- Obstschnaps
-
Obstler oder Obstbrand bezeichnet einen Schnaps, der aus verschiedenen Früchten wie beispielsweise Birnen, Äpfeln oder Zwetschgen hergestellt wird. Die Früchte werden gemaischt und diese Maische wird einer alkoholischen Gärung unterworfen. Daraus wird durch Destillation, man spricht vom Brennen, ein Schnaps gewonnen. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 Volumenprozent [1][2]. Die verschiedenen Arten von Obstbränden sind unter Spirituose aufgeführt.
Verwendete Früchte
Die Qualität eines Obstbrandes hängt wesentlich von der Qualität der zur Herstellung verwendeten Früchte ab. Das Brennobst sollte die optimale Genussreife erreicht haben, damit ein ausgeprägtes und sortentypisches Aroma vorhanden ist. Je höher der Zuckergehalt, desto größer ist die Alkoholausbeute. Um Branntweinfehler zu vermeiden, muss das Obst frei von Erde, Gras und Blättern sein. Unreife, faule, verschimmelte und schlecht ausgebildete Früchte sind nicht geeignet. Sie enthalten wenig Zucker und kaum gute Aromastoffe.
Verwendet werden alle Arten von Obst wie:
- Äpfel, z. B.: Rheinischer Bohnapfel, Rambour, Gravensteiner, sämtlich Renetten, Brettacher, Cox Orange, Kaiser Wilhelm, Trierer Weinäpfel
- Birnen, z. B.: Weinbirne, Mostbirne, Gelbmöstler, Alexander Lucas Birne, Flaschenbirne, Conference, Williams Christbirne
- Kirschen
- Zwetschgen
- Mirabellen
Der durchschnittliche Einkaufspreis für Obstbrennereien liegt bei Äpfeln pro Kilo ca. bei 0,05 € und bei Birnen ca. bei 0,04 € (im Jahr 2004).
Das verwendete Obst stammt häufig von Streuobstwiesen, die von vielen bäuerlichen Betrieben und Nebenerwerbsbrennern gepflegt werden. Das Obst der Streuobstwiesen ist in der Regel nicht als Tafelobst für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Dieses so genannte Wirtschaftsobst kann aber gut für Obstsäfte, Most, Obstbrand, Marmelade und die Gewinnung von Agraralkohol genutzt werden.
Die Erhaltung, Landschafts- und Biotoppflege zahlreicher Streuobstwiesen gelingt heute (oft nur noch) durch die Abnahmegarantie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die den von bäuerlichen Kleinbetrieben und Nebenerwerbsbrennereien destillierten Agraralkohol zu festgesetzten Literpreisen abnimmt. Währenddessen ist der Absatz von Apfelsaft aus Streuobst erheblich zurückgegangen. So stammte im Jahr 2003 nur noch 30 % des in Baden-Württemberg verarbeiteten Apfelsaftkonzentrats aus heimischem Streuobst. 65 % stammten aus importiertem Apfelsaftkonzentrat.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, 9. Obstbrand (siehe auch: Spirituosen bei www.was-wir-essen.de)
- ↑ Mindestalkoholgehalt von Spirituosen – Die Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- ↑ Wolf-Dieter Riexinger: Streuobstwiesen – gefährdeter Lebensraum der Kulturlandschaft. Schwäbische Heimat, H. 3, 2005, S. 267ff
Wikimedia Foundation.