Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
— BAG —
Bundesadler der deutschen Bundesorgane
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberster Gerichtshof des Bundes
Gründung April 1954
Hauptsitz Erfurt
Behördenleitung Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Website www.bundesarbeitsgericht.de
Außenansicht 2011
Großer Sitzungssaal
Foyer
Gründach über dem Foyer der Bibliothek
Bibliothek
Vorhof

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersberg in Erfurt, dessen Verlauf und Lage symbolisch im umgebenden Park durch einen Granitweg dargestellt wird. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.

Die entsprechenden Gerichte heißen in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht (BGer).

Inhaltsverzeichnis

Bedienstete

In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt (alle Zahlen Stand: November 2005).

Entscheidungen

Das Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzentscheidungen zur Aussperrung im Streit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern (Kassel 1980).

In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung (Stand: 28. Februar 2011) sieht wie folgt aus:

1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht

Vorsitzende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt
1. Beisitzer Richter Linck
2. Beisitzer Richter Koch

2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen

Vorsitzender Richter Burghard Kreft
1. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
2. Beisitzerin Richterin Berger
3. Beisitzerin Richterin Rachor

3. Senat: Betriebliche Altersversorgung

Vorsitzende Richterin Gräfl
1. Beisitzer Richter Zwanziger
2. Beisitzerin Richterin Schlewing

4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft

Vorsitzender Richter Bepler
1. Beisitzer Richter Creutzfeldt
2. Beisitzer Richter Treber
3. Beisitzer Richter Winter

5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz

Vorsitzender Richter Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Müller-Glöge
1. Beisitzer Richterin Laux
2. Beisitzer Richter Biebl

6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht

Vorsitzender Richter Fischermeier
1. Beisitzer Richter Brühler
2. Beisitzerin Richterin Spelge

7. Senat: Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung

Vorsitzender Richter Wolfgang Linsenmaier
1. Beisitzerin Richterin Gallner
2. Beisitzer Richter Kiel
3. Beisitzerin Richterin K. Schmidt

8. Senat: Schadensersatz, Betriebsübergang

Vorsitzender Richter Hauck
1. Beisitzer Richter Böck
2. Beisitzer Richter Breinlinger

9. Senat: Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten

Vorsitzender Richter Düwell
1. Beisitzer Richter Krasshöfer
2. Beisitzer Richter Suckow

10. Senat: Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen,

Vorsitzender Richter Mikosch
1. Beisitzer Richter Eylert
2. Beisitzer Richter Reinfelder
3. Beisitzer Richter Mestwerdt

Sitz und Gebäude

Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt.

Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf – in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde. Der Entwurf hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt. Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebäude mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet.

Der rechteckige, kompakt wirkende viergeschossige Baukörper hat zwei Innenhöfe und ist nach Norden ausgerichtet. Seine Energie sparende Klimahaut lässt mit den vielen Fenstern das Gebäude trotz der Kompaktheit offen wirken.

Jürgen Partenheimer, Weltachse, hier noch Nationalmuseum Peking, 2000

Im Inneren des Gebäudes dominieren dunkle amerikanische Eichentöne und Natursteinböden aus blassgrünem Tessiner Gneis. Über ein naturbelichtetes, zweigeschossiges Foyer sind alle öffentlichen Bereiche erschlossen, wie die Verhandlungssäle, das Casino oder die Bibliothek, die im ersten Obergeschoss den einen Innenhof des Gebäudes umschließt. Das für künftige Nutzungen flexible Achsraster ist zu einem Drittel durch massive Schieferpaneele ausgefüllt, die im 2:1-Wechsel mit den Fensterelementen angeordnet wurden und über die Etagen versetzt zueinander stehen. Durch diesen Versatz erhalten die Fassaden aus Theumarer Schiefer ein leicht wirkendes Formenspiel. In deren gefräste Schieferpaneele befinden sich mit emaillierter Schrift verzierte, bewegliche Glasschiebeläden als Sonnenschutz. Der kaum wahrnehmbare Text, der die Sonne filtert, stellt den sich endlos wiederholenden ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes dar.

Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet für die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich. Die Kunst im und am Bau stammt unter anderem von Remy Zaugg, Veronika Kellendorfer, Katharina Grosse, Jürgen Partenheimer (siehe Bild) und Ian Hamilton Finlay.

Die Anschrift, am Hugo-Preuß-Platz 1, erinnert an einen deutschen Staatsrechtler, der 1918/1919 den Entwurf einer demokratischen Reichsverfassung erarbeitete, der Grundlage für die Weimarer Verfassung und damit auch für das heutige deutsche Grundgesetz wurde.

Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts

Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Hans Carl Nipperdey (1895–1968) 1954 1963
2 Gerhard Müller (1912–1997) 1963 1981
3 Otto Rudolf Kissel (* 1929) 1981 1994
4 Thomas Dieterich (* 1934) 1994 1999
5 Hellmut Wißmann (* 1940) 1999 2005
6 Ingrid Schmidt (* 1955) 2005

Literatur

  • Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Volker Rieble: Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht. Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, München 2004, ISBN 3-406-51533-9
Über das Gebäude
Gesine Weinmiller, Klaus Kinold: Das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt, Richter Verlag; 2003. ISBN 3-933807-41-7. 96 S.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Bundesarbeitsgericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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