Offenlegungsrecht

Offenlegungsrecht

Offenlegungsrecht bezeichnet im schweizerischen Recht ein Rechtsgebiet, das sich mit der Pflicht zur Offenlegung von Vermögensbeteiligungen an kotierten Unternehmen befasst. Damit sollen Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen transparent und Übernahmebemühungen frühzeitig erkennbar gemacht werden.[1] Einzelheiten regeln das Börsengesetz (BEHG) sowie die dazu ergangene Börsenverordnung der EBK (BEHV-EBK).

Einzelnachweise

  1. http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/vdc/cont/Neuerungen_Offenlegungsrecht.pdf

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