multos numerabis amicos“; diese neugeschaffene Freundschaft ist selten ächt und herzlich. Und man hat gewiß immer an seinen Landsleuten die besten Stütze in Verlegenheiten, den besten Rath in häuslichen Angelegenheiten, und die beste Hülfe bey Zwistigkeiten mit Dritten. In der Regel gerathen diejenigen, welche sich von ihren Jugendfreunden, Schul-Kameraden oder Landsleuten abziehen, auf Abwege, werden liederlich, verschwenderisch und ruinieren Geist und Körper.[10]

Untergang der alten Landsmannschaften

So reichte in Göttingen von den 1809 bestehenden fünf Landsmannschaften, der Kurländer, Friesen, Hannoveraner, Vandalen und Westfalen die letztere bis in in das Jahr des Universitätsjubiläums 1787 kontinuierlich zurück. Hier kamen noch 1810 die Hessen, 1811 die Pommern hinzu. Im Jahre 1812 kam es zu einer großen Untersuchung, in deren Folge am 7. März 1812 alle Studenten dieser Landsmannschaft dem Prorektor schwören mussten, keine neue wieder aufzumachen. Somit wurde kurzerhand unter der Bezeichnung Corps wieder aufgemacht.[11]

Neuanfang

Hauptartikel: Reformlandsmannschaft

Während die landsmannschaftlichen Zusammenschlüsse ab dem 15. Jahrhundert reine Zweckverbände mit Zwangsmitgliedschaft waren, bildeten sich zum Ende des 18. Jahrhunderts neue Gemeinschaften heraus, die sich zwar auch Landsmannschaften nannten, aber nach neuen Form suchten und durch die Orden, die sie bekämpften, maßgebend beeinflusst wurden.[12]

Erst ab 1837 entstandenen die neuen Landsmannschaften, in Göttingen auch Festlandsmannschaften genannt. Verbindungen wurden wieder als Landsmannschaft gegründet, jedoch dem Zeitgeist entsprechend, angepasst. Sie übernahmen das von den Orden entwickelte Lebensbundprinzip. Im Sommer 1840 wurde der erste örtliche Landsmannschafter Convent in Göttingen gegründet.

Der neue Name, Landsmannschaft bedeutete jedoch nicht die Wiederaufnahme des Regionalprinzips, er wies nur auf die Herkunft der ersten Mitglieder hin. Der maßgebliche Unterschied zu den Corps lag in den Grundsätze dieser neuen Landsmannschaften, die sie unabhängig voneinander an den einzelnen Universitäten aufstellten,[13] nach

  • der Gleichberechtigung aller honorigen Studenten und Studentenverbindungen
  • der Aufhebung aller Verrufe sowie
  • die Einsetzung allgemeinverbindlicher Ehrengerichte.[14]

Progressbewegung

Im Zuge der Progress-Bewegung im Vormärz (vor 1848) gründeten sich auch Progressverbindungen. Wenngleich der Progress grundsätzlich die Aufhebung der Verbindungen forderte, so gab es häufig progessistische Kränzchen, es gab aber auch eine landsmannschaftliche Progressverbindung, die Landsmannschaft Hildeso-Cellensia Göttingen.[15]Grundsätzlich nahmen die Landsmannschaften die Position der Mittelgruppe zwischen Progress beziehungsweise Progessverbindungen auf der einen und den Corps auf der anderen Seite ein.[16] In Österreich bedeutete progressistisch das Verwerfen der Mensur.

Das ursprüngliche Ziel war, die damals sehr spezifischen studentischen Sitten und Gebräuche aufzugeben und sich den allgemeinen bürgerlichen Gepflogenheiten im Alltag anzupassen. Das Überlegenheitsgefühl der Studenten gegenüber den Bürgern (auch Philister genannt) galt als antiquiert. So erklärt sich auch die Parallelität zu den damals von Bürgern erstmals gegründeten Turnvereinen und Gesangsvereinen.

