- Parallelkusinenheirat
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Parallelkusinenheirat bezeichnet die Heirat eines Mannes mit einer parallelverwandten Kusine, also mit einem Kind des Bruders seines Vaters oder mit dem Kind einer Schwester seiner Mutter. Sie ist im Gegensatz zur Kreuzkusinenheirat bei vergleichsweise wenigen Völkern verbreitet. Eine Begründung für das seltene Vorkommen findet sich in den strukturalistischen Analysen des Soziologen und Ethnologen Claude Lévi-Strauss, insbesondere in dem 1949 erschienenen Buch Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft. Hier zeigt Lévi-Strauss, dass dauerhafte Reziprozitätsbeziehungen zwischen Gruppen nur dann durch Heiraten zustande kommen können, wenn es sich bei den Heiraten um Kreuzkusinenheiraten handelt.
Zu finden ist diese Eheform als patrilaterale Parallelkusinenheirat fast ausschließlich bei islamischen und semitisch-sprachigen Gesellschaften. Innerhalb dieser Gesellschaften ist sie jedoch, als Heirat mit der bint ʿamm, bis heute sehr weit verbreitet.
Beispiele
- Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und Bayern und Prinzessin Elisabeth Auguste von Pfalz-Sulzbach
- König Karl IV. von Spanien und Prinzessin Maria Luise von Bourbon-Parma
- Kaiser Franz I. von Österreich und Prinzessin Maria Ludovika Beatrix von Österreich-Este
- König Franz I. von Neapel-Sizilien und Prinzessin Maria Isabel von Spanien
- Kaiser Franz Joseph I. und Elisabeth von Österreich-Ungarn (Sisi)
- Testamentsreglement des jüdischen Bankiers Mayer Amschel Rothschild
Beispiel für eine doppelte Parallelkusinenheirat ist die Ehe zwischen
- Königin Isabella II. von Spanien und Franz von Assisi von Bourbon-Spanien, deren Väter (aus dem Hause Spanien) Brüder, die Mütter (aus dem Hause Neapel-Sizilien) aber Schwestern waren.
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