Oesterreichische Nationalbank

Oesterreichische Nationalbank
Logo der Oesterreichischen Nationalbank
Hauptsitz Wien, Österreich
Präsident Ewald Nowotny
Zentralbank für Österreich
Währung

Euro

ISO 4217 EUR
Website

http://www.oenb.at

Vorgänger

Oesterreichisch-Ungarische Bank

Nachfolger

Europäisches System der Zentralbanken (seit 1999)

Liste der Zentralbanken
Oesterreichische Nationalbank, am Otto-Wagner-Platz Nr. 3, Wien

Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und im Eurogebiet beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt allerdings zusätzlich weiteren, im Nationalbankgesetz[1] verankerten Regelungen, die sich aus ihrer gesonderten Position als Zentralbank ergeben. Im Rahmen des Eurosystems wirkt die OeNB an einer stabilitätsorientierten Geldpolitik mit. Auf nationaler Ebene kümmert sie sich um die Sicherung der Finanzmarktstabilität sowie der Geldversorgung und verwaltet Währungsreserven zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten. Die Leitwerte im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Oesterreichischen Nationalbank sind „Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1816–1818

Schon 50 Jahre vor der Gründung[2] der Nationalbank führten die Habsburger erste Experimente mit Wertschriften in Form von Papiergeld durch. Schließlich wurde im 18. Jahrhundert die Ausgabe von Banknoten einem staatsunabhängigen Institut übertragen, woraufhin im Jahr 1762 die Ausgabe von Papiergeld, sogenannte „Banco-Zetteln“, durch die 1705 gegründete „Wiener Stadtbank“ erfolgte.

In Kriegszeiten übernahm die Staatsführung wieder die Kontrolle der Geldausgabe, sodass es zwischen 1796 und 1810 zu einer Inflation der Banco-Zettel kam. Der Staat ordnete die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr an, was zu einem schnell anwachsenden Abschlag auf Banknoten am Markt führte. 1799 bekam man demnach für 100 Gulden Papiergeld nur 92 Gulden in Silbermünzen, und am Ende des Jahres 1810 war der Wert der Papiergulden auf 15 % des Nominalwertes der Banco-Zettel gesunken. Später deklarierten die Habsburger eine Abwertung der Banco-Zettel im Verhältnis von 5:1. Dieser Akt wurde von der Geschäftswelt als Staatsbankrott gewertet, womit das Papiergeld eine rasche Entwertung erlebte.

Am Ende der napoleonischen Kriege stand der Vielvölkerstaat der Habsburger (→ Habsburgermonarchie) vor einer neuen Herausforderung: der Wiederherstellung einer europäischen Balance.

Kirche, Adel, die Armee und das Beamtentum als Elemente im Ancien Régime reichten nicht aus, diese Aufgabe zu lösen, eine gut fundierte Wirtschaftslage war vonnöten. Außerdem konnte man die Gesetze von Angebot und Nachfrage nicht ohne weiteres vernachlässigen. Im Hinblick darauf wurden im Jahr 1816 zwei kaiserliche Patente – das „Hauptpatent“ und das „Bankpatent“ – verfasst und damit der Grundstein für die Gründung der „privilegierten österreichischen Nationalbank“ gelegt.

Die Nationalbank besaß von nun an das Monopol für die Emission von Wertpapieren, was zu einer Beruhigung im österreichischen Geldwesen und zu einem Anstieg des Papiergeldwertes führte. Die Wirtschaft hatte nun wieder eine solide Geldquelle, die unabhängig von den Ausgabeplänen des Staates den Geldwert konstant hielt. Das Eigenkapital der Bank begründete diese durch Aktienemissionen.

Zunächst umfasste die Tätigkeiten der Bank – unter provisorischer Leitung – die Einlösung von Papiergeld und die Ausstellung von Aktien. Die volle Wirksamkeit erlangte die Nationalbank erst nach der Ausgabe von 1000 Aktien und der damit verbundenen Möglichkeit der Aktionäre, die Leitung selbst festzusetzen.

1818–1875

Am 15. Juli 1817[3] erhielt die Nationalbank als „erstes Bankprivilegium“ das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Ausgabe von Banknoten und in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung hinsichtlich des Rediskontgeschäfts. Anfang 1818 stand die definitive Bankleitung. Zu ihr zählten führende Personen der Wiener Gesellschaft, u. a. die Bankiers Johann Heinrich von Geymüller und Franz von Eskeles.

In den Ländern der Habsburgermonarchie, welche zu großen Teilen durch eine landwirtschaftlich ausgerichtete Erwerbsstruktur charakterisiert waren, zeigten einige Regionen ein reges kommerziell-gewerbliches Wachstum. Das Ziel war nun, ein System wirtschaftlichen Austausches zwischen diesen Gebieten zu schaffen. Sukzessive etablierte die Nationalbank ein Zweigstellennetz und garantierte so eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung. Vom Hauptsitz in Wien erstreckte sich dieses Netzwerk über frühindustrielle Regionen und Handelszentren in Ost- und Mitteleuropa bis zum nördlichen Mittelmeerraum.

Handelswechsel und Münzgeld waren bevorzugte Aktiva der Nationalbank, weniger die Abgabe von Geld an den Staat. Mit den Wechselgeschäften unterstützte die Nationalbank den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie und sicherte gleichzeitig den Vorrat an Silbermünzen für den Fall, dass der Bedarf an diesen im Tausch gegen Banknoten wider Erwarten zunimmt. 1818 blieb es der Nationalbank allerdings durch zunehmende Staatsverschuldung, aufgrund hoher Ausgaben in den Krisenzeiten, nicht erspart, eine Erhöhung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz vorzunehmen.

Die Vorschriften des Gründungspatents der Nationalbank sicherten nicht ausreichend die Autonomie gegenüber der Staatsführung. Im Mittelpunkt des Kampfes um diese Unabhängigkeit stand die Frage, in welchem Ausmaß die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen darf. Im Jahr 1841 erreichte eine Erneuerung des Bankprivilegiums eine Schwächung dieser Unabhängigkeit, indem der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt wurde. Während der Revolution von 1848/49 erhielten Anhänger konstitutioneller Ziele große Unterstützung durch leitende Persönlichkeiten der Nationalbank. Für etwa hundert Jahre nahm der österreichische Bankzweig des Hauses Rothschild (aus dem ab 1855 die „k. k. privilegierte Österreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe“, die spätere Creditanstalt, hervorging) eine führende Rolle am Bankplatz Wien ein. Salomon Mayer von Rothschild war während des Vormärz an allen wesentlichen Transaktionen der Nationalbank zur Sanierung des Staatshaushaltes beteiligt.

