- Oberstes Bundesgericht
-
Das Oberste Bundesgericht war in Deutschland das nach der ursprünglichen Fassung des Artikel 95 Grundgesetz vorgesehene rechtswegübergreifende Bundesgericht, das zur Wahrung der Einheit des Bundesrechts eingesetzt werden und Fälle entscheiden sollte, deren Einheitlichkeit der Rechtsprechung der fünf oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung war.
Dieses Gericht ist nie errichtet worden. Die für das oberste Bundesgericht vorgesehene Funktion übt stattdessen der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes aus. Als oberster Gerichtshof des Bundes wird nunmehr jeder der fünf für den jeweiligen Rechtsweg höchsten Gerichte nach Art. 95 GG bezeichnet.
Kategorien:- Historisches Gericht (Deutschland)
- Verfassungsgeschichte (Deutschland)
Wikimedia Foundation.