Parafiskalische Abgabe

Parafiskalische Abgabe

Als parafiskalische Abgabe werden im Kontext des europäischen Steuerrechts Steuern bezeichnet, die sowohl für im Inland produzierte als auch für importierte Waren gezahlt werden müssen.

Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten somit im Europarecht als „Abgaben gleicher Wirkung“ (wie ein Zoll) nach Artikel 110 AEUV. Sie behindern somit den Europäischen Binnenmarkt und sind daher unzulässig.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Siehe auch

Sonderabgabe (Deutschland)

Quellen

Einzelnachweise

  1. WirtschaftsWoche vom 29. März 2010 Seite 23: Finanzmarkt - Populärer Sündenfall
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