- Assoziierung
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Unter Assoziierungspolitik versteht man das Instrument europäischer Außenpolitik, mit einigen Staaten oder Staatengruppen engere Beziehungen einzugehen. Man unterscheidet Assoziierung zur Vorbereitung der Mitgliedschaft und Assoziierung als Mittel der Entwicklungspolitik.
Assoziierungsabkommen gehen über Handels- und Kooperationsabkommen hinaus, sie liegen unterhalb eines Beitritts.
Ziele
- Herstellung privilegierter Wirtschaftsbeziehungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Welthandel, zum Beispiel über Zollpräferenzen
- Förderung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen
- Vorbereitung einer Mitgliedschaft
Beispiele
- Assoziierung der ehemaligen europäischen Kolonien mit der EWG
- Assoziierung der EFTA-Staaten zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Übernahme des EU-Binnenmarktes ohne gemeinsamen Agrarmarkt
- „Europaabkommen“ mit künftigen Mitgliedern. Staaten in Mittel- und Osteuropa) wurden über die Agenda 2000 gemäß den Kopenhagen-Kriterien an die EU herangeführt
- Assoziierungsabkommen mit der Türkei (1963), Zollunion seit 1996
- Assoziierung im Sinne der Erweiterung des Freihandels mit Mittelmeerstaaten geplant
Links
Siehe auch: AKP-Staaten, Lomé-Abkommen, Cotonou-Abkommen
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