Notariatsinstrument

Notariatsinstrument
Auszug aus einem 1600 begonnenen Erbregister als Notariatsinstrument

Das Notariatsinstrument war ein Mittel zur Beglaubigung von Schriftstücken. Der jeweilige Notar setzte sein spezifisches Zeichen unter die jeweilige Urkunde bzw. deren Abschrift und beglaubigte damit und mit seiner Unterschrift deren Inhalt. Die Gestaltung der Notarszeichens, genannt auch Notariatssignet oder Signum Tabellionis, hatte in der Frühen Neuzeit künstlerische Züge, oft waren es Abbildungen aus dem Bereich der Justiz.


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