- Nationalitätenstaat
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Vielvölkerstaat ist eine Bezeichnung für (zumeist historische) Staaten, die sich über das Siedlungsgebiet beziehungsweise den Kultur- und Sprachraum von mehreren Völkern oder Ethnien (Nationalitäten) erstrecken. Der Vielvölkerstaat ist ethnisch nicht homogen und wird somit im Gegensatz gesehen zum Einvolkstaat oder Nationalstaat, bestehend (vornehmlich) aus einem Volk (Nationalität).
Der Begriff des Vielvölkerstaates wird in der Regel im Sinne einer illustrierenden Bezeichnung gebraucht, nicht als analytische Kategorie. So gibt es weder einheitliche Kriterien, unter welchen Voraussetzungen von einem Vielvölkerstaat gesprochen werden kann, noch werden damit theoretische Konsequenzen verbunden. Als Epitheton wird der Begriff regelmäßig im Zusammenhang mit Österreich-Ungarn, der ehemaligen Sowjetunion und Jugoslawien gebraucht. Im Kontext gegenwärtig existierender Staaten findet er gelegentlich als „Kampfbegriff“ Verwendung.
Literatur
- Otto Bauer: Die Nationalitätenfrage und die Sozialdemokratie, 2. Aufl., Wiener Volksbuchhandlung, Wien 1924.
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