Parafisken

Parafisken

Parafiscus bzw. Parafiskus (pl. Parafisci oder Parafisken) bezeichnet juristische Personen mit eigenem Haushalt, die weder als originärer Staat, noch als privat bezeichnet werden können.

Merkmale eines Parafiskus sind:[1]

  1. Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Für den Fall, dass der Parafiskus seine Tätigkeiten aufgibt, müssten diese von der öffentlichen Hand übernommen werden.
  2. Eigene Finanzquellen mit Zwangscharakter. Sie geben dem Parafiskus die Möglichkeit, meist gesetzlich eingeschränkt, unabhängig vom staatlichen Gesamthaushalt zu agieren.

Ein Beispiel sind die von den Beitragszahlern (in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch selbstverwalteten Sozialversicherungsträger. Ein Merkmal der Sozialversicherungszweige ist die fast das gesamte Volk umfassende soziale Absicherung gegen die Wechselfälle des Lebens durch ein Pflichtversicherungssystem, in welchem Beiträge von den Versicherten und deren Arbeitgebern bzw. Dritten erhoben und eingezogen werden.

Berufsvertretungen wie beispielsweise Handwerkskammern zählen, sofern sie öffentliche Aufgaben übernehmen und sich aus Zwangsbeiträgen finanzieren, ebenfalls zu den Parafisci und werden als Ständefisci bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Horst Zimmermann, Klaus-Dirk Henke: Finanzwissenschaft. Verlag Vahlen, ISBN 3-8006-2676-4

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