Diese Bewegung ebbte wieder ab und die alten Traditionen wie die Satisfaktion sowie das Farbentragen wurden wieder aufgenommen. Gleichwohl die Bestimmungsmensur wurde nach wie vor abgelehnt und nur von den Corps vertreten.[17]

Siehe auch: Progress

Aufkommen Landsmannschafter Verbände

Bei den Landsmannschaften bildeten sich ab den 1860er Jahren zwei Strömungen heraus. Zum einen die Landsmannschaften an den Technischen Hochschulen, zum anderen an den Universitäten.

Der erste Landsmannschafter Verband ist von vier Landsmannschaften an den Technischen Hochschulen in Karlsruhe und Hannover gegründete Wetzlarer Allgemeiner Landsmannschaften-Senioren-Convent (28. Juni 1867). Es folgten weitere polytechnisch-landsmannschaftliche Verbände.


Der erste „Universitätslandsmannschafterverband“, der Allgemeine Landsmannschafter-Convent wurde am 1. März 1868 von fünf Landsmannschaften in Kassel gegründet. Dieser geht auf die Initiative der Teutonia Bonn im Jahre 1856 zurück. (Vergleiche mit der Vorgeschichte des Goldenen Kartells.) Es kam zu einer Vielzahl von weiteren teilweise parallel bestehenden Verbänden bis schließlich die Deutsche Landsmannschaft gegründet wurde. 1919 wurden schließlich die beiden Strömungen von Universitätslandsmannschaften und polytechnischen Landsmannschaften vereint. Im folgenden sind die Verbände kurz tabellarisch aufgeführt:


Hinzu kamen in den 1920er Jahren ehemalige Reformburschenschaften aus dem Allgemeinen Deutschen Burschenbund (ADB) die entweder in die DL oder den Vertreter-Convent (4. August 1872 in Berlin gegründet) eintraten.

Nachdem im Dritten Reich alle Verbände aufgelöst wurden, kam es im Jahre 1951 zum Zusammenschluss der Landsmannschaften mit den pflichtschlagenden Turnerschaften zum Coburger Convent.

Am 16. November 1954 folgte die Aufnahme der Landsmannschaften aus dem Österreichischen Landsmannschafter- und Turnerschafter Convent (ÖLTC) während dieser fortbesteht.

Der Coburger Convent ist freundschaftlich verbunden mit der Deutschen Sängerschaft, die auch in dieser Zeit ihre Wurzeln hat.

Katholisch-Österreichische Landsmannschaften

Nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich in Österreich katholische Akademiker (vereinzelt auch Gymnasiasten) zu Studentenverbindungen zusammen, die als das "fünfte" Prinzip eine besondere Verbundenheit mit dem Haus Habsburg pflegten und pflegen. Es sind nicht-schlagende Verbindungen in starkem Gegensatz zu deutschnationalen Korporationen. Sie sind im Akademischen Bund Katholisch-Österreichischer Landsmannschaften (KÖL) organisiert. Bekannte Landsmannschaften sind die Maximiliana Wien, Starhemberg Wien, Ferdinandea Graz oder Josephina Wien. Auf Gymnasialebene bestehen unter anderem die KÖML Tegetthoff zu Wien im MKV, die KÖML Leopoldina zu Graz, außerhalb des MKV das Corps CÖML Maximilian II in Wien sowie im SCPL die ÖML Ottonia zu Linz, das landsmannschaftliche Corps Victoria zu Wien, die KÖML Staufia zu Graz.

