- PUAG
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Regelung des Rechts
der Untersuchungsausschüsse
des Deutschen BundestagesKurztitel: Untersuchungsausschussgesetz Abkürzung: PUAG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Staatsrecht FNA: 1101-10 Datum des Gesetzes: 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142) Inkrafttreten am: Letzte Änderung durch: 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Art. 44 GG näher ausgestaltet. Art 44 GG besagt, dass der Bundestag berechtigt (und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet) ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzusetzen (Art. 44 Abs.1 Satz 1 GG; dem entspricht § 1 Abs. 1 PUAG).
Es enthält nähere Regelungen über Kompetenzen, Zusammensetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen, so etwa zur Öffentlichkeit, zum Geheimschutz und zur Amtsverschwiegenheit (§§ 14 ff. PUAG).
Literatur
- Ute Mager: Das neue Untersuchungsausschussgesetz des Bundes – Parlamentarische Organisation von Kontrolle durch Publizität. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches Öffentliches Recht, 41. Bd., 2002, S. 597-615.
Weblinks
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