- Askeri
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Askeri (türk. askeri, von arab. al-ʿaskar, Soldat) bezeichnete in der mittelalterlichen Ständeordnung des Osmanischen Reiches den steuerbefreiten Adelsstand. Zu Askeri zählten Militärsklaven (Kul) und Lehensnehmer (Spahi) des Sultans, sowie Hofbeamte und Geistliche.
Die Zugehörigkeit zum Stand der Askeri war vom Religionsbekenntnis unabhängig, insbesondere in Rumelien gab es christliche und islamische Askeri. In manchen Fällen konnten sie ihren privilegierten Status an ihre Nachkommen vererben. Die Privilegien der Askeri waren in Erlässen des Sultans verbrieft, die Rechtsprechung über sie oblag dem Kadi-Asker. Unterhalb der Askeri befand sich der steuerpflichtige Stand der Reaya.
Ein Wechsel des Standes war anfangs selten. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert wurde die Trennung zwischen Askeri und Raiyya immer unschärfer, und Askeri bäuerlicher Abstammung, die erbliches Vermögen besaßen, waren keine Seltenheit. Im 18. Jahrhundert umfasste die Standesbezeichnung auch Kaufleute und Handwerker.
Literatur
- S. Faroqhi: Osmanen, Osmanisches Reich. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Sp. 1499.
- B. Lewis: ʿASKARĪ. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 1954–, Bd. I, S. 712.
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