Besonderes Augenmerk richtete die Nationalbank auf die Entwicklung des Aufgeldes, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Der Anstieg, der eine Entwertung der von der Bank ausgegebenen Noten entsprach, sollte verhindert werden. Aus gesamtstaatlicher Sicht bedeutet die Zunahme des Silberagio eine Verschlechterung der Austauschverhältnisse gegenüber dem Ausland, wodurch die preisliche Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Außenwirtschaft negativ beeinflusst wird. Der Stabilisierung des Aufgeldes waren diverse Grenzen gesetzt. Zwar hing dessen Höhe von der Emissionstätigkeit der Bank ab, doch auch der Silberpreis und die möglichen Auswirkungen erhöhter staatlicher Verschuldung beeinflussten das Silberagio wesentlich. Vor allem die Revolution 1848 und Konflikte in den folgenden Jahren ließen das Silberagio ansteigen.

Zur Jahrhundertmitte zeigten sich die privaten Bank- und Großhandelshäuser nicht mehr imstande, die rasch anwachsende Finanzintermediation der Habsburgermonarchie zu bewältigen. Neue Formen der Kapitalbildung waren gefragt. Aus einer Initiative des Hauses Rothschild entstand die erste, von der Regierung zugelassene, private Aktienbank. Dieser Gründung folgten in den Jahren 1863 und 1864 zwei weitere Aktienbanken, zu deren Großaktionären wichtige Persönlichkeiten der Hocharistokratie zählten, die über große liquide Fonds verfügten. Insgesamt wuchs mit diesen Banken das Geldschöpfungspotential des „Finanzplatzes Wien“.

Die Notenbank stand vor einer weiteren schwierigen Aufgabe: mit ihren begrenzten Mitteln musste sie einerseits ausreichende Liquidität sichern und andererseits die inflationäre Ausbreitung der Geldmenge verhindern. Durch enge Kontakte zu den Aktionären des Wiener Finanzplatzes war eine (informelle) Abstimmung, vor allem zu Krisenzeiten, leicht gegeben. Dem gegenüber standen Meinungsverschiedenheiten im Notenbankdirektorium, die eine Durchsetzung von Beschlüssen erforderlich machten.

1861 wurde Friedrich Schey von Koromla Direktor der Nationalbank. Im Jahr 1862 erfuhr das Bankprivilegium eine weitere Neuerung. Die Unabhängigkeit der Nationalbank vom Staat wurde wiederhergestellt und verankert. Des Weiteren wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufs nach dem System der „Peel‘schen Bankakte“, die besagt, dass der das fixe Budget von 200 Millionen Gulden überschreitende Notenumlauf durch Silbermünzen bedeckt sein muss, eingeführt. Schon 1866, im Rahmen eines Krieges, war die Einhaltung dieses Systems nicht mehr gegeben. Der Staat sah sich genötigt, eine Entschädigung für die Verletzung des Privilegiums zu leisten. Dieser Ausgleich wurde durch ein Gesetz vom Jahr 1872 gestützt, nach dem die Nationalbank Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Millionen Gulden ausgeben darf und jede weitere Auszahlung vollständig durch Gold oder Silber gedeckt sein muss.

1873 stellte sich der wirtschaftliche Aufschwung der Habsburgermonarchie in einem lang anhaltenden Kursanstieg dar. Ein nun zu erwartender Einbruch konnte durch das Verhalten der Wiener Börse nicht abgefangen werden, sodass es zu dem „Großen Krach von 1873“ kam. Die 1872 festgelegten Beschränkungen des Notenumlaufs wurden für kurze Zeit außer Kraft gesetzt. Wider Erwarten wuchs die Geldmenge am Krisenhöhepunkt allerdings nur um knapp 1 % über das in der Bankakte vorgeschriebene Limit hinaus. Die Banken sowie die Industrie- und Gewerbeunternehmen überstanden den Krach ohne größere Verluste, obwohl die Aktienkurse deutlich unter dem Anfangsniveau lagen.

Auf die Jahre großen Wachstums folgte eine Zeit der Stagnation.

1878–1922

Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn im Jahr 1867[4] konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte uneingeschränkt ausüben. 1878 war es endlich möglich, die Nationalbank in ein gemeinsames Institut – die „Österreichisch-Ungarische Bank“ – zu überführen. Das erste Privilegium der neuen Bank war ein Kompromiss, in dem einerseits Regelungen zur Haftung für die Staatsschulden sowie andererseits Vorschriften zur Begrenzung des Einflusses der Regierung auf die Bankgeschäfte enthalten waren.

Die Generalversammlung und der Generalrat bildeten die Einheit der Bankverwaltung. Zwei Direktionen und Hauptanstalten – in Wien und Budapest – repräsentierten den dualen Charakter der Bank. Einer langen Diskussion folgte schließlich 1892–1900 die Währungsumstellung vom Gulden (Silberwährung) zur Krone (Goldstandard) mit „Goldkronen“ genannten Münzen.

Da die neuen Banknoten im Publikumsverkehr sehr beliebt waren, häuften sich nun viele Goldmünzen in den Tresoren der Österreichisch-Ungarischen Bank. Diese Zeit war durch eine ausgewogene Verbindung aus Wachstum und Preisdämpfung geprägt; das „Pro-Kopf-Sozialprodukt“ wuchs, während das Preisniveau vorwiegend stabil blieb. Vor diesem Hintergrund fiel es der Notenbank leicht, eine neue Industriealisierungswelle zu fördern.

Mit einem dritten Privilegium 1899 wurden zum Einen Bedingungen festgelegt, unter denen die Bank in den finanziellen Dienst der beiden Staaten gestellt werden konnte, zum Anderen gab es wichtige Neuerungen, die eine gute Devisenpolitik bahnten. Bis 1914 blieb das Umtauschverhältnis der österreichisch-ungarischen Währung mit nur geringen Schwankungen unverändert. Im Gegensatz dazu stand die von Konflikten geprägte politische Entwicklung.

