- Bundesarbeitsgericht
-
Bundesarbeitsgericht
— BAG —Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberster Gerichtshof des Bundes Gründung April 1954 Hauptsitz Erfurt Behördenleitung Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Website www.bundesarbeitsgericht.de Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersberg in Erfurt, dessen Verlauf und Lage symbolisch im umgebenden Park durch einen Granitweg dargestellt wird. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.
Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
Die entsprechenden Gerichte heißen in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht (BGer).
Inhaltsverzeichnis
Bedienstete
In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt (alle Zahlen Stand: November 2005).
Entscheidungen
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Geschäftsverteilung
Die Geschäftsverteilung (Stand: 28. Februar 2011) sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
- Vorsitzende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt
- 1. Beisitzer Richter Linck
- 2. Beisitzer Richter Koch
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
- Vorsitzender Richter Burghard Kreft
- 1. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
- 2. Beisitzerin Richterin Berger
- 3. Beisitzerin Richterin Rachor
3. Senat: Betriebliche Altersversorgung
- Vorsitzende Richterin Gräfl
- 1. Beisitzer Richter Zwanziger
- 2. Beisitzerin Richterin Schlewing
4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
- Vorsitzender Richter Bepler
- 1. Beisitzer Richter Creutzfeldt
- 2. Beisitzer Richter Treber
- 3. Beisitzer Richter Winter
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz
- Vorsitzender Richter Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Müller-Glöge
- 1. Beisitzer Richterin Laux
- 2. Beisitzer Richter Biebl
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht
- Vorsitzender Richter Fischermeier
- 1. Beisitzer Richter Brühler
- 2. Beisitzerin Richterin Spelge
7. Senat: Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
- Vorsitzender Richter Wolfgang Linsenmaier
- 1. Beisitzerin Richterin Gallner
- 2. Beisitzer Richter Kiel
- 3. Beisitzerin Richterin K. Schmidt
8. Senat: Schadensersatz, Betriebsübergang
- Vorsitzender Richter Hauck
- 1. Beisitzer Richter Böck
- 2. Beisitzer Richter Breinlinger
9. Senat: Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
- Vorsitzender Richter Düwell
- 1. Beisitzer Richter Krasshöfer
- 2. Beisitzer Richter Suckow
10. Senat: Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen,
- Vorsitzender Richter Mikosch
- 1. Beisitzer Richter Eylert
- 2. Beisitzer Richter Reinfelder
- 3. Beisitzer Richter Mestwerdt
Sitz und Gebäude
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt.
Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf – in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde. Der Entwurf hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt. Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebäude mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet.
Der rechteckige, kompakt wirkende viergeschossige Baukörper hat zwei Innenhöfe und ist nach Norden ausgerichtet. Seine Energie sparende Klimahaut lässt mit den vielen Fenstern das Gebäude trotz der Kompaktheit offen wirken.
Im Inneren des Gebäudes dominieren dunkle amerikanische Eichentöne und Natursteinböden aus blassgrünem Tessiner Gneis. Über ein naturbelichtetes, zweigeschossiges Foyer sind alle öffentlichen Bereiche erschlossen, wie die Verhandlungssäle, das Casino oder die Bibliothek, die im ersten Obergeschoss den einen Innenhof des Gebäudes umschließt. Das für künftige Nutzungen flexible Achsraster ist zu einem Drittel durch massive Schieferpaneele ausgefüllt, die im 2:1-Wechsel mit den Fensterelementen angeordnet wurden und über die Etagen versetzt zueinander stehen. Durch diesen Versatz erhalten die Fassaden aus Theumarer Schiefer ein leicht wirkendes Formenspiel. In deren gefräste Schieferpaneele befinden sich mit emaillierter Schrift verzierte, bewegliche Glasschiebeläden als Sonnenschutz. Der kaum wahrnehmbare Text, der die Sonne filtert, stellt den sich endlos wiederholenden ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes dar.
Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet für die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich. Die Kunst im und am Bau stammt unter anderem von Remy Zaugg, Veronika Kellendorfer, Katharina Grosse, Jürgen Partenheimer (siehe Bild) und Ian Hamilton Finlay.
Die Anschrift, am Hugo-Preuß-Platz 1, erinnert an einen deutschen Staatsrechtler, der 1918/1919 den Entwurf einer demokratischen Reichsverfassung erarbeitete, der Grundlage für die Weimarer Verfassung und damit auch für das heutige deutsche Grundgesetz wurde.
Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit 1 Hans Carl Nipperdey (1895–1968) 1954 1963 2 Gerhard Müller (1912–1997) 1963 1981 3 Otto Rudolf Kissel (* 1929) 1981 1994 4 Thomas Dieterich (* 1934) 1994 1999 5 Hellmut Wißmann (* 1940) 1999 2005 6 Ingrid Schmidt (* 1955) 2005 Literatur
- Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Volker Rieble: Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht. Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, München 2004, ISBN 3-406-51533-9
- Über das Gebäude
- Gesine Weinmiller, Klaus Kinold: Das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt, Richter Verlag; 2003. ISBN 3-933807-41-7. 96 S.
Siehe auch
Weblinks
Commons: Bundesarbeitsgericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Website des Bundesarbeitsgerichts
- Ein Kubus für das Recht. Baubeschrieb beim BM f VBuS
- Falk Jaeger: Subtiles Spiel mit Innen und Aussen. Gesine Weinmillers Deutsches Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 24. November 1999
Verfassungsgerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Bundesgerichtshof | Bundespatentgericht
Arbeitsgerichtsbarkeit: Bundesarbeitsgericht
Finanzgerichtsbarkeit: Bundesfinanzhof
Sozialgerichtsbarkeit: Bundessozialgericht
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Bundesverwaltungsgericht | Truppendienstgericht Nord | Truppendienstgericht Süd
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Bundesarbeitsgericht — Bundesarbeitsgericht, Abkürzung BAG, in Deutschland der an der Spitze der Arbeitsgerichtsbarkeit stehende Gerichtshof des Bundes mit Sitz in Erfurt. Die Verwaltung des BAG und die Dienstaufsicht führt der Bundesminister für Arbeit und… … Universal-Lexikon
Bundesarbeitsgericht — Bụn|des|ạr|beits|ge|richt … Die deutsche Rechtschreibung
Bundesarbeitsgericht (BAG) — oberster Gerichtshof des Bundes im Bereich der ⇡ Arbeitsgerichtsbarkeit; Sitz in Erfurt. Die Geschäfte der Verwaltung und der Dienstaufsicht führt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Einvernehmen mit dem Bundesminister der… … Lexikon der Economics
BArbG — Bundesarbeitsgericht EN Federal Labor Court … Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
Arbeitszeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, daß Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: er hat die Stelle zu meiner vollen… … Deutsch Wikipedia
Dienstzeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, dass Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: e … Deutsch Wikipedia
Qualifiziertes Zeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, dass Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: e … Deutsch Wikipedia
Zeugniscode — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, dass Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: e … Deutsch Wikipedia
Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland) — Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit.… … Deutsch Wikipedia
Babyjahr — Als Elternzeit bezeichnet man in Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben die Eltern einen Rechtsanspruch. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Antrag auf… … Deutsch Wikipedia