- Neutralalkohol
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Unter Agraralkohol versteht man hochprozentigen Alkohol (Ethanol), der durch Alkoholische Gärung von in der Landwirtschaft erzeugten zucker- oder stärkehaltigen Rohstoffen wie Obst, Getreide oder Kartoffeln und anschließendes Brennen der Maische gewonnen wurde.
Die Erhaltung, Landschafts- und Biotoppflege zahlreicher Streuobstwiesen gelingt heute oft nur noch durch die Abnahmegarantie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die den Alkohol vieler bäuerlicher Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbrennereien abnimmt, den diese aus Streuobst destillieren (soweit sie Obstschnaps, Kornbrand oder Kartoffelschnaps nicht vermarkten können).
Dieser Agraralkohol wird in Deutschland von der Bundesmonopolverwaltung gereinigt und kann, nun als Neutralalkohol bezeichnet, für Arznei- und Lebensmittel verwendet werden. Synthetisch hergestellter Alkohol wie Bioethanol darf dafür nicht verwendet werden.
Der Neutralalkohol ist nicht in erster Linie zum Genuss gedacht wie Spirituosen, jedoch zur Herstellung von Lebensmitteln geeignet und unterliegt daher der Branntweinsteuer. Wird er für technische Zwecke verwendet (Brennspiritus), wird er durch Vergällung ungenießbar gemacht und unterliegt danach nicht mehr der Branntweinsteuer.
Agraralkohol (biogen erzeugtes Ethanol) ist wie Bioethanol (biosynthetisch erzeugtes Ethanol) ein Ottokraftstoff und kann hochoktaniges Benzin substituieren. Von der produzierten Menge biogen erzeugten Ethanols werden in Deutschland etwa 50 % als Neutralalkohol für Getränke und Lebensmittel sowie für weitere technische Zwecke erzeugt und etwa 50 % zur Nutzung als Ethanol-Kraftstoff. Weltweit liegt das Verhältnis etwa bei 35 % zu 65 %.
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