Lobbyorganisation

Lobbyorganisation

Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch persönliche Kontakte beeinflussen oder die öffentliche Meinung über die Massenmedien. Offizielle Bezeichnungen sind etwa Interessenvertretung, Public Affairs, politische Kommunikation, Politikberatung und Ähnliches.

Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und andere Verbände sowie größere Unternehmen bringen ihre Interessen gezielt in das Gesetzgebungsverfahren mit ein. Umgekehrt bekommen die Mitglieder der Verbände relevante und zubereitete Informationen von ihren Verbandsorganisationen. Damit können politische Entscheidungen vorhergesehen werden und in Entscheidungen der Verbände, ihrer Mitglieder, aber auch nicht organisierter Betroffener eingeplant werden.

Lobbyismus ist eine Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch präzise Information im Rahmen einer festgelegten Strategie. Es handelt sich um punktuelle Beeinflussungen spezifischer Sachentscheidungen und nicht um anhaltende Mitgestaltung der (staats-)politischen Rahmenbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Der Begriff geht auf die Lobby (englisch für „Vorhalle“) des Parlaments zurück – je nach Herkunft des Historikers auf die „lobia“ des römischen Senats, auf die „lobby“ des britischen Unterhauses oder des US-amerikanischen Kongresses –, in der ursprünglich Vertreter verschiedener Gruppen die Parlamentarier an die Möglichkeit ihrer Abwahl erinnerten und so eine Form der Kontrolle ausübten und auch Vorteile für bestimmtes Verhalten in Aussicht stellten.[1]

Vorgang des Lobbying

Vergleicht man verschiedene Definitionen des „Lobbying“, so lassen sich die drei am häufigsten erscheinenden Merkmale der Begriffsbestimmungen durch Einflussnahme, Informationsbeschaffung und Informationsaustausch zusammenfassen. Weiter finden die Definitionen einen Konsens in der strategischen Ausrichtung der Tätigkeit.

Carsten Bockstette definiert Lobbyismus wie folgt: Lobbyismus ist der Versuch der Einflussnahme auf Entscheidungsträger durch Dritte.[2] Hans Merkle geht bei seiner Definition weiter: er geht von einem automatischen Erfolg der Lobbytätigkeit aus, indem er die gezielte Beeinflussung des Entscheidungsträgers integriert. Er definiert den Lobbyismus folgendermaßen: „Die zielgerichtete Beeinflussung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung nennt man Lobbying.“[3] Diese Integration ist allerdings umstritten.

Ein Lobbyist ist die Person, die im Auftrag eines Dritten oder im Rahmen eines Dienstvertrages das Lobbying durchführt.

Schema des Lobbying-Prozesses

STRUKTUREN

PROZESSE

EINFLUSS
Verbände →
Firmen →
Politikberater
Interne Lobbys →





→ Analyse von Fakten
→ Analyse von Institutionen
→ Einfluss generieren →





→ Entscheidungsträger
*direkt
→ Dritte
*indirekt
Quelle »

Lobbyismus in einzelnen Ländern

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Verstärkt seit dem Ende der 1990er Jahre entstand in Deutschland eine große Zahl von Initiativen, die sich für als notwendig angesehene marktwirtschaftliche Reformen, für internationale Wettbewerbsfähigkeit und gegen von ihnen so bezeichneten „Reformstau“ einsetzen. Viele dieser Gruppen verstehen sich selbst als Basisbewegungen, Kritiker bezeichnen sie oft als Bürgerbewegung getarnte Lobby-Organisationen der Wirtschaft und verweisen als Beleg auf ihre Finanzierung. Sie nutzen beispielsweise große Anzeigen in Tageszeitungen, auch den Rundfunk, um für ihre (politischen) Ziele zu werben und so in ihrem Sinn Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen.

In Diskussionen wie um Kernenergie, Biotechnologie, Urheberrecht/Tauschbörsen oder um Softwarepatente wird kritisiert, dass Industrie und Großkonzerne über massive Lobbyarbeit Gesetze auf Bundes- oder EU-Ebene durchsetzen, die in ihrem Interesse, nicht aber im Interesse des Mittelstandes oder des so genannten durchschnittlichen Verbrauchers seien. Derselbe Vorwurf richtet sich umgekehrt gegen manche Umweltschutz- oder Sozialverbände, die sich ihrerseits zu veritablen Betroffenheits-Konzernen entwickelt haben und ebenfalls - wieder im Deckmantel von Allgemeininteressen - Partikularinteressen vertreten.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Die Anzahl der Einträge wächst, im April 2008 waren über 2000 Verbände registriert. Aufgrund der Freiwilligkeit der Aufnahme und der engen Definition von „Verband“ bildet die Liste nicht das ganze Spektrum des Lobbyismus im Deutschen Bundestag ab.

