Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Eine Arzneimittelkommission (Abk. AMK) ist ein mit Fachleuten besetztes Gremium, das Empfehlungen in der Anwendung von Arzneimitteln gibt. In Deutschland spielen die Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe eine wichtige Rolle unter anderem in der Pharmakovigilanz, während in der Schweiz die Eidgenössische Arzneimittelkommission beurteilt, welche Arzneimittel auf die Spezialitätenliste der durch die Krankenkassen erstattungsfähigen Arzneimittel gelangen.

Außerdem gibt es oft an Krankenhäusern Arzneimittelkommissionen, die festlegen, welche Arzneimittel in der Klinik durch die Krankenhausapotheke vorgehalten und durch Ärzte routinemäßig verordnet werden sollen. Sie können die Verwendung gekaufter Arzneimittel bei klinischen Versuchen genehmigen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist seit 1952 ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer, die historischen Wurzeln reichen aber zurück bis 1911[1]. Laut Statut ist die „Aufgabe der Arzneimittelkommission, die Bundesärztekammer in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten“.

Eine große Rolle in der Arbeit der AkdÄ spielt die Arzneimittelüberwachung oder Pharmakovigilanz. Die AkdÄ nimmt Hinweise von Ärzten auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Arzneimitteln auf; nach den Berufsordnungen der Ärzte sind diese verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen der AkdÄ zu melden. Die AkdÄ leitet die Meldungen entsprechend § 62 AMG an die zuständige Bundesbehörde weiter. Diese ergreift dann die durch das Stufenplanverfahren erforderlichen Maßnahmen.

Außerdem gibt die AkdÄ neben Therapieempfehlungen[2] zu verschiedenen Krankheiten auch die inzwischen sechs mal jährlich erscheinende Arzneiverordnung in der Praxis[3] sowie in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das Informationsblatt Wirkstoff aktuell[4]über zumeist neu eingeführte Arzneistoffe heraus.

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ist ein Fachausschuß der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Nach der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Da die Apotheke aber oft nicht feststellen kann, ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt, werden Verdachtsfälle parallel an die AMK gemeldet. Die AMK erfasst diese Meldungen der Apotheken zur Arzneimittelqualität und -sicherheit, untersucht das Arzneimittel in einem eigenen Zentrallabor und gibt die Information im Rahmen des Stufenplanverfahrens an die Bundesbehörden weiter. Die AMK verfügt über ein Informationssystem, mit dem innerhalb weniger Stunden bedenkliche Arzneimittel bundesweit aus den Apotheken zurückgerufen werden können.

Schweiz

Die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) berät das Bundesamt für Gesundheit bei der Erstellung der Spezialitätenliste, einer Positivliste für Arzneimittel. Die Kommission wird nach Art. 37e der Verordnung über die Krankenversicherung mit Vertretern der Behörden und Kantone, der Versicherten, der Ärzte, Apotheker und Spitäler, der Medizin- und Pharmaziefakultäten und der Pharmaindustrie besetzt und vom Bundesrat ernannt. Über die EAK hinaus gibt es einzelne Arzneimittelkommissionen an Krankenhäusern.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eckdaten der historischen Entwicklung auf der Internetseite der AkdÄ
  2. Therapieempfehlungen der AkdÄ
  3. AVP-Bulletin auf der Internetseite der AkdÄ
  4. Wirkstoff aktuell auf der Internetseite der AkdÄ

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