Die expansive Außenpolitik führte rasch zu hohen Kosten, für die zu einem erheblichen Teil die Notenbank aufkommen musste. Die Stabilität der Währung war in Gefahr. Kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs legte die Heeresleitung fest, alle beschlagnahmten Güter mit dem doppelten Preis zu entschädigen. Es folgte eine zunehmende Knappheit der Güter, damit verbunden eine laufende Ausweitung der Geldmenge und schließlich der Anstieg des Preisniveaus auf das 16-fache.

Die anfallenden Kosten wurden zu 40 % über Notenbankkredite und zu 60 % durch Kriegsanleihen gedeckt. Über die Dauer des Krieges wurde die in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Leistungskraft eingefroren, am Ende der Auseinandersetzungen war das Realeinkommen aller Arbeiter auf ein Fünftel des letzten Friedensjahres gefallen.

Mit dem Kriegsende war auch das Aus für die alte Ordnung gekommen. Der Zerfall von Österreich und Ungarn in mehrere Nachfolgestaaten bewirkte, trotz der Anstrengungen der Notenbank, die Ordnung zu bewahren, eine Währungstrennung. Zunächst wurde eine eigenständige „österreichische Geschäftsführung“ eingeführt. Sie war angehalten, die Defizite des Staatshaushaltes der 1918 gegründeten Republik Österreich zu tragen.

Die ebenfalls neu gegründete Tschechoslowakische Republik behielt die Kronenwährung ebenfalls bei, bedruckte aber ihre umlaufenden Banknoten rasch mit Hinweisen darauf, dass es sich nun um tschechische Kronen handle. (Das Land konnte eine Inflation, wie sie Österreich erlebte, vermeiden.)

Nach einer Zeit der Überbewertung der Krone stieg der Dollarkurs ab 1919 wieder an. 1921 mussten bereits über 5.000 Kronen pro Dollar gezahlt werden. Neben dem erheblichen Abfall des Außenwertes gab es in Österreich zunehmende Inflation. Ende 1922 wurde schließlich mit ausländischer Hilfe ein Sanierungsprogramm – die „Genfer Protokolle“ – verabschiedet, das den Preisauftrieb bremste.

Der Friedensvertrag von St. Germain vom September 1919 legte die vollständige Liquidation der österreichisch-ungarischen Bank fest. Die letzten Sitzungen der Bank fanden Mitte 1921 und Ende 1922 statt.

1922–1938

Am Ende des Jahres 1922[5] wurden die Satzungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erneut gesetzlich untermauert. Sie sicherten die Unabhängigkeit vom Staat, die Selbständigkeit der Bank unter Ausschluss äußerer Einflüsse sowie das entsprechende Eigenkapital. 1923 begann die „neu gegründete“ Nationalbank ihre Tätigkeit. Natürlich stand zunächst die Stabilisierung der österreichischen Währung im Vordergrund. Mit dem sogenannten „Schillingrechnungsgesetz“ von 1924 wurde die Schillingwährung (Erste Republik) eingeführt, diese löste die Kronenwährung ab. Für 10.000 Kronen bekam man nun 1,00 Schilling.

Als wichtige Persönlichkeit im Hinblick auf die Ordnung des Staatshaushaltes ist Dr. Viktor Kienböck zu nennen. Er war in der Zeit von 1922 bis 1924 und von 1926 bis 1929 Finanzminister der ersten Republik sowie von 1932 bis 1938 Präsident der Oesterreichischen Nationalbank. Durch sein Wirken blieb der österreichische Schilling, auch über die Weltwirtschaftskrise hinaus, stabil. Unter dieser Bedingung war es der Notenbank möglich, die Vielzahl der Bankzusammenbrüche der vergangenen Zeit zu bewältigen.

1938–1945

Im dritten Reich wurde die Oesterreichische Nationalbank durch ein deutsches Gesetz liquidiert, sie ging in den Bestand der Deutschen Reichsbank über. Alle Gold- und Devisenreserven, sämtliche Außenstellen sowie der Hauptsitz in Wien wurden durch die Deutschen übernommen. Im März 1938[6] bewirkte eine Verordnung die Einführung der Reichsmarkwährung in Österreich, der Wechsel belief sich auf 1,50 Schilling für eine Reichsmark.

Der Zweite Weltkrieg schwächte die österreichische Wirtschaft in hohem Maße, sodass die Produktionskraft nach dem Krieg nur noch 40 % jener von 1937 entsprach.

Zur Kriegsfinanzierung wurde durch die Nationalsozialisten erheblich mehr Geld in Umlauf gebracht. Zudem wurden rund 10 Milliarden Alliierte Militärschillinge gedruckt. Unter diesen Umständen war es nicht möglich, Preise stabil zu halten.

1945–1998

1945[7] kam es zur Wiedererrichtung der Republik Österreich und zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Oesterreichischen Nationalbank. Mit dem „Notenbank-Überleitungsgesetz“ vom Juli 1945 wurden vorläufig gesetzliche Regelungen für die Aktivität der Bank festgelegt. Die Wiederherstellung der österreichischen Währung war die erste große Aufgabe der Bank. Ziel war die Zusammenfassung aller Währungen, die zu der Zeit im Umlauf waren, und deren Abstellung auf eine neue österreichische Währung. Das „Schillinggesetz“ vom November 1945 war die Grundlage für die Wiedereinführung des Schillings (Zweite Republik) als gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich. Danach galt es den Liquiditätsüberhang abzubauen, Unternehmen nötige Mittel für neue Investitionen zur Verfügung zu stellen und den Außenwert des Schillings für den Aufbau der Wirtschaft wettbewerbsgerecht zu gestalten. Zunächst änderte sich allerdings nur wenig an der inflationären Situation und auch der Schilling war im Hinblick auf andere Währungen weiterhin deutlich unterbewertet.

Das „Währungsschutzgesetz“ von 1947 brachte eine wesentliche Veränderung des Geldüberhangs. Einige Einlagen wurden ohne Ersatz gestrichen, andere in Forderungen gegen den Bundesschatz umgewandelt. Folgende Umtauschaktion verringerte die Bargeldmenge zudem wesentlich: Banknoten aus dem Jahr 1945 wurden eingezogen und in neue Schillingnoten im Verhältnis 1:3 getauscht. Nur 150 Schilling pro Person konnte man 1:1 wechseln.