Eine besondere Form des Lobbyismus „im Dunstkreis der Korruption“ (Hans Herbert von Arnim) wurde einer breiten Öffentlichkeit und vielen Parlamentariern erstmals im Jahr 2006 bekannt: Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden, arbeiten zeitweilig als externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien.[4][5][6] Nach Darstellung der Bundesregierung sei eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der Ministerien jedoch ausgeschlossen.[7]

Situation in Österreich

Der politische Interessensausgleich wurde in der zweiten Republik (nach 1945) vor allem auf Ebene der Sozialpartner geleistet. Daher sind die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene (die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bauern mit Pflichtmitgliedschaft) und der Gewerkschaftsbund die dominierenden Interessensvertretungen, deren Macht wesentliche Bedeutung für den Parlamentarismus Österreichs hatte. Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt. Ausgelöst durch den EU-Beitritt Österreichs, wesentliche Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte und die EU-Erweiterung, ändern sich jedoch die Anforderungen an Unternehmen und deren Management. Die einflussreiche Vereinigung der Eigentümer von Lobbying- und Politikberatungsunternehmen in Österreich ist ALPAC, das Austrian Lobbying and Public Affairs Council. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in diesem exklusiven Kreis ist langjährige Erfahrung als Politiker, Politikberater, Innenpolitikredakteur, Interessensvertreter oder Diplomat. Mit der Gründung von PASA – Public Affairs Society Austria –, einer Teilorganisation des PRVAs - Public Relations Verband Austria - haben sich auch die Public Affairs-Manager der großen PR-Agenturen erstmals dem Konzept von Transparenz und Verhaltensstandards verschrieben.

Situation Schweiz

Die Schweiz kennt verschiedene stark institutionalisierte Formen des politischen Interessenausgleichs. Dazu zählen sowohl die Sozialpartnerschaft, das Vernehmlassungsverfahren und Expertenkommissionen. Zudem erfolgt die Einsitznahme von Interessenvertretern im Parlament weitgehend ungehindert, und sie wurde vormals von den Bauern, heute namentlich von Organisationen des Gesundheitswesens genutzt. Regierungsmitglieder müssen ihre Interessenbindung auf nationaler Ebene auflösen, während sie auf kantonaler teilweise wegen des Milizsystems ausdrücklich zugelassen sind.

In den 80er Jahren ist namentlich in den Massenmedien und in der Wissenschaft eine kritische Diskussion über institutionalisierte Interessenvertretung entstanden, die zu verschiedenen, eher bescheidenen Reformen geführt hat. Seit den 90er Jahren regelt die Schweizerische Public Relations Gesellschaft die Akkreditierung von Lobbyisten beim Parlament. Jedes Parlamentsmitglied hat die Möglichkeit, zwei Personen zu bezeichnen, die einen privilegierten Zugang haben.

Situation in der EU

Die Gesetzesentwicklungen in Berlin und in Wien lassen sich von denen in Brüssel nicht trennen. Vielfach besteht – wie beim Rat der EU in Brüssel – zudem Personenidentität mit den Regierungsmitgliedern in Berlin und in Wien. Weiterhin bedürfen europäische Richtlinien der anschließenden Umsetzung in nationales Recht, wo sich die Argumentation aus Brüssel nahtlos gegenüber den Berliner und den Wiener Gremien fortsetzen lässt.

In Brüssel sind nach vielfach zitierten Schätzungen zwischen 15.000 und 20.000 Lobbyisten aktiv. Verlässliche Zahlen gibt es jedoch nicht, da es (anders als in den USA) bei den EU-Organen bisher keine Registrierungspflicht gibt (s.u.). Beim Europäischen Parlament haben sich 4.570 Personen als Interessenvertreter registriert (Stand Oktober 2007)[8], weil damit ein erleichterter Zugang zu den Parlamentsgebäuden verbunden ist. Allerdings ist die Zahl der registrierbaren Personen auf vier pro Organisation beschränkt.

Europa-Abgeordnete nehmen Lobbyisten auch wegen ihres Detailwissens in Anspruch. Das Risiko, dass übermittelte Information nicht vollständig oder parteiisch selektiert ist, wird dadurch gemindert, dass die EU-Organe eine Vielzahl von Lobbyisten unterschiedlicher Interessengruppen anhören.

Die Heterogenität der wirtschaftlichen Interessen potenziert sich auf europäischer Ebene noch. Die Brüsseler Gesetzgebung hat Einfluss auf derzeit 27 Mitgliedstaaten. Neben den Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen oder Branchen sind hier oftmals spezifische nationale Marktsituationen, Unternehmensphilosophien und Interessen zu berücksichtigen. Sowohl die Anzahl der zu Vertretenden, als auch das Spektrum der Divergenz nimmt zu. Die von den Verbänden wahrzunehmenden Interessen sind also noch breiter und vielschichtiger als auf nationaler Ebene.

