Netz 21

Netz 21

„Netz 21“ ist der Name einer Strategie, mit der die Deutsche Bahn AG versucht, die Leistungsfähigkeit ihres Vorrangstreckennetzes zu erhöhen.

Das 1995 vorgelegte Konzept ging aus der Auswertung erster Betriebserfahrungen mit den 1991 in voller Länge eröffneten Schnellfahrstrecken Hannover–Würzburg und Mannheim–Stuttgart hervor.[1] Durch die weitgehende Trennung schneller und langsamer Verkehre sollten die Infrastrukturkosten reduziert und die Leistungsfähigkeit der Strecken gesteigert werden.[2]

Geplant war, das 1998 insgesamt 38.500 km lange Streckennetz als drei Vorrangteilnetze, ein Leistungsnetz und ein Regionalverkehrsnetz zu betreiben:

H-Netz
3.500 km Länge für den schnellen Personenverkehr (Vorrang)
G-Netz
4.500 km Länge für den Güterverkehr (Vorrang)
S-Netz
2.000 km Länge für S-Bahnen (Vorrang)
M-Netz
10.000 km Länge für Mischverkehre (Leistung)
R-Netz
18.500 km Länge für Regionalverkehre

Durch die Entmischung von Zügen unterschiedlicher Geschwindigkeiten sollte die Leistungsfähigkeit des Netzes steigen und der Betriebsaufwand durch Wegfall von Überholbahnhöfen sinken. Ein Teil dieser Strategie war die Einrichtung der verschiedenen Regionalnetze als kleinere Organisationseinheiten.

Das Projekt „Netz 21“ ist, was die Entwicklung des H-Netzes und des G-Netzes angeht, noch nicht abgeschlossen. Hier fehlen an vielen Stellen noch die entsprechenden zusätzlichen Strecken für den Schnellverkehr.

Die Strategie „Netz 21“ ist seitens von Bahnkunden- und Umweltverbänden nicht ohne Kritik geblieben.

Im Zusammenhang mit „Netz 21“ sind die Projekte Bahnhof 21 zu sehen, die die Leistungsfähigkeit der Knotenbahnhöfe erhöhen und so die Reisezeit im Personenfernverkehr verkürzen sollten.

Einzelnachweise

  1. Das Netz der zwei Geschwindigkeiten. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 40, 2008, S. 71
  2. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage (…): Einsparungsmöglichkeiten durch neuartige Trassierung von Schienenwegen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr unter Berücksichtigung der Neigezugtechnik.. Drucksache 13/2130 vom 10. August 1995

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