Zur Steuerung der Inflation kamen die Sozialpartner in den Vordergrund. Die Zusammenschlüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzten 1947 Preise für Bedarfsartikel fest, außerdem wurden die Löhne angehoben. Dies war das erste der insgesamt fünf „Preis-Lohn-Abkommen“ der Sozialpartner. Im Jahr 1952 wurde der Preisauftrieb durch den einschränkenden Einsatz geldpolitischer Instrumente durch die Nationalbank gebremst. Auch die Außenwirtschaft entspannte sich nach dem Ende des Koreakrieges langsam.

1955 verabschiedete der Nationalrat ein neues Nationalbankgesetz. Neben der Unabhängigkeit von Kreditforderungen des Staates, enthielt es ebenso die Anordnung, dass die Notenbank im Rahmen ihrer Währungs- und Kreditpolitik auch auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung achten muss. Außerdem zählten von nun an die Bereiche Offenmarkt- und Mindestreservepolitik zu den Instrumenten der Nationalbank.

Die österreichische Wirtschaft stabilisierte sich zunehmend, durch eine gute Finanz- und Geldpolitik konnte ein hohes Wachstum, bei geringem Preisauftrieb und langfristiger Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichtes, erzielt werden.

1960 trat Österreich der Europäischen Freihandelszone bei und beteiligte sich an der Europäischen Integration.

In den sechziger Jahren kam das internationale Währungssystem, das auf Gold-Dollar-Konvertibilität beruhte, ins Schwanken und währungspolitische Reformen waren nötig. Zunächst war die Lockerung der Wechselkursanpassungen zwischen mehreren Staaten eine Option. Amerikanische Zahlungsbilanzprobleme brachten allerdings Kapitalverkehrsbeschränkungen mit sich, woraufhin der Euro-Dollar-Markt entstand. 1971 wurde die Goldkonvertibilität des US-Dollars aufgehoben.

1975 unterbrach eine Rezession das zunehmende Wachstum der Zeit. Internationale Zahlungsbilanzungleichgewichte bewirkten sehr umfangreiche Devisenbewegungen, wodurch die Interventionskraft der österreichischen Währungspolitik stark herausgefordert wurde. Deren Aufgabe war nun, die Wirkung der Devisen auf inländische Wirtschaftsaktivitäten zu steuern, den Schilling im Rahmen der sich ständig verschiebenden Wechselkurse zu stabilisieren und den Preisauftrieb angemessen zu kontrollieren. Da die Zuflüsse ausländischer Mittel ein zu hohes Ausmaß annahmen, wodurch die Wirtschaftsstabilität gefährdet wurde, ging die Politik den Weg der unabhängigen Kursgestaltung in einem Pool ausgewählter europäischer Währungen.

Der Einbruch der Wirtschaft zwang die politischen Entscheidungsträger zu einem neuen Kurs mit aktivseitiger Kreditkontrolle, verhaltener Lohnsteigerung, finanziellen Impulsen bei Angebot und Nachfrage sowie niedrig gehaltenen Zinssätzen. Dieses System der Regulation hielt allerdings den nötigen Strukturwandel auf, sodass es schon 1979 aufgegeben werden musste. Im selben Jahr zerstörte ein Feuer große Teile des Hauptgebäudes der Oesterreichischen Nationalbank in Wien. Die Instandsetzungsarbeiten dauerten bis 1985 an.

Ziel in den achtziger Jahren war es, die wirtschaftliche Leistungskraft mit Hilfe eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches zu stärken. Die Erkenntnisse aus den siebziger Jahren regten die österreichische Währungspolitik an, den Schillingkurs an der Deutschen Mark auszurichten, um die Preisstabilität im Land zu sichern. Zudem wurde der Strukturwandel durch eine Eingliederung in ein großes Währungsgebiet angestoßen. Stabile, wenn nicht unbedingt bequeme Rahmenbedingungen der Geldpolitik waren eine Voraussetzung, den Unternehmen langfristige Produktivitätssteigerungen und damit die Wahrung ihrer Stellung in der Wirtschaft zu sichern.

Zunächst stand dieser Entwicklung eine hohe Arbeitslosigkeit im Weg. Erst in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts stieg das Wachstum an, gleichzeitig nahm die Wettbewerbsfähigkeit zu und die Leistungsbilanzen konnten in einem Gleichgewicht gehalten werden.

In den neunziger Jahren fand die Eingliederung Österreichs in die Europäische Gemeinschaft statt. 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU) und trat dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bei. 1998 wurde zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) durch eine Novelle zum Nationalbankgesetz für die Oesterreichische Nationalbank die Unabhängigkeit von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Damit war die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von 1999 geschaffen.

ab 1999

Die Oesterreichische Nationalbank sowie andere nationale Zentralbanken zählen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Europäischen System der Zentralbanken.

Am 1. Jänner 1999[8] wurde im Rahmen der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in Österreich sowie in zehn weiteren Mitgliedsstaaten der EU der Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt. Für die Geld- und Währungspolitik ist fortan die Europäische Zentralbank zuständig, Beschlüsse dies bezüglich werden entsprechend vom Rat der Europäischen Zentralbank getroffen.

Seit Mai 2010 befindet sich die OeNB wieder im Vollbesitz der Republik Österreich, nachdem zwischenzeitlich auch Interessensvertretungen, Banken und Versicherungen daran beteiligt gewesen sind.

Die OeNB als moderne Zentralbank

Mit dem Rückzug aus dem Privatkundengeschäft in den sechziger Jahren sowie der ersten größeren Internationalisierung und Einführung einer strategischen Unternehmensführung in den siebziger Jahren begab sich die OeNB auf den Weg zu einer zukunftsorientierten Zentralbank. Eine weitere wesentliche Reform der Bank begann am Ende der achtziger Jahre.

Im Hinblick auf die globale Entwicklung etablierte sich die OeNB 1988 als Dienstleistungsunternehmen und erweiterte ihre Leitwerte – „Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“ – um die Prinzipien „Effizienz“ und „Kostenbewusstsein“. Die betriebswirtschaftlichen Mittel wurden optimiert und strategische Geschäftsfelder erfuhren durch gezielte Neuerungen eine Stärkung. Als Beispiele zu nennen sind die Intensivierung der inländischen Zusammenarbeit im Bereich des Zahlungsverkehrs durch Anregung der Gründung der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA), die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, das professionelle Management der Währungsreserven, die Verbesserung der Geldversorgung durch den Neubau des Geldzentrums und die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit durch die Gründung der Repräsentanzen in Brüssel (Europäische Union), Paris (OECD) und am Finanzplatz New York.

