- Palliativ
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Palliation (Linderung, aus lat. ‚pallium‘ (Mantel) bzw. ‚palliare‘ (mit einem Mantel umhüllen, verbergen)) bezeichnet allgemein eine medizinische Maßnahme, deren primäres Ziel nicht der Erhalt (Prophylaxe), die Gesundung (Kuration) oder die Wiederherstellung (Rehabilitation) der normalen Körperfunktion, sondern deren bestmögliche Anpassung an die gegebenen physiologischen und psychologischen Verhältnisse ist, ohne gegen den zugrundeliegenden Defekt oder die zugrundeliegende Erkrankung selbst zu wirken. Die Abgrenzungen können dabei aufgrund unterschiedlicher Betrachtungen und Zielsetzungen unscharf sein.
Eine irreversible Palliation (z. B. durch Operation) wird als definitive Palliation bezeichnet.[1]
Der Begriff wird in verschiedenen Anwendungsbereichen im Detail unterschiedlich definiert:
- Palliative Therapie zur bestmöglichen Versorgung von kurativ nicht (mehr) behandelbaren Krankheiten [2] bzw. angeborenen oder erworbenen körperlichen Defekten.[3] Dies kann beispielsweise bei einer nicht korrigierbaren angeborenen Fehlbildung sein, deren Einschränkungen durch operative Eingriffe reduziert, diese selbst aber nicht beseitigt wird – auch ohne dass dies dabei eine Auswirkung auf die Lebensdauer haben muss.[4] Primäre Zielsetzung ist die Lebenserhaltung bei nicht therapierbarer Grunderkrankung.
- Palliative Operationen sind ein Teilgebiet der palliativen Therapie und richten „… sich gegen unangenehme bzw. lebensbedrohliche Symptome, Komplikationen oder Krankheitsfolgen (symptomatische Therapie), nicht gegen die Ursache der Erkrankung. Die Grunderkrankung wird durch den operativen Eingriff nicht beseitigt.“[5]
- Palliativmedizin als medizinisch lindernde Behandlung unheilbar Schwer(st)kranker (z. B. bestimmte onkologische Patienten). Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist Palliativmedizin beschränkt auf „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt.“[2] Primäre Zielsetzung ist die Lebensqualitätserhaltung bzw. -steigerung im finalen Krankheitsstadium.
- Palliativpflege ist als begleitendes pflegerisches Angebot an Schwerstkranke und ihr soziales Umfeld ein Teilbereich der Palliativmedizin.
Quellen
- ↑ Klinische Kinderkardiologie, Gebhard Schumacher, John Hess, Konrad Bühlmeyer; Analyse der Autopsiefälle mit kongenitalem Vitium, Katy Rinne
- ↑ a b Definitionen der 'Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin'
- ↑ Definition auf 'kinderkardiochirurgie.de'
- ↑ Palliativdefinition auf 'onkologie-partner.de'
- ↑ Theophanis Karavias: Chirurgie fürs Examen, Schattauer Verlag, ISBN 978-3-7945-2196-8, Pkt. 3.2.2 'Operationen mit palliativer Zielsetzung'
- Palliative Therapie zur bestmöglichen Versorgung von kurativ nicht (mehr) behandelbaren Krankheiten [2] bzw. angeborenen oder erworbenen körperlichen Defekten.[3] Dies kann beispielsweise bei einer nicht korrigierbaren angeborenen Fehlbildung sein, deren Einschränkungen durch operative Eingriffe reduziert, diese selbst aber nicht beseitigt wird – auch ohne dass dies dabei eine Auswirkung auf die Lebensdauer haben muss.[4] Primäre Zielsetzung ist die Lebenserhaltung bei nicht therapierbarer Grunderkrankung.
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