Unter Umständen kann es für das jeweilige Unternehmen daher hilfreich sein, wenn es ergänzend zum indirekten Lobbying über den Branchenverband sein individuelles Anliegen an den entscheidenden Stellen auch direkt vorbringt. Die Dependancen der Unternehmen allerdings sind in Brüssel – ebenso wie in Wien und Berlin – zumeist personell gering besetzt oder dienen als Brückenkopf und verlängerter Arm, nicht jedoch als operative Einheit. Mittelständische Unternehmen verfügen hingegen oft nicht einmal über entsprechende Dependancen. Bei den Unternehmensrepräsentanzen fehlt es folglich häufig am nötigen Personal, um umfangreiche „Zeitgeistinitiativen“ des Gesetzgebers wie z. B. das Tabakwerbeverbot auf europäischer Ebene oder das angesprochene Dosenpfand auf nationaler Ebene entsprechend abfedern zu können. Aus diesem Grund schalten Unternehmen zunehmend auch Berater bei der Interessenvertretung ein. Nach amerikanischem Vorbild sind daher nun auch internationale Großkanzleien und Lobbyingfirmen in dem Sektor auf dem Vormarsch, indem sie – meist mit Hilfe von Ex-Politikern und spezialisierten Anwälten in ihren Reihen – ausländische Unternehmen an den deutschen bzw. den österreichischen oder europäischen Markt heranführen oder deutschen bzw. österreichischen Unternehmen in den politischen Gremien Gehör verschaffen.

Auf EU-Ebene wird z. Z. eine stärkere Regulierung der Lobby-Arbeit diskutiert. Die EU-Kommission hat im Juni 2008 ein (vorerst) freiwilliges Register [9] von Lobbyisten eingerichtet[10]. Darin sollen Firmen und Verbände Einkünfte durch und Ausgaben für Lobby-Arbeit offenlegen. Das Europäischen Parlaments hat sich hingegen im Mai 2008 dafür ausgesprochen, ein allgemeines Pflicht-Register für EU-Lobbyisten einzuführen, ähnlich wie es in den USA existiert[11].

Autolobby

Ein Beispiel des Lobbyismus, der Einfluss auf die EU-Politik zu nehmen versucht, ist die Autolobby in Brüssel. Während Lobbyisten der Autohersteller etwa versuchen, den von der EU geplanten Grenzwert von 120 g CO2/km anzuheben, wirken Umweltverbände darauf hin, diesen Wert durchzusetzen.[12]

Arten von Lobbyismus

Im Wesentlichen gibt es fünf Arten von Interessen, die durch Lobbying durchgesetzt werden sollen, nämlich:

  1. Organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt
  2. Organisierte Interessen im Sozialbereich
  3. Organisierte Interessen im Bereich der Freizeit und Erholung
  4. Organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft
  5. Organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich[13]

Beispiele für Lobbygruppen

Kritik am Lobbyismus

Der Lobbyismus wird in Anlehnung an die „Vierte Gewalt“ auch als „Fünfte Gewalt“ bezeichnet, da die Interessenpolitik ebenso wie die Vierte Gewalt einen Einfluss auf die Staatsgewalt hat. Anders als den institutionalisierten Gewaltenträgern unterliegen Interessenvertreter jedoch keinen klaren gesetzlichen Regelungen.

Lobbyismus kann in manchen Fällen bis zur Korruption und damit unerlaubten Einflussnahme führen. Die harmloseste Form sind hier noch von Lobbygruppen organisierte sogenannte „Informationsveranstaltungen“ für Parlamentarier, die mit kostenloser Verköstigung der Eingeladenen verbunden sind. Besonders in Brüssel, aber auch in Berlin ist dies keine Seltenheit. Dabei wird natürlich das Ziel verfolgt, die Volksvertreter für seine eigenen Interessen zu gewinnen.

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Gelder und Leistungen fließen, um von einzelnen Parlamentariern bestimmte Abstimmungsverhalten zu erhalten. Das Ausmaß lässt sich jedoch kaum feststellen, und andererseits gibt es auch Bemühungen, diese Art von Korruption zu verhindern. So sind z.B. die Mitglieder der EU-Kommission dazu verpflichtet, Geschenke ab einem Wert von 150 Euro anzugeben, und die Liste dieser Geschenke[14] ist auf der Webseite der EU-Kommission einzusehen.