Nach dem Beitritt Österreichs in die EU im Jahr 1995 beteiligte sich die OeNB am Europäischen Währungssystem (EWS) und dessen Wechselkursmechanismus. Die Integration in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war der nächste Schritt in Richtung Weiterentwicklung der Stabilitätspolitik. Bereits seit dem Abschluss des Maastrichter Vertrages hat sich die Oesterreichische Nationalbank sehr umfassend mit ihrer Rolle im ESZB auseinander gesetzt und eine Basis für die Aufnahme in die Gemeinschaft geschaffen. Die fundierte Wirtschafts- und Währungspolitik Österreichs war außerdem eine Referenz, die die OeNB zur aktiven Mitgestaltung der monetären Zukunft Europas qualifizierte. Dabei waren eine verstärkte Harmonisierung des statistischen Rahmens und der geldpolitischen Instrumente mit Blick auf das Eurosystem, die Vorbereitung der Ausgabe europäischer Banknoten und die Etablierung betrieblicher Organisationsabläufe sowie die Vernetzung der Geschäftsprozesse im ESZB besondere Ziele der OeNB.

Im Folgenden kam es u. a. zur Errichtung einer ökonomischen Studienabteilung, einer Aus- bzw. Weiterbildungsoffensive und zur Stärkung der Zahlungsverkehrsposition durch Aufbau des TARGET-Systems[9]

Ein 1996 erstellter „OeNB-Masterplan“ lieferte wichtige Punkte für den bevorstehenden Übergang zum Euro.

Im Mai 1998 trat ein neues Pensionssystem in Kraft, durch welches neue Mitarbeiter in ein Zwei- Säulen-Modell eingegliedert wurden.

1999 wurde die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der WWU manifest. Die Oesterreichische Nationalbank – als Bestandteil des ESZB – wurde Eigentümer der Europäischen Zentralbank und erhielt in diesem Rahmen neue Kompetenzen im Sinne der Beteiligung an der geldpolitischen Entscheidungsfindung auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Einführung des Euro übertrugen sich die geldpolitischen Aufgaben des Generalrates auf den EZB-Rat. Die Umsetzung obliegt allerdings weiterhin den staatlichen Zentralbanken.

Aktivitäten der Oesterreichischen Nationalbank waren bzw. sind beispielsweise die weitere Professionalisierung im Asset-Management, die Erweiterung des Netzwerks der Repräsentanzen durch die Eröffnung einer Repräsentanz am Finanzplatz London, die Vorbereitung der reibungslosen Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 sowie die Beteiligung der OeNB an der Gründung des Vereins „A-SIT“ (Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria) und der „A-Trust“ (Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH) zwecks Förderung der Sicherheit in der Informationstechnologie.

2002 erfolgte die Umstellung der nationalen Währung auf den Euro. Die OeNB war für den reibungslosen Ablauf mit verantwortlich. Danach wurden neue Grundlagen für die strategische Positionierung definiert. Ziel der OeNB ist der Erhalt ihres hohen Ansehens in geld- und währungspolitischen Angelegenheiten. Außerdem gilt es komparative Vorteile gegenüber Mitbewerbern aufrechtzuerhalten und zu stärken. Des Weiteren ist ein hohes Maß an Vertrauen, Verlässlichkeit und Stabilität sowie auch Flexibilität notwendig, um dem schnellen Wandel im Umfeld der OeNB entsprechen zu können.

Rechtsform und Organe

Außenstelle der OeNB in Bregenz

Rechtliche Grundlagen

Als Zentralbank der Republik Österreich unterliegt die OeNB rechtlich dem EG-Vertrag, der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie dem Nationalbankgesetz 1984 (NBG) in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2004.[1]

Das Grundkapital der Oesterreichischen Nationalbank ist in Aktien zerlegt, das heißt rechtlich handelt es sich bei der Bank um eine Aktiengesellschaft. Seit Ende Mai 2010 gehören 100 % des Grundkapitals in Höhe von 12 Millionen Euro der Republik Österreich. Die Aktien der OeNB dürfen nur auf Zustimmung der Generalversammlung übertragen werden.

Die Oesterreichische Nationalbank arbeitet als nationale Zentralbank völlig unabhängig und darf keine Anordnungen von Institutionen der EU, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen annehmen. Im Gegenzug sind die genannten Organe dazu verpflichtet, dies zu beachten und angehalten, jeglichen Versuch der Beeinflussung zu unterlassen. Im Nationalbankgesetz ist die Unabhängigkeit der Nationalbank verankert, es regelt ebenso die Amtszeit des Generalrates sowie des Direktoriums und enthält Ausnahmen, die eine vorzeitige Abberufung der Mitglieder begründen.

Organe

Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.

Generalversammlung

Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus, die über Beschluss des Generalrates in den ersten vier Monaten jedes Geschäftsjahres stattfindet. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des Berichtes des Generalrates über die Geschäftsführung
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Generalrates und des Direktoriums
  • Beschlussfassung über die Gewinnverteilung
  • Zustimmung auf Aktienübertragung
  • Wahl der Mitglieder des Generalrates und der Rechnungsprüfer
  • Beschlussfassung über Anträge der Aktionäre

Generalrat

Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.

Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die übrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre, danach ist eine Wiederernennung möglich.

Zu den Aufgaben des Generalrates zählen insbesondere:

  • Zustimmung zum Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften und Beteiligungen
  • Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses zwecks Vorlage an die Generalversammlung
  • Vorschlagsrecht an die Bundesregierung zur Ernennung der Mitglieder des Direktoriums
Die aktuelle Zusammensetzung des Generalrates
Name Funktion
Claus J. Raidl Präsident Vorsitzender des Vorstands der Böhler-Uddeholm AG
Max Kothbauer Vizepräsident Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Wien
August Astl Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich
Markus Beyrer Generalsekretär der Industriellenvereinigung
Bernhard Felderer Direktor des Instituts für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung
Elisabeth Gürtler-Mauthner Geschäftsführerin der Sacher Hotels Betriebsges.m.b.H und Vizepräsidentin der ÖHV
Erich Hampel Vizepräsident der UniCredit Bank Austria AG
Alfred Hannes Heinzel Geschäftsführer der Heinzel Holding GmbH
Anna-Maria Hochhauser Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich
Johann Marihart Generaldirektor der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Werner Muhm Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Gabriele Payr Generaldirektorin der Wiener Stadtwerke Holding AG
Walter Rothensteiner Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
Dwora Stein Bundesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Direktorium

Das Direktorium führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele des ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhält. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Der Gouverneur beteiligt sich sowohl im EZB-Rat als auch im Erweiterten Rat der EZB. Er und sein Vertreter sind bei der Ausübung ihrer Funktion unabhängig vom Direktorium und dem Generalrat.

