Nummerndepot

Nummerndepot

Ein Nummernkonto oder ein Nummerndepot (allgemein Nummernbeziehung genannt) ist ein normales Bankkonto oder Wertpapierdepot, bei dem der Name des Bankkunden durch eine Nummer oder durch ein Kennwort ersetzt ist. Eine Nummernbeziehung ist keinesfalls anonym und unterscheidet sich weder in rechtlicher noch in steuerlicher Hinsicht von einer normalen Bankbeziehung. Der einzige Unterschied liegt darin, dass der Inhaber nur einem begrenzten Kreis von Bankangestellten bekannt ist und der Name des Kunden nicht auf Bankbelegen wie Kontoauszügen etc. erscheint.

In Deutschland ist diese Art der Kontoführung gesetzlich verboten[1]. Die Schweiz und Österreich kennen keine Gesetze über die Kontobezeichnung. Die Führung von Nummernbeziehungen untersteht sowohl internationalen wie auch nationalen Gesetzen, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei.[2][3] Diesbezüglich hat der Europarat bereits 1980 erstmals empfohlen, unter anderem Identifikationspflichten in nationales Recht zu übernehmen.

Nummernbeziehungen sind in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten einer normalen Bankbeziehung gleichgestellt. So muss bei Eröffnung der Bankbeziehung die Identität des Inhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten nach den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien geprüft werden. Ebenfalls müssen die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei eingehalten werden.[4][5]

Quellen

  1. § 154 Abs. 1, 2 Abgabenordnung
  2. Schweiz: Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG)
  3. Österreich: Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz –BWG) § 40ff
  4. Schweiz: Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 03)
  5. Österreich: FMA-Rundschreiben zur Identitätsfeststellung

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