Nichtwissen — Nichtwissen … Deutsch Wörterbuch
Nichtwissen — ↑Agnosie … Das große Fremdwörterbuch
Nichtwissen — Unwissen; Ignoranz; Kenntnislosigkeit; Ahnungslosigkeit * * * Nịcht|wis|sen 〈n.; s; unz.〉 Unkenntnis * * * Nicht|wis|sen, das: das Fehlen von Wissen, Kenntnissen [auf einem bestimmten Gebiet]: es fiel dem Prüfling schwer, sein N. zuzugeben … Universal-Lexikon
Bestreiten mit Nichtwissen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia
Sokrates: Philosophisches Nichtwissen und Tugendethik — Der historische Sokrates hat nichts Schriftliches hinterlassen. Was wir von ihm wissen, geht auf vier wichtige Quellen zurück: den Historiker Xenophon, den Philosophen Platon, den Komödiendichter Aristophanes und denPlaton Schüler Aristoteles.… … Universal-Lexikon
Unwissen — Nichtwissen; Ignoranz; Kenntnislosigkeit; Ahnungslosigkeit * * * Ụn|wis|sen, das; s: das Nichtwissen. * * * Ụn|wis|sen, das; s (selten): das Nichtwissen … Universal-Lexikon
Ich weiß, dass ich nichts weiß — Der Tod des Sokrates von Jacques Louis David „Ich weiß, dass ich nichts weiß“ (οἶδα οὐκ εἰδώς, oîda ouk eidōs)[1] ist ein geflügeltes Wort, das als verfälschende Verkürzung eines Zitats aus Platons Apolo … Deutsch Wikipedia
Vorbringen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet zwischen Rechtsansichten und Tatsachenbehauptungen. Nach § 291 ZPO bedürfen… … Deutsch Wikipedia
Bestreitendes Vorbringen — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia
Parteivortrag — Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei im Prozess vorbringt. Man unterscheidet Rechtsansichten und Tatsachenvortrag. Der Vortrag von Tatsachen ist vor allem… … Deutsch Wikipedia