Monarchin

Monarchin
Weltkarte über die Regierungsformen
Regierungsformen der Welt

Republikanische Staatsform

██ Präsidentielles Regierungssystem

██ An das Parlament gebundene Exekutivbefugnis

██ Semipräsidentielles Regierungssystem

██ Parlamentarisches Regierungssystem

██ Einparteiensystem

Monarchische Staatsform

██ Parlamentarische Monarchie

██ Konstitutionelle Monarchie

██ Absolute Monarchie

Militärregierung

██ Militärdiktatur

Stand: April 2006
Monarchien auf der Erde

Der Begriff Monarchie stammt vom griechischen μοναρχία (monarchía) ab, das sich aus den Wörtern μόνος (monos = „ein“) und άρχειν (archein = „herrschen“) zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes innehat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).

Die die Monarchie rechtfertigende Staatstheorie beziehungsweise -ideologie ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach, oder auch Antimonarchist.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien, gegenwärtig (2006) sind es Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre „Häuptlinge“, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie (später die römisch-katholische Kirche) in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der römisch-deutsche oder polnische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel; während die französische oder preußische Monarchie ihn entmachtet (siehe unten, Absolutismus).

Formen der Monarchie

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Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

Hauptartikel: Absolutismus

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus solutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis „L’État, c’est moi“ (zu deutsch „Der Staat, das bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (Mai 2008) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Swasiland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.[1] Im Mai 2008 wurde in Nepal die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. [2] In Bhutan wurde die absolute Monarchie am 18. Juli 2008[3] durch eine Verfassung in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt.

Konstitutionelle Monarchie

Konstitutionelle Monarchie (Schema)
Hauptartikel: Konstitutionelle Monarchie

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Kaiserreich (1871–1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Der britische Monarch besitzt zwar theoretisch die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen, übt diese aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht mehr aus, so dass er de facto ein parlamentarischer Monarch ist. Denselben Fall bietet das Königreich Norwegen. Auch in Luxemburg hat der Großherzog von seinem Recht, das Parlament aufzulösen, bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Bei der parlamentarischen Monarchie hat der Monarch im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen und übt in der Regel wenig Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus, da diese vom Parlament und der Regierung geführt werden (siehe Parlamentarismus). Daher kommt dem Monarchen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan, Australien und Kanada.

Liste gegenwärtiger Monarchien

Anerkannte, unabhängige Staaten

Die folgende Liste umfasst 44 Monarchien, davon 43 von den Vereinten Nationen anerkannte unabhängige Staaten sowie der Vatikan (kein Mitglied der Vereinten Nationen, weil offiziell nicht der Vatikan als staatliches Völkerrechtssubjekt, sondern der Heilige Stuhl die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten hält). Folglich sind etwa 23,3% der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst derzeit folgende Staaten:

