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Ein Segelflugschein ist die Berechtigung, ein Segelflugzeug eigenverantwortlich zu führen.
Inhaltsverzeichnis
Segelflugscheine in Deutschland
Frühere Regelungen
Bis 2003 hieß die allgemeine „Fluglizenz Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer“ (engl. private pilot licence, PPL). Man benötigte Beiblätter für spezielle Kategorien von Luftfahrzeugen: PPL-C für Segelflugzeuge, PPL-B für motorisierte Segelflugzeuge und Motorsegler und PPL-A für Motorflugzeuge. Man konnte die jeweilige Ausbildung hierfür machen und die Beiblätter separat erwerben.
Neue Regelungen seit Einführung von JAR-FCL in Deutschland
Mit der europäischen Harmonisierung durch JAR-FCL (engl. Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing) änderten sich auch die Lizenzvorschriften für Segelflieger, obwohl die JAA keinerlei Regeln für den Segelflug festgelegt haben, der weiter streng national geregelt wird. Der deutsche Segelflugschein heißt seit dem Glider Pilot Licence (GPL). Die GPL wird unbefristet erteilt, der Pilot muss aber innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten darf er die Rechte aus seiner Lizenz nicht wahrnehmen.
Segelflugausbildung in Deutschland
Um den Segelflugschein zu erlangen, muss einem der Fliegerarzt spätestens vor dem ersten Alleinflug die Flugtauglichkeit bescheinigen. Bei der Erstuntersuchung verlangt der Fliegerarzt zudem eine Augenärztliche und eine HNO-Ärztliche Untersuchung. Es ist aber sinnvoll diese Untersuchungen schon zu Beginn der Ausbildung zu machen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 60 Starts und 25 Flugstunden, wobei es Ermäßigungen bei einer schnelleren Ausbildung gibt. In kommerziellen Flugschulen lässt sich die Ausbildung innerhalb einiger Wochen abschließen. In den zahlreichen Luftsportvereinen dauert die Ausbildung länger, da meist nur an Wochenenden geflogen wird, ist aber durch ehrenamtlich arbeitende Fluglehrer deutlich günstiger. Je nach Wetter, Talent und eigenem Zeitbudget kann man dort von einer Ausbildungsdauer von ein bis zwei Jahren ausgehen.
Die Ausbildung kann mit 14 Jahren begonnen werden. Um alleine fliegen zu dürfen, muss der Schüler von einem zweiten Fluglehrer überprüft werden. Wenn dieser zustimmt, darf der Schüler unter Aufsicht eines Fluglehrers im Bereich des Flugplatzes alleine fliegen.
In der Ausbildung des Deutschen Aero Clubs gibt es verschiedene Abschnitte: A, B, C und die Vorbereitung für Überlandflüge.
Abschnitt A: (Anfängerschulung)
Der Schüler lernt, wie sich das Flugzeug bei Ruderausschlägen verhält, was er zu tun hat, um die Richtung und Geschwindigkeit zu halten, und wie Kurven zu fliegen sind. Beherrscht er die Grundlagen, geht es weiter mit Start und Landung. Parallel hierzu gibt es eine theoretische Ausbildung. Am Ende dieses Abschnitts steht der erste Alleinflug. Um alleine fliegen zu dürfen, muss der Schüler von einem zweiten Fluglehrer überprüft werden. Wenn dieser zustimmt, muss der Schüler drei Platzrunden im Alleinflug sauber vorführen, und der Schüler darf in der weiteren Ausbildung mit Flugauftrag und unter Aufsicht eines Fluglehrers im Bereich des Flugplatzes alleine fliegen.
Abschnitt B:
Hier baut der Schüler seine Fähigkeiten in Alleinflügen und in Flügen mit Fluglehrer weiter aus. Die Kurven werden steiler und schneller geflogen. Hier lernt der Schüler auch schon, wie man Thermik erkennt und nutzt. Am Endes dieses Abschnitts steht wieder eine kleine Prüfung, in der der Flugschüler seine erlernten Fähigkeiten in drei Flügen zeigen muss.