Die aktuelle Zusammensetzung des Direktoriums
Name Funktion
Ewald Nowotny[10] Gouverneur
Wolfgang Duchatczek[11] Vize-Gouverneur
Peter Zöllner[12] Direktor
Andreas Ittner[12] Direktor

Aufgaben

Im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) unterliegt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) der rechtlichen Ordnung des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft und nimmt eine neu definierte „duale“ Rolle ein. Diese umfasst neben der wichtigen nationalen Funktion als Zentralbank auch aus der währungspolitischen Eingliederung entstehende europäische Aufgaben. Für die Notenbank war diese Entwicklung eine Möglichkeit die ökonomische Leistungsfähigkeit des Landes zu verbessern und zudem in dem Zusammenschluss der Zentralbanken eine führende Position anzustreben.

Zu den Aufgabengebieten der Oesterreichischen Nationalbank zählen:

  • geldpolitischer Entscheidungsprozess
  • Umsetzung der Geldpolitik
  • Kommunikation der Geldpolitik
  • Sicherung der Finanzmarktstabilität

Zur Bewältigung dieser Aufgaben können bestehende Spielräume bedient und komparative Kostenvorteile ausgebaut werden, natürlich unter Wahrung der Leitwerte „Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“.

Geldpolitische Strategien und geldpolitischer Entscheidungsprozess

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ist seit dem 1. Jänner 1999 für die einheitliche Geldpolitik in der EU zuständig.

Die Oesterreichische Nationalbank hat die Funktion die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank bzw. des EZB-Rates – den Bestimmungen des EG-Vertrages entsprechend – in Österreich umzusetzen.

Der Artikel 105.1 des Vertrages setzt als primäres Ziel die Sicherung der Preisstabilität fest. Diese gilt als erreicht, wenn der jährliche Anstieg des „harmonisierten Verbraucherpreisindex“ (HVPI) im Euroraum#Abgrenzung Eurozone#Euroraum weniger als 2 % beträgt.

Des Weiteren unterstützt das Eurosystem – immer mit Blick auf ein stabiles Preisniveau – die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union, um diverse, im Artikel 2 EG-Vertrag fixierte Punkte, wie ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, beständiges Wachstum und hohes Beschäftigungsniveau, zu gewährleisten. Die konkrete Ausgestaltung der geldpolitischen Strategie obliegt allerdings dem ESZB selbst und beruht auf einem Zwei-Säulen-Prinzip:

Die wirtschaftliche Analyse bezieht sich auf kurz- bis mittelfristige Bestimmungsfaktoren der Preisentwicklung. Angebot und Nachfrage an Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Die monetäre Analyse fokussiert den langfristigen Zusammenhang zwischen Geldmenge und Preisen. Mit ihr lassen sich die aus der wirtschaftlichen Analyse abgeleiteten Faktoren für die Geldpolitik überprüfen.

Der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank ist – ohne an Weisungen gebunden zu sein – durch sein Mitwirken im EZB-Rat an den geldpolitischen Entscheidungen des Europäischen Systems der Zentralbanken maßgeblich beteiligt.

Volkswirtschaftliche Analysen

Die volkswirtschaftlichen Analysen der OeNB sind ein wichtiger Bestandteil für die Stellung der Bank innerhalb des Eurosystems. Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Euroraumes – mit Fokus auf die Situation in Österreich. Natürlich steht die Notenbank mit den restlichen Zentralbanken in einem Forschungswettbewerb um die Spitzenposition. Diese Forschung konzentriert sich vorwiegend auf geld- und finanzpolitische Fragen, die Transmission monetärer Impulse, die Wechselkurs- und Devisenmarktentwicklungen, die Verwirklichung von elektronischen Geldformen, die Sicherung der Finanzmarktstabilität, Fragen zu Lohnbildungsprozessen in der Währungsunion, Wettbewerbs- und Standortanalysen sowie auf Untersuchungen bezüglich Konvergenz bzw. Divergenz ökonomischer Entwicklungen – vor allem mit Blick auf die möglichen EU-Beitrittskandidaten.

Im Jahr 2000 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals die Ergebnisse für den Euroraum. Die Oesterreichische Nationalbank publizierte entsprechend halbjährlich Wirtschaftsprognosen über Österreich. Des Weiteren beschäftigt sich die OeNB mit der Analyse der Prozesse zur Eingliederung mittel- und osteuropäischer Länder in die EU und Wirtschafts- und Währungsunion, kooperiert fachlich mit den einzelnen Zentralbanken und unterstützt finanziell sowie fachspezifisch die Ausbildung der Beamten in den Reformländern.

Produktion statistischer Daten

Der Artikel 5.2 der ESZB/EZB-Satzung beauftragt die nationalen Zentralbanken mit der Einholung wichtiger statistischer Daten, wie Geld- und Bankstatistiken, Zahlungsbilanzen, die internationale Vermögensposition und die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung.

Diese Statistiken liefern die Grundlage zur Bestimmung eines Referenzwertes für das Wachstum der Geldmenge M3 und zur Berechnung des Mindestreserve-Solls von mindestreservepflichtigen Kreditinstituten. Die Oesterreichische Nationalbank muss zudem stets eine große Zahl allgemeiner Wirtschaftsdaten über Österreich an die Europäische Zentralbank weitergeben.

