- Ohne Arbeit kein Lohn
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Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht, der sich nur mittelbar aus der Fälligkeitsregel des § 614 S.1 BGB ergibt.
Die grundsätzliche Überlegung ist, dass die Arbeitsleistung eine Fixschuld ist, die zu erfüllen mit Zeitablauf in der Regel unmöglich wird. Hierüber besteht weitgehend Einigkeit. Wie das im Einzelfall zu begründen ist, ist streitig. Manche nehmen generell eine absolute Fixschuld an und meinen, die Arbeit könne nie nachgeholt werden. Andere (auch das Bundesarbeitsgericht) wollen von einer relativen Fixschuld im Sinne von § 323 II Nr. 2 BGB unter Berücksichtigung der konkreten Situation (Arbeitszeitkonten, Gleitarbeitszeit etc.) ausgehen. Im Normalfall gilt aber, dass ein Nachholen der Arbeit bereits deshalb unmöglich ist, weil der Arbeitnehmer an den folgenden Tagen bereits eine neue Arbeitsleistung schuldet.
Da im Arbeitsrecht grundsätzlich das Allgemeine Leistungsstörungsrecht gilt, ergibt sich daraus für die Hauptleistung Arbeit eine Unmöglichkeit nach § 275 BGB. Daraus folgt dann gemäß § 326 I 1 BGB, dass der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.
Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Reihe von wichtigen Ausnahmen:
- bezahlter Urlaub
- Annahmeverzug
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebs- und Wegerisiko
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Individualarbeitsrecht (Deutschland)
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