Konzession

Konzession
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Unter Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘; PPP concessum) versteht man:

  • Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung eines Abbaurechtes für Rohstoffe. Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z. B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z. B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.
  • Die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes.
  • Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die „Dienstleistungskonzession“ zur Durchführung von Entsorgungsverträgen.
  • Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).
  • Die Einräumung des Rechts eine bestimmte Maßnahme durchzuführen und dabei insbesondere auch enteignen zu dürfen. Auf diesem Weg wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, vor allem Eisenbahnen. Heute gibt es dafür in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr. Allerdings kann die Planfeststellung eines Infrastrukturvorhabens auch in Deutschland dazu führen, dass durch eine staatliche Enteignungsbehörde zugunsten des Vorhabens Grundstücke enteignet werden.[1] In der Schweiz beinhaltet die Eisenbahn- und die Seilbahnkonzession nach wie vor ein Enteignungsrecht des Unternehmers oder Vorhabenträgers selbst. Per Anfang 2010 wurde das Enteignungsrecht im Eisenbahngesetz neu gefasst; vorausgesetzt wird ein öffentliches Interesse am Bau der Bahn.[2]

Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts und aus dem Völkerrecht.

Bewilligungspflichtige Gewerbe in Deutschland

Die Zahl der genehmigungspflichtigen, also konzessionierten Gewerbe hat in den letzten Jahrzehnten im Rahmen einer Liberalisierung abgenommen. Bei vielen Gewerben will der Staat sich jedoch eine Aufsicht aus z. B. gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Gründen vorbehalten. Unter anderem werden in § 29 bis § 40 der Gewerbeordnung mehrere Gewerbe genannt, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Es folgt eine Liste bewilligungspflichtiger Gewerbe ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Einzelbelege

  1. Z.B. für Eisenbahnen, s. § 22 Allgemeines Eisenbahngesetz
  2. Art. 3 Eisenbahngesetz und Art. 7 Seilbahngesetz
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Konzession — Konzession …   Deutsch Wörterbuch

  • Konzession — (lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbes. amtliche Genehmigung einer Anlage oder behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes. Die gewerbliche K. ist entweder eine sachliche oder eine persönliche (Real o der Personalkonzession) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konzession — Konzessiōn (lat.), Zugeständnis, Genehmigung; obrigkeitliche Ermächtigung zum Betriebe eines nicht freien Gewerbes; Konzessionār, Inhaber einer Geschäfts K.; konzessīv, einräumend, ein Zugeständnis enthaltend (Konzessivsatz etc.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konzession — Sf Zulassung, Zugeständnis erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. concessio ( ōnis), Abstraktum von l. concēdere (concessum) abtreten, sich fügen, zugestehen , zu l. cēdere weichen, nachgeben und l. con .    Ebenso nndl. concessie, ne.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konzession — »Zugeständnis, Erlaubnis; behördliche Genehmigung (zur Ausübung eines Gewerbes)«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. aus lat. concessio »das Herantreten; das Zugeständnis« entlehnt, einer Bildung zu lat. con cedere »beiseitetreten; das Feld räumen;… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konzession — Zugeständnis * * * Kon|zes|si|on [kɔnts̮ɛ si̯o:n], die; , en: 1. Genehmigung einer Behörde für eine gewerbliche Tätigkeit: jmdm. die Konzession für die Führung eines Restaurants erteilen; dem Betreiber einer Gaststätte die Konzession entziehen. 2 …   Universal-Lexikon

  • Konzession — die Konzession, en (Aufbaustufe) durch eine zuständige Behörde erteilte Genehmigung zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes Synonyme: Bewilligung, Lizenz Beispiele: Wir haben eine Konzession für den Bau eines Hauses erhalten. Ihm wurde die… …   Extremes Deutsch

  • Konzession — 1. Berechtigung, Bewilligung, Erlaubnis, Ermächtigung, Genehmigung, Lizenz, Recht, Vollmacht, Zustimmung; (bildungsspr.): Autorisation, Legitimation. 2. Einräumung, Entgegenkommen, Gefallen, Gefälligkeit, Zugeständnis. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Konzession — Kon·zes·si·on [ si̯oːn] die; , en; 1 Admin; die (schriftliche) Erlaubnis durch eine Behörde, ein Gasthaus, ein Geschäft o.Ä. führen zu dürfen ≈ Lizenz <eine Behörde erteilt, entzieht jemandem eine Konzession> || K : Konzessionsinhaber || K …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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