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Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen nach Beendigung einer Tätigkeit mit Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Bundeswehr (ODIN Bw) hat zur Aufgabe, aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen (Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer), welche früher bei der Bundeswehr gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen exponiert waren, die Teilnahme an sogenannten „Nachgehenden Untersuchungen“ bis zum 75. Lebensjahr zu ermöglichen.
Zu einer gesonderten Gruppe zählen die ehemaligen Soldaten der NVA sowie deutsche Staatsbürger, die bei ausländischen Streitkräften (Frankreich, Großbritannien oder USA) dienen oder gedient haben. Für diese Personen besteht derzeit noch keine rechtliche Grundlage, die den zukünftigen Versorgungsgrad umfassend regelt.
Die „Nachgehenden Untersuchungen“ sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, deren Art und Umfang dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk unterliegen. Dabei melden die Dienststellen den Beginn und die Beendigung einer Exposition eines Angehörigen der Bundeswehr gegenüber einem krebserzeugenden Gefahrstoff sowie den Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Bundeswehr an ODIN Bw. Um den Aufwand und die Kosten bei ODIN Bw gering zu halten, werden die Untersuchungen bei aktiven Bundeswehrangehörigen durch den Betriebsarzt der zuständigen Dienststelle oder einen mit der Untersuchung beauftragten hierzu ermächtigten Arzt durchgeführt. ODIN Bw arbeitet fallweise sowohl mit der Zentralen Erfassungsstelle für asbestgefährdete Arbeitnehmer (ZAs) bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft in Augsburg als auch mit dem Organisationsdienst für nachgehende Untersuchung (ODIN) bei der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie in Heidelberg und der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zusammen. Derzeit sind etwa 6000 Personen mit und ohne Exposition bei ODIN Bw erfasst.
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