Land

Monarchie

Monarch

Aktuell

Anmerkungen

1 Kaiserreich
Japan Parlamentarisch Kaiser[4] Akihito Der japanische Kaiser hat keinerlei politische Macht inne. Er nimmt rein repräsentative Aufgaben wahr. Japan ist auch die älteste Monarchie der Welt.
33 Königreiche
Antigua und Barbuda[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Australien[5]
Bahamas[5]
Bahrain Konstitutionell König Hamad ibn Isa Al Chalifa Bis 2002 Emirat, seitdem Königreich. Nach den im Jahr 2000 begonnenen demokratischen Reformen heute konstitutionelle Monarchie.
Barbados[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Belgien Parlamentarisch König Albert II.
Belize[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bhutan Konstitutionell König[6] Jigme Khesar Namgyel Wangchuck Buddhistische absolute Monarchie von 1907 bis 18. Juli 2008, seitdem konstitutionelle Monarchie. [7]
Dänemark Parlamentarisch König(in) Margrethe II. Der dänische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt Grönlands und der Färöer. Seit 1953 steht die Thronfolge auch Frauen offen.
Grenada[5] Elizabeth II.
Jamaika[5]
Jordanien Konstitutionell König Abdullah II. 1921 vom Vereinigten Königreich etabliert.
Kambodscha Norodom Sihamoni Seit der neuen Verfassung von 1993 wieder Monarchie.
Kanada[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Königreich der Niederlande Parlamentarisch Beatrix I. Teilt sich auf in die Niederlande mit ihren 12 Provinzen, Aruba und die Niederländischen Antillen.
Lesotho König Letsie III. Bis 1965 „Oberster Häuptling“. Der König hat keine exekutiven oder legislativen Aufgaben.
Malaysia Mizan Zainal Abidin Wahlmonarchie. Malaysia besteht aus dreizehn Bundesstaaten, darunter neun Sultanate (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Der König wird alle fünf Jahre von den neun Sultanen des Landes aus ihrem Kreis nach Rotationsprinzip gewählt. Der offizielle Titel des Oberhaupts lautet „Yang di-Pertuan Agong“, auf deutsch „Oberster Herrscher“.
Marokko Konstitutionell Mohammed VI. Marokko hält zur Zeit die Westsahara besetzt, allerdings herrschen mit der POLISARIO Streitigkeiten um das Land.
Neuseeland[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Norwegen Parlamentarisch-konstitutionell König Harald V. Besteht seit 872, mehrmals in Personalunion. Selbstständiges Königreich seit 1905. Seit 1990 steht die Thronfolge auch Frauen offen.
Papua-Neuguinea[5] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Salomonen[5]
Saudi-Arabien Absolut König ʿAbd Allah ibn ʿAbd al-ʿAziz Islamische Monarchie. Seit 1932 vereinigt.
Schweden Parlamentarisch König(in) Karl XVI. Gustav Seit 1979 steht die Thronfolge auch Frauen offen.
Spanien Juan Carlos I. 1947 unter der Franco-Diktatur wieder zum Königreich erklärt, de facto seit 1975.
St. Kitts und Nevis[5] Parlamentarisch-konstitutionell Elizabeth II.
St. Lucia[5]
St. Vincent und die Grenadinen[5]
Swasiland Absolut Mswati III. Demokratisierungsprozess läuft.
Thailand Konstitutionell König Rama IX. Buddhistische Monarchie. Seit dem Militärputsch 2006 eine Mischform aus konstitutioneller Monarchie und Militärdiktatur.
Tonga König(in) George Tupou V. Der traditionell polynesische Königstitel „Tu'i tongo“ wurde 1865 vor Beginn des britischen Protektorats durch einen westlichen ersetzt.
Tuvalu[5] Parlamentarisch-konstitutionell Elizabeth II.
Vereinigtes Königreich Der britische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt folgender Länder: Guernsey, Jersey, Isle of Man, Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairninseln, Saint Helena, Ascension, Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln. Diese Länder sind entweder Kronbesitz (und damit direkt der Krone unterstellt) oder Überseegebiete (ehemalige Kronkolonien).
1 Großherzogtum
Luxemburg Konstitutionell Großherzog Henri I. Bis 1890 von den niederländischen Monarchen regiert.
3 Fürstentümer
Andorra Parlamentarisch-konstitutionell Co-Fürst(in) Bischof Joan Enric Vives i Sicília Andorra ist eine Dyarchie, da es zwei gleichberechtigte Staatsoberhäupter hat, nämlich den amtierenden Bischof von Urgell und den aktuellen französischen Staatspräsidenten.
Nicolas Sarkozy
Liechtenstein Konstitutionell Fürst Hans Adam II.
Monaco Albert II.
2 Sultanate
Brunei Absolut Sultan Hassanal Bolkiah
Oman Qabus ibn Said
3 Scheichtümer (Emirate)
Katar Absolut Scheich Hamad bin Chalifa Al Thani
Kuwait Konstitutionell Emir Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah Bis 1991 absolute Monarchie, zwischen 1991 und 1996 Bildung eines Parlaments.
Vereinigte Arabische Emirate Föderal-konstitutionell Präsident Chalifa bin Zayid Al Nahyan Wahlmonarchie, Bestehend aus den Gliedsultanaten (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Formell kann jeder der sieben Emire des Bundes zum Bundesoberhaupt gewählt werden, traditionell wird sich aber immer für den aktuellen Emir von Abu Dhabi entschieden.
1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls
Vatikanstadt Absolut Papst Benedikt XVI. letzte absolute Monarchie Europas und einzige christliche Theokratie der Welt. Der Papst wird von wahlberechtigten Kardinälen im Konklave gewählt und ist als Bischof von Rom und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ex officio Monarch der Vatikanstadt.

Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr. Fußnoten zur Liste:

  1. BBC: Nepal monarchy abolished
  2. http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2008-05-29T050409Z_01_WEI918237_RTRDEOC_0_NEPAL-REPUBLIK.xml Reuters:Nepal stimmt für Ende der Monarchie
  3. Ausrufung der konstitutionellen Monarchie
  4. Die japanischen Kaiser werden Tennō (天皇, japanisch für „Himmlischer Herrscher“) genannt.
  5. a b c d e f g h i j k l m n o Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist und jeweils von einem Generalgouverneur vertreten wird).
  6. Die Könige von Bhutan werden Druk Gyalpo (Dzongkha für „Drachenkönig“) genannt.
  7. [1]

Subnationale Monarchien

Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende kleine Monarchien, die jeweils innerhalb eines anerkannten unabhängigen Staates liegen.

Land Monarch Aktuell Oberhoheit
Abu Dhabi Sultan Chalifa bin Zayid Al Nahyan Vereinigte Arabische Emirate
Adschman Sultan Humaid bin Raschid an-Nu'aimi Vereinigte Arabische Emirate
Ankole „Omugabe“ Ntare VI. Uganda
Anufu „Soma“ Na Bema Togo
Ashanti König („Asantehene“) Otumfuo Tutu II. Ghana
Bafut Fon Abumbi II. Kamerun
Buganda König („Kabaka“) Ronald Muwenda Mutebi II. Uganda
Bunyoro „Omukama“ Iguru I. Uganda
Busoga „Kyabazinga“ Henry Wako Muloki Uganda
Dubai Sultan Muhammad ibn Raschid Al Maktum Vereinigte Arabische Emirate
Fudschaira Sultan Hamad ibn Muhammad asch-Scharqi Vereinigte Arabische Emirate
Johor Sultan Mahmud Iskandar Al-Haj Malaysia
Kedah Sultan Tuanku Abdul Halim Malaysia
Kelantan Sultan Ismail Petra Malaysia
Kotokolien Häuptling („Uro Eso“) Yusuf Ayeva Togo
Māori-Reich König(in) Tuheitia Paki Neuseeland
Mustang Radscha („Gyelpo“) Jigme Palbar Bista Nepal
Negeri Sembilan Sultan Mizan Zainal Abidin Malaysia
Pahang „Yang di-Pertuan Besar“ Tuanku Jaafar Malaysia
Perak Sultan Azlan Shah Malaysia
Perlis Radscha Tuanku Syed Sirajuddin Malaysia
Ra’s al-Chaima Sultan Saqr ibn Muhammad al-Qasimi Vereinigte Arabische Emirate
Schardscha Sultan Sheikh bin Mohamed Al-Qasimi Vereinigte Arabische Emirate
Selangor Sultan Sharafuddin Idris Shah Malaysia
Sigave König, Häuptling („Tu'i“) Visesio Moeliku Frankreich
Tenkodogo „Naaba“ Tigre I. Burkina Faso
Terengganu Sultan Mizan Zainal Abidin Malaysia
Toro „Omukama“ Rukidi IV. Uganda
Tu'a König („Tu'i“) Soane Patita Maituku Frankreich
Umm al-Qaiwain Sultan Raschid ibn Ahmad al-Mu'alla Vereinigte Arabische Emirate
Uvéa König („Tu'i“) Tomasi Kulimoetoke II. Frankreich
Wogodogo „Naaba“ Baongo II. Burkina Faso
Zululand König Goodwill Zwelethini kaBhekuzulu Südafrika

Siehe auch

Literatur

  • Horst Dreitzel: Monarchiebegriffe in der Fürstengesellschaft. Semantik und Theorie der Einherrschaft in Deutschland von der Reformation bis zum Vormärz. 2 Bände. Böhlau, Köln u. a. 1991, ISBN 3-412-22788-9
  • Hartmut Fähndrich (Hrsg.): Vererbte Macht. Monarchien und Dynastien in der arabischen Welt. Campus, Frankfurt am Main und New York 2005, ISBN 3-593-37733-0
  • Tobias Friske: Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik?. Magisterarbeit (überarbeitete Fassung), Universität Heidelberg 2007 (Volltext)
  • Pierre Miquel: Europas letzte Könige. Die Monarchie im 20. Jahrhundert. DVA, Stuttgart 1994, ISBN 3-421-06692-2 (zuletzt: Albatros, Düsseldorf 2005, ISBN 3-491-96149-1)
  • Tobias Opelland: Die europäische Monarchie. Ihre Entstehung, Entwicklung und Zukunft. Merus, Hamburg 2007, ISBN 978-3-939519-52-2
  • Gisela Riescher/Alexander Thumfart, Monarchien, Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3827-7

Weblinks


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