- Kapitalmaßnahme
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Kapitalmaßnahme (englisch: Corporate Action) bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft eine Maßnahme, die die Kapital- und Stimmrechtsanteile der Aktionäre betrifft. Sie wird normalerweise vom Führungsorgan der Gesellschaft (Vorstand, Verwaltungsrat) vorgeschlagen und von den Aktionären in einer Hauptversammlung autorisiert. Es handelt sich dabei entweder um eine Veränderung des Grundkapitals, eine Veränderung der Aktien- und Stimmrechtsstruktur oder einen anderen, die Kapitalanteile der Aktionäre betreffenden Vorgang. Werden neue Aktien ausgegeben, so dürfen dadurch nach deutschem Aktienrecht die Ansprüche der bestehenden Aktionäre bezüglich Gewinnbeteiligung und Mitbestimmung nicht eingeschränkt werden (Verwässerungsschutz).
Die Erhöhung der Verschuldung durch Ausgabe einer Anleihe wird nicht als Kapitalmaßnahme bezeichnet. Sie verändert zwar die Kapitalstruktur einer Gesellschaft; der Betrag des Grundkapitals wird durch eine solche Erhöhung des Fremdkapitals jedoch nicht verändert.
Kapitalmaßnahmen
Folgende Kapitalmaßnahmen verändern das Grundkapital einer Aktiengesellschaft in Bezug auf dessen Höhe:
- Kapitalerhöhung, zum Beispiel Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln; siehe auch Gratisaktie, Stockdividende und so weiter
- Kapitalherabsetzung, auch Kapitalschnitt genannt
- Aktientausch, etwa im Rahmen von Spin-offs oder einer Fusion, sofern er mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist
Bei folgenden Kapitalmaßnahmen bleibt die Höhe des Grundkapitals unverändert:
- Aktiensplit (auch Nennwertherabsetzung)
- Aktienzusammenlegung (auch Nennwerterhöhung)
- Umplatzierung (en:Block trades) von Aktien
Folgende Maßnahmen führen zu bedingten Kapitalerhöhungen:
- Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
- Ausgabe von Optionsscheinen
Weitergehende Corporate Actions
Folgende Vorgänge sind im deutschen Sprachgebrauch keine Kapitalmaßnahmen, werden aber in der Praxis dem entsprechenden englischen Begriff Corporate Actions zugeordnet:
- Ausschüttungen (Dividende)
- Übernahmeangebot (Tender Offer)
- Delisting
- Rückkaufangebot
- Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Emission von Genussscheinen
- Namensänderung
Außerdem werden im englischen Sprachgebrauch teilweise auch Maßnahmen, die das Fremdkapital betreffen (zum Beispiel Emission von Schuldscheinen), in den Begriff miteinbezogen.
Banktechnische Abwicklung (Wertschriftenverwaltung)
Die bei Kapitalmaßnahmen entstehenden Wertschriften werden in der Regel nicht physisch ausgeliefert, sondern bei den Depotbanken in entsprechende Wertpapierdepots eingebucht. Die Wertpapiertitel (Valoren) müssen geändert und deren Bestands- und Wertführung in den Depots mittels Umbuchungen angepasst werden.
Eine Kapitalherabsetzung führt zum Beispiel zur Rückzahlung der Nennwertdifferenz. Ein Aktiensplit verändert den Nennwert pro Aktie und führt zu einem wertneutralen Mengensplit der entsprechenden Aktien in allen Depots, welche diese Aktie führen.
Diese mengen- und wertmäßigen Buchungen in der Wertschriftenbuchhaltung werden in der Bank durch eine als Effektenverwaltung, oft auch Custody oder Corporate Actions, bezeichnete Organisationseinheit durchgeführt.
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