- Nettogewicht
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Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein, ohne Verpackung, ohne das Hinzurechnen von Kosten/Steuer oder ähnlichem. Das Gegenteil von Netto ist Brutto, die Differenz zu Brutto ist Tara.
Ein Nettopreis ist also ein Preis ohne die eventuell noch hinzukommende Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Netto + Steuern = Brutto).
Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt (Netto = Brutto - Steuern - Sozialabgaben).
Netto ist also immer die steuerbereinigte Version, während Brutto noch steuerbereinigt werden muss.
Steht auf einer Rechnung unter den Zahlungsbedingungen z. B. "zahlbar innerhalb 10 Tagen netto Kasse", so bedeutet dies, dass bei der Bezahlung kein Skontoabzug erlaubt ist. Selbstverständlich muss der Bruttorechnungsbetrag überwiesen werden.
Bei Lebensmitteln steht häufig bei der Gewichts- oder Volumenangabe (Nennfüllmenge) ein kleines "e", um den Nettoinhalt zu kennzeichnen (siehe Fertigpackung).
In der Versicherungswirtschaft bedeutet brutto vor Abgabe von Haftungs- oder Schadenteilen an Rückversicherungen, netto entsprechend nach Rückversicherung (also den beim Erstversicherer verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu tragenden Schadenanteil). Letzteres wird auch mit für eigene Rechnung (f. e. R.) bezeichnet. Daneben wird mit brutto/netto – analog zur oben genannten Umsatzsteuer – vor/nach Versicherungssteuer bezeichnet. Schließlich können sich diese Begriffe auch auf die Verrechnung von dem Versicherten gutzuschreibenden Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen beziehen (brutto vor, netto nach Verrechnung).
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