- Neutralität
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Das Wort "neutral" oder Neutralität (von lat.: ne-utrum wörtlich: "keines von beiden"; Verwendung im Sinne von: "unparteiisch, geschlechtslos, ungeladen, ausgewogen") bezeichnet
Völkerrecht:
- die mit bestimmten Neutralitätsrechten und Neutralitätspflichten gegenüber den Kriegführenden verbundene Nichtbeteiligung eines Staates an einem Krieg, siehe Neutralität (Internationale Politik)
- als dauernde Neutralität eines Staates eine besondere völkerrechtliche Stellung, die mit der grundsätzlichen Neutralität in allen kriegerischen Konflikten verbunden ist
Naturwissenschaften:
- in der Physik ein elektrisch neutrales Teilchen, also ein Teilchen, das im elektrischen Feld keine Coulombkraft erfährt. Für die Teilchenphysik siehe Neutron und Neutrino.
- in der Biologie eine neutrale Mutation, siehe Neutrale Theorie der molekularen Evolution.
- in der Elektrostatik einen Stoff, in dem sich elektrisch positive und elektrisch negative Ladungen gegenseitig ausgleichen (elektrisch neutral), siehe Elektrische Ladung.
- in der Chemie eine Lösung mit einem pH-Wert von 7 (die Lösung reagiert neutral, pH-neutral, neutrale Lösung).
- in der Algebra ein neutrales Element.
Gesellschaftswissenschaften:
- in der internationalen Politik die unparteiische Haltung im Konfliktfall und Bündnisfreiheit, siehe Neutralität (Internationale Politik).
- in den Kommunikationswissenschaften die Unabhängigkeit eines Standpunktes (Objektivität) oder einer Organisation (Überparteilichkeit).
- einen Indianerstamm, siehe Neutral (Volk).
Philosophie
- in der Wissenschaftstheorie die Idee einer wertneutralen Beschreibung, siehe Wertfreiheit.
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