NSRB

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Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) war die Berufsorganisation der Juristen im nationalsozialistischen Deutschen Reich von 1936 bis 1945.

Hervorgegangen ist die Organisation aus dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), der von 1928 bis 1936 unter diesem Namen bestand.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen

Bereits 1928 wurde der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) als Organisation innerhalb der NSDAP durch Hans Frank gegründet. Nach der „Machtergreifung“ wurde Frank von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 25. April 1933 zum „Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ ernannt.

Frank setzte die Aushebelung der Gewaltenteilung im Justizwesen und die institutionelle Beseitigung der bisherigen Berufsverbände Deutscher Richterbund (DRB) und Republikanischer Richterbund um.

Am 25. Mai 1933 trat der DRB, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den BNSDJ ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende endgültig auflöste. Der viel kleinere Republikanische Richterbund kam einem Verbot durch Selbstauflösung zuvor.

Im Oktober 1933 veranstaltete der BNSDJ nach der Absage des Deutschen Juristentags seine 4. Reichstagung unter dem Namen „Deutscher Juristentag 1933“.[1] Dort proklamierte Hans Frank u. a. die Akademie für Deutsches Recht.

Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund

Der BNSDJ wurde 1936 umbenannt in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (NSRB).

Der NSRB umfasste einzelne „Reichsgruppen“ für die verschiedenen juristischen Berufe wie Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtswissenschaftslehrer an den Hochschulen. Wie der Vorläuferorganisation BNSDJ stand auch dem NSRB der „Reichsrechtsführer“ und Leiter der Akademie für Deutsches Recht Hans Frank vor. Ab 1942 wurde er in dieser Funktion von Otto Thierack abgelöst.

Der NSRB, der zu seinen Hochzeiten über 100.000 Mitglieder hatte, hielt in Leipzig mehrfach „Deutsche Juristentage“ im Stil der Reichsparteitage ab.

Publikationsorgan des Verbandes war die Zeitschrift Deutsches Recht.

Anmerkungen

  1. Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte Jg. 1993/1994, S. 373-390.

Literatur

  • Michael Sunnus: Der NS-Rechtswahrerbund: (1928-1945); zur Geschichte der nationalsozialistischen Juristenorganisation, Frankfurt am Main: Lang 1990 (Rechtshistorische Reihe; 78) ISBN 3-631-42734-4

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