Abschnitt C
In diesem Abschnitt geht es besonders ums Thermikfliegen. Der Schüler muss im Alleinflug einen 30-minütigen Thermikflug schaffen. Außerdem lernt er den Seitengleitflug. Zum Abschluss des Abschnitts gehören wieder drei Platzrunden.
Vorbereitung auf Überlandflüge
Jetzt fliegt der Schüler mit Fluglehrer das erste Mal geplant vom Flugplatz weg. Es müssen mindestens zwei Überlandeinweisungen mit Lehrer geflogen werden. Es muss auch eine Außenlandeübung gemacht werden. Mit bestandener theoretischer Prüfung zur GPL und Beendigung dieses Abschnitts darf der Flugschüler mit einem schriftlichen Flugauftrag Flüge außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers durchführen. Ziel ist die Durchführung eines Überlandflugs von mindestens 50km im Alleinflug. Der 50km-Flug kann auch durch einen 100-km-Streckenflug mit Fluglehrer ersetzt werden. Ist auch diese Hürde genommen, kann auch die praktische Prüfung für den GPL abgenommen werden, und man erhält die Segelfluglizenz.
Theorieprüfung
Die Therorieprüfung wird in den Fächern: Meteorologie,Luftrecht,Menschliches Leistungsvermögen,Navigation,Verhalten in besonderen Fällen,Aerodynamik,Technik vom Luftfahrtbundesamt abgenommen und ist nach bestandener Prüfung zwei Jahre gültig.Die Prüfung gilt als Bestanden wenn jedes Fach mit mindestens 75% bestanden worden ist.Ein ausgleichen der Fächer ist nicht möglich.Die 7 Fächer werden dort separat geprüft und können, wenn sie nicht bestanden werden, einzeln wiederholt werden. Man muss in diesem Fall also nicht die gesamte Theorieprüfung wiederholen.
Sprechfunkzeugnis
Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis). Man unterscheidet zwei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges der zwei möglichen Flugfunkzeugnisse ausreichend:
BZF II - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. Es ist z.B. für Flüge in Deutschland erforderlich.
BZF I - Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Es ist z.B. für Auslandsflüge erforderlich.
Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen Sie bei der Bundesnetzagentur (Hauptsitz in Bonn) eine theoretische und mündliche Prüfung ablegen. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog. Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.
Segelflugscheine in Österreich
In Österreich wird der Segelfliegerschein auch als GPL bezeichnet. Zum Beginn der Ausbildung muss ein Flugschülerausweis beim Österreichischen Aero-Club angefordert werden. Nachdem man ca. 40-50 Starts mit Fluglehrer hinter sich hat, folgen 30 Alleinflüge, von denen die letzten drei bereits die Prüfungsflüge sein können. Für den Segelfliegerschein fehlen dann noch die theoretische Prüfung, eine Gefahreneinweisung und je nach Gebiet auch eine Hang- oder Wandeinweisung. Weiterhin muss man mindestens drei Stunden Alleinflug nachweisen können.
Segelflugscheine in der Schweiz
In der Schweiz wird der Segelflugschein „Segelfliegerausweis“ genannt. Man erhält diesen nach einer theoretischen und praktischen Prüfung. Voraussetzungen sind mindestens sechs Flugstunden in den letzten 12 Monaten, ein mindestens zweistündiger Segelflug und mindestens fünf Stunden Alleinflugzeit.
Zusätzlich können die Berechtigungen für Passagierflüge, Wolkenflüge, Eigenstart, Windenstart, Schleppstart, Motorsegler und die Lehrberechtigung erworben werden.
Nach einer sportmedizinischen Voruntersuchung wird danach die medizinische Tauglichkeit nicht weiter regelmäßig kontrolliert.
Siehe auch
Weblinks
- bundesrecht.juris.de: LuftPersV, Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 133), abgerufen am 29. April 2009
- Deutscher Aeroclub e.V.: Die Segelflugausbildung - Methodik, Richtlinien und Bestimmungen (pdf, 225 KB), abgerufen am 29. April 2009
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