- Nihonginko
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Japanische Zentralbank
Nippon GinkōHauptsitz Nihonbashi, Chūō-ku, Tokio, Japan Gegründet 10. Oktober 1882 Präsident Masaaki Shirakawa Zentralbank für Japan Währung -ISO 4217 Code JPY Website Liste der Zentralbanken Wichtige Leitzinsen Zinssatz Höhe EZB (letzte Änderung per: 08. April 2009) Einlagesatz 0,25 % Hauptrefinanzierungssatz 1,25 % Spitzenrefinanzierungssatz 2,25 % SNB (letzte Änderung per: 12. März 2009) 3-Monats-Libor-Zielband 0,00–0,75 % US Fed (letzte Änderung per: 16. Dezember 2008) Federal-Funds-Rate-Zielband 0,00–0,25 % Diskontsatz 0,5 % Bank of Japan (letzte Änderung per: 19. Dezember 2008) Overnight Call Rate 0,10 % Diskontsatz 0,30 % Bank of England (letzte Änderung per: 5. März 2009) Repo Rate 0,50 % Chinesische Volksbank (letzte Änderung per: 22. Dezember 2008) Diskontsatz 5,31 % Die Bank of Japan (BoJ, jap. 日本銀行, nippon ginkō) ist die japanische Zentralbank.
Geschichte
Die BoJ wurde wie die meisten moderneren japanischen Institutionen nach der Meiji-Restauration gegründet. Vor der Restauration gaben die Han (Lehen) ihre eigenen Geldmittel, die Hansatsu, aus.
Mit dem New Currency Act von 1871 wurde die japanische Währung Yen ausgegeben und als neue einheitliche Währung etabliert. Die ehemaligen Lehen gingen in Präfekturen auf und ihre Münzprägeanstalten wurden zu privaten Bankhäusern mit dem Recht, Geld zu drucken und auszugeben. Die Bank of Japan wurde am 10. Oktober 1882 als Zentralbank Japans gegründet. Bis 1882 konnten sowohl die Bank of Japan als auch diese Privatbanken Geld ausgeben. Die Bank of Japan emittierte ihre ersten Banknoten am 18. Mai 1885.
1897 führte Japan den Goldstandard ein. Damit war die (theoretische) Verpflichtung der Zentralbank verbunden, Bargeld jederzeit in die entsprechende Menge Gold umzutauschen. Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Bank of Japan auf Basis des Gesetzes zur Bank of Japan (Gesetz 67, Shōwa 17) restrukturiert. Das Gesetz war stark auf die Kriegssituation ausgelegt und sollte die militärischen Ziele Japans ökonomisch unterstützen. Das Gesetz wurde im Laufe der Nachkriegsjahre mehrmals abgeändert. Die größte Veränderung war die Einführung des Policy Boards als höchstes Entscheidungsorgan der Bank (1949).
Erst im Juni 1997 wurde das alte Gesetz endgültig verworfen. Auf Basis der beiden Grundprinzipien Unabhängigkeit und Transparenz wurde das Gesetz zur Bank of Japan umfassend novelliert. Am 1. April 1998 trat das neue Gesetz (Gesetz 89, Heisei 9) in Kraft.
Leitung
Die Bank of Japan wird von einem Gouverneur (総裁, sōsai) geleitet, der von der Regierung mit Zustimmung beider Kammern des Parlaments ernannt wird. Gemeinsam mit den zwei Vizegouverneuren und sechs weiteren Mitgliedern bildet er das Policy Board (政策委員会, seisaku iinkai), dem nach Artikel 15 des BoJ-Gesetzes (日本銀行法, nihon ginkō-hō) die wichtigsten Entscheidungen obliegen.
Weblinks
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