Mitwirken in internationalen Organisationen

Die Beteiligung der OeNB in verschiedenen internationalen Organisationen sowie diversen EU-Institutionen ermöglicht die laufende Beobachtung der wirtschaftlichen und währungspolitischen Entwicklung. Darüber hinaus können die gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsunterlagen integriert werden und unterstützen damit die Geldpolitik im ESZB sowie auf nationaler Ebene. Besonders aktiv zeigt sich die Oesterreichische Nationalbank in Komitees der EU, im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Außerdem vertritt die OeNB Österreich in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Ausgewählte Vertreter der OeNB nehmen an Beratungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) teil. Weiterhin ist die Beteiligung der Oesterreichischen Nationalbank im sich mit der Strukturpolitik befassenden „Wirtschaftspolitischen Ausschuss“ sowie im sich mit Richtlinien zur Bankenaufsicht auseinandersetzenden „Beratenden Bankausschuss“ zu nennen.

Aufgabe des Internationalen Währungsfonds ist die Stabilität des internationalen Währungssystems. Die Oesterreichische Nationalbank wird durch den Gouverneur sowie den Vize- Gouverneur vertreten. Außerdem stellt sie den „Alternate Executive Director“ der durch Österreich und Belgien geleiteten Ländergruppe. Die EZB dient im IWF als Beobachter.

Im Rahmen der OECD wirkt die Oesterreichische Nationalbank in vielen spezifischen Kommissionen mit, beispielsweise in dem „Wirtschaftspolitischen Komitee“ oder der Financial Action Task Force on Money Laundering.

Als Anteilsinhaber der BIZ beteiligt sich die Oesterreichische Nationalbank an internationalen Finanzierungen und berät sich gemeinsam mit anderen Zentralbanken über relevante geldpolitische Themen.

Umsetzung der Geldpolitik

Grundlagen für die Umsetzung der Geldpolitik sind der sinnvolle Einsatz geldpolitischer Instrumente, ein fundiertes Reservemanagement sowie die kontrollierte Geldversorgung.

Einsatz der geldpolitischen Instrumente

Im Europäischen System der Zentralbanken(ESZB) dienen diverse geldpolitische Instrumente der Liquiditätssteuerung, in diesem Zusammenhang stellt die Oesterreichische Nationalbank die Versorgung der österreichischen Banken und damit der österreichischen Wirtschaft sicher.

Das Eurosystem konzentriert sich wesentlich auf Offenmarktgeschäfte, um Zinssätze und Liquidität auf dem Markt zu steuern und darüber hinaus Signale zum geldpolitischen Kurs zu geben.

Daneben bietet das ESZB den inländischen Banken über die Oesterreichische Nationalbank als weiteres Instrument ständige Fazilitäten an. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist eine Option der Banken, sich von der nationalen Zentralbank über Nacht Liquidität zu einem festgelegten Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu verschaffen. Die Einlagefazilität ermöglicht inländischen Geschäftspartnern über Nacht überschüssige Liquidität in unbegrenzter Höhe auf Konten der Oesterreichischen Nationalbank zu verlagern.

Die Mindestreserve, zu der die Kreditinstitute in Österreich verpflichtet sind, ist ein weiteres geldpolitisches Instrument.

Reservemanagement

Die Verwaltung der Währungsreserven – sowohl der verbliebenen, als auch der an die EZB übertragenen – obliegt als weitere Angelegenheit der Oesterreichischen Nationalbank. Seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion verfügt allerdings nur das Europäische System der Zentralbanken über diese Reserven. Nach dem Artikel 31.2 der ESZB/EZB-Satzung „bedürfen alle Geschäfte mit Währungsreserven, die den nationalen Zentralbanken nach der Übertragung der erforderlichen Bestände an die EZB (gegen Forderungen in Euro) verbleiben, sowie von Mitgliedstaaten mit ihren Arbeitsguthaben in Fremdwährung durchgeführte Transaktionen oberhalb eines bestimmten festgesetzten Betrages (Art. 31.3) der Zustimmung der EZB“. Im Rahmen dieser Richtlinien können die nationalen Zentralbanken – unter Sicherung der Einheitlichkeit der Geldpolitik des Eurosystems – das Reservemanagement selbständig durchführen.

Geldversorgung

Neben dem Einsatz geldpolitischer Instrumente und dem Reservemanagement gehört die Ausgabe von Banknoten und Münzen ebenso zu den Aufgaben der OeNB. Dabei arbeitet die Notenbank mit spezialisierten Subunternehmen zusammen, um die entsprechenden Sicherheitsstandards der Zahlungsmittel zu bewahren. Die Banknotenproduktion erfolgt durch die „Österreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH“, die Münzproduktion durch die Münze Österreich und die primäre Verteilung des Bargeldes sowie die Bargeldbearbeitung durch die „Geldservice Austria“. An Letzterer beteiligen sich auch diverse Geschäftsbanken.

Konkret führt die Oesterreichische Nationalbank die Ausgabe sowie eine erforderliche Rücknahme von Bargeld an Banken durch. Ebenso sichert sie die Qualität der sich in Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen, dabei nimmt die Notenbank auch den Fälschungsschutz wahr, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Währung zu stärken.

Zusammen mit der „Austria Card GmbH“ beschäftigt sich die OeNB ebenso mit der Etablierung neuer, moderner Zahlungsmittel und sieht in diesem Zusammenhang dem Fortschritt in der Geldpolitik entgegen.

Kommunikation der Geldpolitik

Die Oesterreichische Nationalbank ist eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Wirtschaftsgeschehen in Österreich. Die Notenbank bewältigt diese Aufgabe durch regelmäßige Wirtschaftsanalysen und aktiven Informationsaustausch in Zusammenarbeit mit wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern. Außerdem erfolgt eine halbjährliche Berichterstattung des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs an den Finanzausschuss über erfolgte geld- und währungspolitische Handlungen.

