- Kotierung
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Der Begriff Kotierung (frz coter, „den Kurswert angeben“)[1] bedeutet in der Schweiz die Zulassung von Effekten zum amtlichen Handel an der Börse ("Börsennotierung").[2] Die mit der Kotierung verbundenen Auflagen sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel festgelegt.
Einzelnachweise
- ↑ Brockhaus Enzyclopädie 17. Auflage 10. Band S. 545
- ↑ Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, Art. 2 Begriffe
Kategorien:- Börsenhandel
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