- Papillenödem
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Klassifikation nach ICD-10 H47.1 Stauungspapille, nicht näher bezeichnet ICD-10 online (WHO-Version 2006) Stauungspapille (Abkürzung: Stapa; englische Bezeichnung: papilledema) bezeichnet eine Schwellung (Ödem) der Austrittsstelle des Sehnerven (Nervus opticus) aus dem Augapfel (Papilla nervi optici).
Eine Stauungspapille liegt in der Regel beidseitig vor. Eine seltene Ausnahme, das Foster Kennedy-Syndrom, entsteht dann, wenn der zweite Hirnnerv durch einen raumfordernden Prozess in der vorderen Schädelgrube komprimiert wird. Er bildet dann keine Stauungspapille aus.
Ursachen
Diese Schwellung tritt am häufigsten in Zusammenhang mit einem erhöhten Druck im Hirnschädelinnern (Hirndruck) auf. Dieser kann beispielsweise verursacht werden durch einen Hirntumor, eine Entzündung oder Infektion des Gehirns oder einer Einblutung im Gehirn oder auf der Hirnhaut (Epiduralhämatom) mit nachfolgender Verdrängung des Gehirns. Kann keine Ursache für den erhöhten Hirndruck gefunden werden, so liegt unter Umständen ein sogenannter Pseudotumor cerebri vor, ein erhöhter Hirndruck aufgrund aufgestauten Hirnwassers. Die Stauungspapille ist Ausdruck einer chronifizierten Hirndrucksteigerung, sie findet sich nur bei langer, langsam fortschreitender Hirndrucksteigerung. Sie ist jedoch nicht typisch für eine akute intrakranielle Drucksteigerung.
Weitere Diagnostik
Die Stauungspapille kann von Kopfschmerzen und Sehstörungen begleitet sein. Mittel der Wahl zur Feststellung einer Stauungspapille ist die Spiegelung des Augenhintergrundes (Ophthalmoskopie). In Einzelfällen kann auch eine Sonographie des Augapfels hilfreich sein. Die Feststellung einer Stauungspapille erfordert die umgehende Suche nach zugrunde liegenden Ursachen im Schädelinneren und insbesondere im Gehirn, was mit einer neurologischen Untersuchung einschließlich Bildgebung des Schädelinneren durch eine Computertomographie oder Kernspintomographie erfolgen sollte. Eine Lumbalpunktion zur Entnahme von Hirnwasser (Liquor) bei Vorliegen einer Stauungspapille sollte erst nach Ausschluss einer intracraniellen Raumforderung erfolgen und dann unbedingt eine Liquordruckmessung zum Ausschluss eines Pseudotumor cerebri beinhalten. Bei Vorliegen einer Raumforderung sollte dieses jedoch unterbleiben, da es dann mit dem Risiko einer lebensbedrohlichen Einklemmung des Hirnstamms verbunden sein könnte.
Quelle
- Bates B: A guide to physical examination and history taking. 5th Edition. 1991, J.B. Lippincott, Philadelphia. ISBN 0-397-54781-1
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