Lobbyismus steht folglich immer im Spannungsfeld zwischen berechtigter Einflussnahme und der möglichen Gefährdung demokratischer Grundprinzipien. Aufgrund immer komplexer werdender Wirtschaftsstrukturen und Themenfelder, die den Gesetzgeber vielfach in seinen Möglichkeiten überfordern, haben Lobbygruppen dennoch eine wichtige Funktion. Die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten in Europa suchen daher mittlerweile – wie bereits schon seit langer Zeit in den USA – offen das Gespräch mit Wirtschaftsvertretern, Verbänden und Lobbyisten, um sich vor einer Entscheidung umfassend über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte eines Vorhabens zu informieren.

Siehe auch

Literatur

Aufsätze

Sammelbände und Monografien

  • Thomas Leif; Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland. BpB, Bonn 2006. ISBN 978-3-89331-639-7 (Inhaltsverzeichnis)
  • Cerstin Gammelin, Götz Hamann: Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – Wie Deutschland regiert wird. Econ Verlag, 5. Aufl., Berlin 2006, ISBN 978-3-430-13011-0
  • Nicola Berg: Public Affairs Management. Gabler, Wiesbaden 2003. ISBN 978-3-409-12387-7
  • Steffen Dagger (Hrsg.): Politikberatung in Deutschland: Praxis und Perspektiven. VS-Verlag, Wiesbaden 2004. ISBN 978-3-531-14464-1
  • Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten: Wie ein modernes und transparentes Politikmanagement funktioniert . Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-89981-005-8
  • Jens Kirsch: Geographie des deutschen Verbandswesens: Mobilität und Immobilität der Interessenverbände im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug. LIT Verlag, Münster 2003. ISBN 978-3-8258-7029-4
  • Ulrich Müller, Sven Giegold, Malte Arhelger (Hrsg.): Gesteuerte Demokratie? Wie neoliberale Eliten Politik und Öffentlichkeit beeinflussen, VSA, 2004. ISBN 3-89965-100-6
  • Mathias König: Die Europäische Metropolregion: Neuer Vertreter regionaler Interessen / Politischer Lobbyismus durch die Metropolregion Rhein-Neckar. Marburg 2007. ISBN 978-3-8288-9353-5
  • Manfred Strauch: Lobbying. Wirtschaft und Politik im Wechselspiel. Gabler, Wiesbaden 1993. ISBN 978-3409191838

Literatur mit EU-Schwerpunkt

Fallstudien

  • Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie. Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der European Aeronautic, Defence and Space Company (EADS). Kovač, Hamburg 2003. ISBN 978-3-8300-0966-5.
  • Matthias Corbach: Die deutsche Stromwirtschaft und der Emissionshandel. Ibidem-Verlag, Stuttgart 2007. ISBN 978-3-89821-816-0.
  • David Krahlisch: Lobbyismus in Deutschland – Am Beispiel des Dieselpartikelfilters. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2007. ISBN 978-3-8364-2316-8.
  • Diana Wehlau: Lobbyismus und Rentenreform . Der Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009. ISBN 978-3-5311-6530-1.

Weblinks

Europa/EU

Deutschland

Schweiz

Österreich

  • ALPAC (Austrian Lobbying and Public Affairs Council)

Einzelnachweise

  1. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der "European Aeronautic, Defence and Space Company" (EADS). Hamburg 2003, S. 17. ISBN 9783830009665
  2. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der "European Aeronautic, Defence and Space Company" (EADS). Hamburg 2003, S. 18. ISBN 9783830009665
  3. Hans Merkle: Lobbying: Das Praxishandbuch für Unternehmen. Darmstadt 2003, S. 10. ISBN 9783896782335
  4. WDR: Monitor Nr. 556: Bezahlte Lobbyisten in Bundesministerien: Wie die Regierung die Öffentlichkeit täuscht.
  5. Stefan Krempl: Datenbank gibt Aufschluss über Lobbyisten in Ministerien. heise online, 27. Juli 2007 17:22.
  6. Florian Gathmann; Nils Weisensee: Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien. Spiegel Online, 26. Juli 2007.
  7. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Thea Dückert, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3431
  8. Europäisches Parlament: „Mehr Transparenz im Brüsseler Lobby-Dschungel?“
  9. Europäische Kommission: Register der Interessenvertreter
  10. Europäische Kommission: „Transparenz-Initiative“
  11. Europäisches Parlament: „EU-Lobbyismus im Blickpunkt“
  12. Daniela Weingärtner; Johannes Gernert: „Brüsseler Autoschiebereien“. die tageszeitung, 29. November 2008.
  13. Ulrich von Alemann (Hrsg.): Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Leske + Budrich 1987, S.71. ISBN 9783810006172
  14. Liste der erlaubten Geschenke, für Mitglieder der EU-Kommission (PDF)

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