Parafiskalische Abgabe

Parafiskalische Abgabe

Als parafiskalische Abgabe werden im Kontext des europäischen Steuerrechts Steuern bezeichnet, die sowohl für im Inland produzierte als auch für importierte Waren gezahlt werden müssen.

Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten somit im Europarecht als „Abgaben gleicher Wirkung“ (wie ein Zoll) nach Artikel 110 AEUV. Sie behindern somit den Europäischen Binnenmarkt und sind daher unzulässig.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Siehe auch

Sonderabgabe (Deutschland)

Quellen

Einzelnachweise

  1. WirtschaftsWoche vom 29. März 2010 Seite 23: Finanzmarkt - Populärer Sündenfall
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sonderabgabe (Deutschland) — Öffentlich rechtliche Lasten Eine Sonderabgabe ist eine außersteuerliche Abgabe und Oberbegriff für ein breites Spektrum diverser öffentlicher Abgaben. Eine allgemeine Definition lässt sich daher nicht formulieren.[1] …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Weininstitut — Der Deutsche Weinfonds (DWF) und das Deutsche Weininstitut (DWI) sind Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Förderung der Qualität und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des… …   Deutsch Wikipedia

  • Weinfonds — Der Deutsche Weinfonds (DWF) und das Deutsche Weininstitut (DWI) sind Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Förderung der Qualität und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”