- Askerî
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Askerî (osmanisch عسکری, von arab. al-ʿaskar, Soldat) bezeichnete in der mittelalterlichen Ständeordnung des Osmanischen Reiches den steuerbefreiten Adelsstand. Zu Askerî zählten Militärsklaven (Kul) und Lehensnehmer (Spahi) des Sultans, sowie Hofbeamte und Geistliche.
Die Zugehörigkeit zum Stand der Askerî war vom Religionsbekenntnis unabhängig, insbesondere in Rumelien gab es christliche und muslimische Askerî. In manchen Fällen konnten sie ihren privilegierten Status an ihre Nachkommen vererben. Die Privilegien der Askerî waren in Erlässen des Sultans verbrieft, die Rechtsprechung über sie oblag dem Kazasker. Unterhalb der Askerî befand sich der steuerpflichtige Stand der Reâyâ.
Ein Wechsel des Standes war anfangs selten. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert wurde die Trennung zwischen Askerî und Reâyâ immer unschärfer, und Askerî bäuerlicher Abstammung, die erbliches Vermögen besaßen, waren keine Seltenheit. Im 18. Jahrhundert umfasste die Standesbezeichnung auch Kaufleute und Handwerker.
Siehe auch
Askari (einheimische Soldaten oder Polizisten in den Kolonialtruppen der europäischen Mächte)
Literatur
- S. Faroqhi: Osmanen, Osmanisches Reich. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Sp. 1499.
- B. Lewis: ʿASKARĪ. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 1954–, Bd. I, S. 712.
Kategorie:- Militär (Osmanisches Reich)
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