- Parafiskalische Abgabe
-
Als parafiskalische Abgabe werden im Kontext des europäischen Steuerrechts Steuern bezeichnet, die sowohl für im Inland produzierte als auch für importierte Waren gezahlt werden müssen.
Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten somit im Europarecht als „Abgaben gleicher Wirkung“ (wie ein Zoll) nach Artikel 110 AEUV. Sie behindern somit den Europäischen Binnenmarkt und sind daher unzulässig.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
- Die im Zuge der Finanzkrise ab 2007 andiskutierte Bankenabgabe in Deutschland ist streng genommen eine parafiskalische Abgabe[1].
Siehe auch
Quellen
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 1992 – C-144/91, dort Rn. 24.
- Streinz, Rudolf: Europarecht, 5. Auflage, 2001, C.F. Müller, S. 291.
Einzelnachweise
- ↑ WirtschaftsWoche vom 29. März 2010 Seite 23: Finanzmarkt - Populärer Sündenfall
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.