Lobbyliste

Lobbyliste

Die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, auch kurz Lobbyliste, ist eine vom Bundestagspräsidenten geführte Liste von Interessenverbänden, die als solche beim Deutschen Bundestag registriert sind. Der Eintrag in diese Liste ist freiwillig. Aufgenommen werden nur überregionale Verbände. Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder regionale Organisationen finden keine Berücksichtigung. Auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen werden nicht eingetragen. Die Liste bildet insofern keineswegs das ganze Spektrum des Lobbyismus im Deutschen Bundestag oder in der Bundesrepublik ab. Trotzdem gilt sie als Fundgrube für die unterschiedlichsten Verbände, deren Adressen, Mitgliederzahlen und Zielsetzungen.[1]

Grundlage ist die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, dort heißt es in der Anlage 2:[2]

„Der Präsident des Bundestages führt eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden.“

Aus dem Eintrag in die Lobbyliste leitet sich die Möglichkeit - aber nicht das Recht - ab, an Anhörungen bei Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen und Hausausweise des Bundestages zu erhalten. Die Liste wird seit den 1970er-Jahren geführt und einmal jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Heute steht sie in ständig aktualisierter Fassung auch online zur Verfügung. Die Anzahl der Einträge wächst, im April 2008 waren über 2000 Verbände registriert.

Weblinks

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. "Fundgrube ..." nach Ulrich von Alemann: Die Vielfalt der Verbände, Bundeszentrale für politische Bildung, online unter http://www.bpb.de/publikationen/F1LWT7.html (abgerufen 2007-04-15)
  2. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 2, Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, online unter http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/anlage2.html (abgerufen 2007-04-15)

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