- Arrondierungsfläche
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Unter Arrondierung (Abrundung) versteht man u. a. den Einbezug an ein bestimmtes Grundstück angrenzender Flächen zu diesem Grundstück dergestalt, dass eine kürzere Außengrenze entsteht.
Sie ist meist mit einer neuen Grenzziehung und entsprechenden Änderungen im Grundbuch verbunden, kann aber auch dadurch vorgenommen werden, dass mehrere Grundstücke ohne Änderung der Grenzen oder Grundbucheinträge in der Hand eines Eigentümers vereinigt werden.
Arrondierung kann der Verbesserung des Grenzverlaufs dienen, der besseren Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur (Erschließung, Wege, Kanalisation, etc.) oder grundsätzlich den Wert des ursprünglichen Grundstückes durch die größere Fläche vermehren.
Der Begriff wird insbesondere im Bereich des Baurechts, der Bauplanung, der Bodenmelioration sowie der Stadtplanung verwendet.
Als Arrondierung wird auch der Einbezug von bestimmten Territorien in ein größeres Territorium bezeichnet; insbesondere im Zusammenhang mit Frankreichs Arrondierungspolitik seit dem 17. Jahrhundert wird der Begriff häufig gebraucht.
Mit arrondieren wird auch das Abrunden von Uhrenteilen, z. B. eines Wellenzapfens bezeichnet.
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