Sicherung der Finanzmarktstabilität

Mit der Zunahme der globalen Eingliederung der Kapitalmärkte sowie der hohen Kapitalbewegungen rückt die Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte als Angelegenheit der Zentralbanken immer mehr in den Vordergrund, um mögliche Finanzkrisen früh zu erkennen und rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Finanzmarktstabilität

Die dem EG-Vertrag unterliegende Oesterreichische Nationalbank muss stets die Entwicklung der Finanzmärkte und Finanzprodukte im Hinblick auf die Wahrung der Finanzmarktstabilität im Auge behalten. Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit der Bankenaufsicht zusammen und ist in die Kontrollen der inländischen Kreditinstitute eingebunden. Die daraus resultierenden Informationen fließen in eine Systemanalyse des Finanzmarktes ein und unterstützen die Krisenprävention in besonderem Maße. Die Sicherung der Finanzmarktstabilität zählt zu den Grundvoraussetzungen für eine effiziente Erfüllung der Geldpolitik, sie ist eins der vorrangigen Ziele des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Zahlungssystemstabilität und Zahlungsverkehr

Durch die Gründung des ESZB mit dem Euro als Einheitswährung sind Transaktionen im gesamten EU-Raum möglich. Das im Jahr 1999 etablierte Zahlungsverkehrssystem TARGET[9] (Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer) ermöglicht durch eine standardisierte und sichere Zahlungsabwicklungsinfrastruktur EU-weit die elektronische Überweisung von mehrheitlich großvolumigen Euro-Zahlungen. Mit der Weiterentwicklung zum TARGET2[9] gelten seit 2007 für alle Marktteilnehmer dieselben Rahmenbedingungen, das heißt allen Banken in der EU stehen für ihre Zahlungen die gleichen Abwicklungsstandards und eine einheitliche Preisstruktur zur Verfügung. Außerdem besteht eine Unwiderruflichkeit des Zahlungseingangs und die Bearbeitungszeit für den Zahlungsvorgang dauert nur wenige Minuten.

Eine rege Forschungsarbeit dient zusätzlich der Verbesserung der Sicherheit und Leistungskraft des elektronischen Zahlungsverkehrs – stets im Sinne der geldpolitischen Richtlinien.

Der Zahlungsverkehr stellt eine wichtige Säule für die Stabilität des Finanzmarktes dar und setzt ein problemloses Funktionieren der Zahlungssysteme voraus. Die Oesterreichische Nationalbank wurde mit der Verabschiedung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit der Beobachtung dieser Zahlungsverkehrssysteme beauftragt.

Die OeNB im Europäischen System der Nationalbanken

Die nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten der EU bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Des Weiteren setzt sich das Eurosystem – innerhalb des ESZB – aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der 16 am Euro beteiligten Länder zusammen. Zum Eurogebiet zählen seit dem 1. Jänner 1999 neben Österreich noch Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. 2001 kam Griechenland, 2007 Slowenien, 2008 kamen Malta und Zypern, sowie 2009 die Slowakei hinzu.

Das ESZB an sich kann weder Rechtsakte erlassen noch Geschäfte tätigen, es dient lediglich als gemeinsamer Rahmen für die EZB und die staatlichen Zentralbanken.

Die nationalen Zentralbanken, Grundkapitaleigner der Europäischen Zentralbank, bleiben einerseits rechtlich selbständig, andererseits folgen sie, in enger Beziehung zueinander, gemeinsamen Richtlinien, die im EG-Vertrag und in der ESZB/EZB-Satzung festgesetzt sind.

Nach Artikel 105.1 des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft ist das oberste Ziel des ESZB die Sicherung der Preisstabilität. Darüber hinaus fördert das Eurosystem – im Hinblick auf das primäre Ziel – die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.

Der EZB-Rat, das Direktorium und – solange es Staaten gibt, die sich nicht am Euro beteiligen – den „Erweiterten Rat der EZB“ bilden gemäß Artikel 107.3 die Leitung des ESZB.

Präsidenten/Gouverneure

Die Präsidenten der OeNB
Name Amtszeit
Richard Reisch 1922–1932
Viktor Kienböck 1932–1938
Eugen Kaniak 1945
Hans Rizzi 1945-52
Eugen Margarétha 1952–1960
Reinhard Kamitz 1960–1967
Wolfgang Schmitz 1968–1973
Hans Kloss 1973–1978
Stephan Koren 1978–1988
Hellmuth Klauhs 1988–1990
Maria Schaumayer 1990–1995
Klaus Liebscher[13] 1995–1998 Präsident, von 1998 bis September 2008 Gouverneur
Adolf Wala 1988–1998 Generaldirektor, 1998–2003 Präsident
Herbert Schimetschek 2003–2008 Präsident
Claus Raidl seit 1. September 2008 Präsident
Ewald Nowotny[10] seit 1. September 2008 Gouverneur[14][15]

Siehe auch

Literatur

  • Anton Kausel: Der ökonomische Aufstieg Österreichs im OECD-Raum seit 1950. Wien 1998.
  • Klaus Liebscher, Josef Christl, Peter Mooslechner, Doris Ritzberger-Grünwald: European Economic Integration And South-East Europe. Edward Elgar, 2005, ISBN 978 1 84542 517 3.
  • Eduard Hochreiter: The Current Role of National Central Banks in the Eurosystem. Atlantic Economic Journal, International Atlantic Economic Society, vol. 28, Wien 200 (S.300 bis 308).
  • Klaus Liebscher, Josef Christl, Peter Mooslechner, Doris Ritzberger-Grünwald: The Economic Potential Of A Larger Europe. Edward Elgar, 2004, ISBN 978 1 84376 962 0.
  • Tichy, G.: Internationale ökonomische und monetäre Trends - Rückwirkungen auf Österreich. 1995.
  • Adolf Wala: Vom Schilling zum Euro: Beiträge zur Zeitgeschichte der österreichischen Wirtschaftspolitik und der Oesterreichischen Nationalbank. MANZ'sche Wien, 2002, ISBN 978-3214101022.

Weblinks

 Commons: Oesterreichische Nationalbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b RIS-BKA: Nationalbankgesetz 1984 (NBG) in der geltenden Fassung
  2. oenb.at Geschichte: von 1816-1818
  3. oenb.at Geschichte: von 1818-1878
  4. oenb.at Geschichte: von 1878-1922
  5. oenb.at Geschichte: von 1922-1938
  6. oenb.at Geschichte: von 1938-1945
  7. oenb.at Geschichte: von 1945-1998
  8. oenb.at Geschichte: ab 1999
  9. a b c Deutsche Bundesbank: TARGET
  10. a b oenb.at: Prof. Dr. Ewald Nowotny
  11. oenb.at: Mag. Dr. Wolfgang Duchatczek
  12. a b oenb.at: Mag. Dr. Peter Zöllner
  13. oenb.at:Dr. Klaus Liebscher
  14. ORF: Nationalbank: Nowotny als neuer Gouverneur fix
  15. Der Standard: Neue Führung fix
48.21611616.354083

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