- Nettoinvestition
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Die Nettoinvestitionen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.
Soll beispielsweise die Entwicklung des Kapitalstocks vom Zeitpunkt t1 zum Zeitpunkt t2 verfolgt werden, kann man nicht einfach den Kapitalstock des Zeitpunkts t1 (Bestandsgröße) nehmen und die Bruttoinvestitionen, die zwischen den Zeitpunkten t1 und t2 stattgefunden haben (Stromgröße) addieren, sondern man muss auch die Abschreibungen abziehen, die zwischen t1 und t2 auf den Kapitalstock erfolgt sind.
Der Kapitalstock errechnet sich also als Kapitalstock zum Ausgangszeitpunkt, zuzüglich der danach stattfindenden Bruttoinvestitionen, abzüglich der danach erfolgenden Abschreibungen, oder der Kapitalstock wächst um die erfolgenden Nettoinvestitionen.
Die Nettoinvestitionen können auch Werte kleiner null annehmen, wenn die Bruttoinvestitionen kleiner sind als die Abschreibungen.
In der Investitionsrechnung wird der Begriff Nettoinvestition für denjenigen Wert benutzt, welcher nach Abzug von Vergünstigungen/Rabatten effektiv investiert wurde. (Analog Skonto als Wertminderung bei Warenverkäufen)
Nettoinvestitionen werden definiert als Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit abzüglich der Erlöse aus Anlagenabgängen.
Erhöhung Buchwert Anlagevermögen
+ Abschreibungen auf Sachanlagen
+ Buchwert Anlagenabgang
= Zugang Anlagevermögen
./. Erlöse aus Anlagenabgang
= Nettoinvestitionen
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