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Hauptsitz Wien, Österreich Gegründet 1923 Zentralbank für Österreich Währung -ISO 4217 Code EUR Website Vorgänger Oesterreichisch-Ungarische Bank
Nachfolger Liste der Zentralbanken Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und agiert aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen (z. B. des EG-Vertrag, EZB-Status, Nationalbankgesetz).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Oesterreichische Nationalbank geht auf die 1816 gegründete "Privilegirte Oesterreichische National-Bank" zurück, die zur Neuordnung des Währungswesens in Österreich als erste österreichische Notenbank gegründet worden war. Dazu erhielt sie das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Mitbegründer und erste Gouverneure waren die beiden Bankiers Bernhard von Eskeles und Johann Heinrich von Geymüller. Aktien wurden bei der Gründung von breiten Kreisen des Bürgertums gekauft. Die Nationalbank baute in der ganzen Monarchie ein Zweigstellennetz auf um einen Geldausgleich zwischen den rein agrarischen und den gewerblich-kommerziellen Regionen zu schaffen.
1878 wurde die National-Bank gemäß dem Ausgleich in die "Oesterreichisch-ungarische Bank" umgewandelt, die 1923 von der "Oesterreichischen Nationalbank" abgelöst wurde.
Rechtsform und Organe
Rechtsform
Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft eigener Art (sui generis), das heißt die Bestimmungen des Aktiengesetzes sind nur insoweit anzuwenden, soweit durch den EG-Vertrag, das ESZB/EZB-Statut oder das Nationalbankgesetz nicht anderes bestimmt wird. Sie stand ursprünglich je zur Hälfte im Eigentum der Republik Österreich und von Interessenvertretungen sowie Banken und Versicherungen. Seit dem BAWAG P.S.K.-Skandal steht sie zu 70,2% im Eigentum der Republik Österreich, da die BAWAG P.S.K. und der ÖGB ihre Anteile an die Republik Österreich abgetreten haben.
Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.
Generalversammlung
Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus, die über Beschluss des Generalrates in den ersten vier Monaten jedes Geschäftsjahres stattfindet. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Berichtes des Generalrates über die Geschäftsführung
- Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Generalrates und des Direktoriums
- Beschlussfassung über die Gewinnverteilung
- Zustimmung auf Aktienübertragung
- Wahl der Mitglieder des Generalrates und der Rechnungsprüfer
- Beschlussfassung über Anträge der Aktionäre
Generalrat
Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.
Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die übrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
Zu den Aufgaben des Generalrates zählen insbesondere:
- Zustimmung zum Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften und Beteiligungen
- Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses zwecks Vorlage an die Generalversammlung
- Vorschlagsrecht an die Bundesregierung zur Ernennung der Mitglieder des Direktoriums
Direktorium
Das Direktorium führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele der ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden.
Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur (derzeit Ewald Nowotny), Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhält. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Als Mitglied des EZB-Rates beziehungsweise des erweiterten Rates der EZB ist der Gouverneur vollkommen weisungsfrei.
Aufgaben
Mit der Einbindung der OeNB in das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) ist ein Großteil ihrer Aufgaben an die EZB übertragen worden. Zu den Aufgaben der OeNB zählt daher insbesondere Mitwirkung an der Geldpolitik im Rahmen des ESZB, dessen Hauptziel die Erhaltung der Preisstabilität ist.
Weitere Aufgaben sind:
- die Sicherung der nationalen Finanzmarktstabilität (durch Mitwirkung an der Bankenaufsicht)
- Ausgabe von Banknoten (nach Maßgabe der Genehmigung der EZB)
- Versorgung der Geschäftsbanken mit Bargeld (insbesondere durch den Abschluss von Kreditgeschäften mit den Banken)
- Bereitstellung eines Zahlungsverkehrssystems (TARGET (grenzüberschreitend) und ARTIS (zwischen OeNB und Geschäftsbanken)
- Einsatz geldpolitischer Instrumente (sofern und soweit es der EZB-Rat beschlossen hat)
- Erstellung von Statistiken und Analysen
Weiters ist die OeNB berechtigt Bankgeschäfte aller Art zu betreiben.
Präsidenten/Gouverneure
- Richard Reisch (1922-32)
- Viktor Kienböck (1932-38)
- Eugen Kaniak (1945)
- Hans Rizzi (1945-52)
- Eugen Margarétha (1952-60)
- Reinhard Kamitz (1960-67)
- Wolfgang Schmitz (1968-73)
- Hans Kloss (1973-78)
- Stephan Koren (1978-88)
- Hellmuth Klauhs (1988-90)
- Maria Schaumayer (1990-95)
- Klaus Liebscher (1995-98 Präsident, von 1998 bis September 2008 Gouverneur).
- Adolf Wala (1988-1998 Generaldirektor, 1998-2003 Präsident)
- Herbert Schimetschek (2003-2008 Präsident)
- Claus Raidl (seit 1. September 2008 Präsident)
- Ewald Nowotny (seit 1. September 2008 Gouverneur)[1][2]
Euro-Bus
Der Euro-Bus der Oesterreichischen Nationalbank ist eine während der Sommermonate stattfindende Serviceaktion der OeNB, um das Umwechseln von Schilling-Bargeld in Euro auch in den Bundesländern zu erleichtern.
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
- www.oenb.at
- Geschichte der OeNB
- Artikel Oesterreichische Nationalbank im Österreich-Lexikon von aeiou
48.21611617012616.3540828228Koordinaten: 48° 12′ 58,02″ N, 16° 21′ 14,7″ O
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