Literatur

  • Otto Deneke: Franz Eichhorn, der Vandale. Göttingen 1931
  • Otto Deneke: Die Westphälische Landsmannschaft 1787 bis 1812. Göttingen 1935
  • Wilhelm Raeder: Curonen an den Universitäten Deutschlands 1801-1831. 1935
  • Otto Deneke: Alte Göttinger Landsmannschaften. Göttingen 1937
  • Gunnar Henry Caddick: Die Hannöversche Landsmannschaft an der Universität Göttingen von 1737 - 1809. Göttingen 2002.
  • P. Dietrich: Die Deutsche Landsmannschaft, in: Historia Academica, Bände 3/4, (o.J.)
  • Fritz, Herbert/Handl, Reinhart/Krause, Peter/Taus, Gerhard: Österreichischer Verein für Studentengeschichte (Hrsg.): Farbe tragen, Farbe bekennen. 1938–1945. Katholische Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Österreichischer Agrarverlag, Wien 1988.
  • Rainer A. Müller: Landsmannschaften und Studentische Orden an deutschen Universitäten des 17. und 18. Jahrhunderts aus: Historia Academica, Band 36, 1997
  • Paulgerhard Gladen: Landsmannschaften und Turnerschaften im Coburger Convent. Hilden 2009 (WJK-Verlag)[19]

Einzelbelege

  1. Siehe P. Dietrich: Die Deutsche Landsmannschaft, in: Historia Academica 3/4 (o.J.), S. 15ff.
  2. Siegfried Schindelmeiser: Die Albertina und ihre Studenten 1544 bis WS 1850/51 und Die Geschichte des Corps Baltia II zu Königsberg i. Pr. (1970–1985). Erstmals vollständige, bebilderte und kommentierte Neuausgabe in zwei Bänden mit einem Anhang, zwei Registern und einem Vorwort von Franz-Friedrich Prinz von Preussen, herausgegeben von Rüdiger Döhler und Georg von Klitzing, München 2010, ISBN 978-3-00-028704-6, Bd. 1, S. 35
  3. E. Bauer, Einst und Jetzt, Bd. 10, S. 11 ff.
  4. Vergleiche L. Golinski: Die Studentenverbindungen in Frankfurt, a.O., Diss. Breslau, 1903, S.21-36
  5. Vgl. Abb. aus: Hans-Georg Schmeling: Göttingen im 18. Jahrhundert. Katalog Göttingen 1987, S. 168
  6. Deneke (1937), S. 25-47
  7. Deneke (1937), S. 50 ff.
  8. Abgedruckt bei Götz von Selle im Göttinger Universitätstaschenbuch 1929
  9. Vergleiche R.G.S. Weber: Die deutschen Corps im Dritten Reich, 1997, S.20
  10. Ludwig Wallis: Der Göttinger Student oder Bemerkungen, Rathschläge und Belehrungen über Göttingen und das Studentenleben auf der Georgia Augusta. 2. Neudruck der Ausgabe von 1913 (und 1813). Göttingen:Vandenhoeck und Ruprecht, 1995. S. 68f. ISBN 3-525-39153-6
  11. Horst Bernhardi: Die Göttinger Landsmannschaften von 1840-1854, S.12f
  12. Erich Knittel: Anerkennung und Gleichberechtigung der Verbände und Verbindungen untereinander und Verrufe in den letzten 150 Jahren, S.51
  13. Erich Knittel: Anerkennung und Gleichberechtigung der Verbände und Verbindungen untereinander und Verrufe in den letzten 150 Jahren, S.57
  14. Vergleiche: allgemeiner landsmannschaftlicher Comment der Göttinger Landsmannschaften 1843
  15. Horst Bernhardi: Die Göttinger Landsmannschaften von 1840-1854, Historia Academica Band 2, Stuttgart 1962, S.23ff.
  16. Horst Bernhardi: Die Göttinger Landsmannschaften von 1840-1854, Historia Academica Band 2, Stuttgart 1962, S.26
  17. Erich Knittel: Anerkennung und Gleichberechtigung der Verbände und Verbindungen untereinander und Verrufe in den letzten 150 Jahren
  18. Dietrich Weber: Landsmannschaften an Technischen Hochschulen und ihre Verbände
  19. http://versand.akadpress.de/produktinformation.html?products_id=481

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Coburger Convent – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Landsmannschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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