Nennwertherabsetzung

Nennwertherabsetzung

Ein Aktiensplit (engl. forward stock split) ist die Umwandlung von existierenden Aktien in größere Anzahl neue Aktien mit einem geringeren Nominalwert[1], was transaktionstechnisch das Gegenteil einer Aktienzusammenlegung (engl. reverse stock split) ist.

Inhaltsverzeichnis

Durchführung und Eigenheiten

Bei einem Aktiensplit handelt sich um eine Kapitalmaßnahme, bei der eine Aktiengesellschaft den Nennwert der Aktien herabsetzt oder die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht, um den Kurs einer börsennotierten Aktie zu reduzieren und die Aktie damit leichter (leichter handelbar) zu machen.

Die Durchführung eines Aktiensplit muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Diese Maßnahme ist eigentlich rein psychologischer Natur, da sich an den Beteilungsverhältnissen nichts ändert. Die Aktie verbilligt sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft oder der Wert des Aktienbestandes eines einzelnen Aktionärs ändert. In der technischen Durchführung werden die bisherigen Aktien eingezogen und durch Aktien mit einem niedrigeren Nennwert aber gleicher WKN bzw. ISIN ersetzt.

Im Rahmen der Euroeinführung wurden in Deutschland viele Aktien von einem nominellen Nennwert von üblicherweise 50 DM auf Stücke im Nennwert von 5 €, 1 € oder nennwertlose Stückaktien umgestellt. Die Anzahl der Aktien im Depot erhöhte sich ohne Änderung des Depotwertes für diese Aktien.

Beim Aktiensplit gilt einkommenssteuerlich das ursprüngliche Anschaffungsdatum für die Bemessung der Spekulationsfrist. Das Datum der Gutschrift der neuen Aktien ist irrelevant. Anders kann die Behandlung bei Bonus- oder Gratisaktien sein (siehe dort). Hier geht mit der Ausgabe eine Eigenkapitalveränderung einher.

Während bei Stückaktien ein Aktiensplit vergleichsweise einfach durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich ist, müssen eigentlich bei einem Aktiensplit bei Nennbetragsaktien alle Effekte ausgetauscht werden. Dieses ist einer der Gründe, weshalb Aktiensplits früher nur selten durchgeführt wurden. Mittlerweile liegen die meisten Aktien jedoch gesammelt in Form von Globalaktien vor, so dass bei einem Aktiensplit lediglich die wenigen physisch vorliegenden Globalaktien ausgetauscht werden müssen.

Anpassung historischer Kursdaten

Normalerweise hätte ein Aktiensplit ähnlich der Dividendenauszahlung einen Kurseinbruch zur Folge. Bei einem 2:1 Aktiensplit (2-für-1; d. h. zwei neue Aktien werden pro einer alten Aktie ausgegeben) würde sich sowohl der Nominalwert als auch der Kurswert spontan halbieren, was gering informierte Anleger zu dem Glauben leiten könnte, der Kurs sei um 50% eingebrochen. Daher werden in den meisten Kursanalyseprogrammen diese automatisch geglättet, so dass es optisch aussieht, dass ein Aktiensplit nie stattgefunden hat. Gleiches gilt für die Handelsvolumen die in Stück betrachtet sich im genannten Beispiel plötzlich verdoppeln würden. Bei der Arbeit mit historischen Kursdaten insbesondere Kurspreise, Handelsvolumen (Stück) und Handelsumsätzen (Volumen in Währung) ist daher stets erhöhte Aufmerksamkeit geboten, um automatische Korrekturen nicht versehentlich mit Realdaten zu vermischen, und so unrealistische Werte zu errechnen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Markus Karl Bertl: Aktiensplits am Deutschen Kapitalmarkt

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Corporate Action — Kapitalmaßnahme (englisch: Corporate Action) bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft eine Maßnahme, die die Kapital und Stimmrechtsanteile der Aktionäre betrifft. Sie wird normalerweise vom Führungsorgan der Gesellschaft (Vorstand,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalmassnahme — Kapitalmaßnahme (englisch: Corporate Action) bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft eine Maßnahme, die die Kapital und Stimmrechtsanteile der Aktionäre betrifft. Sie wird normalerweise vom Führungsorgan der Gesellschaft (Vorstand,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalmaßnahme — (englisch: Corporate Action) bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft eine Maßnahme, die die Kapital und Stimmrechtsanteile der Aktionäre betrifft. Sie wird normalerweise vom Führungsorgan der Gesellschaft (Vorstand, Verwaltungsrat) vorgeschlagen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”