- Ordnungsnummer (Taxi)
-
Im deutschen ÖPNV wird im Bereich des Taxiverkehrs eine Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) vergeben bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (d.h. Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens). Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde mit polizeilichem Kennzeichen aufgeführte Fahrzeug.
Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung einer Taxe muss diese Nummer an vorgeschriebener (BOKraft §27) Stelle (Heckscheibe unten rechts) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind behördlicherseits geregelt und verbindlich.
Ebenso muss die Nummer auf den zum Fahrzeug gehörenden Quittungen aufgestempelt, aufgedruckt oder gelocht sein.
Wikimedia Foundation.