- Parterre (Architektur)
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Der Begriff Parterre (französisch par terre = zu ebener Erde) bezeichnet in der Architektur das Erdgeschoss, also das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. In der Deutschschweiz, Österreich und Deutschland wird der Begriff neben Erdgeschoss regelmäßig in der Umgangssprache verwendet.
Ein Hochparterre liegt einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) über dem Umgebungsterrain, was besonders bei einer Hanglage des Hauses von entscheidender Bedeutung sein kann. Häuser mit Hochparterre haben gelegentlich eine repräsentative Eingangstreppe.
Das Tiefparterre (auch Souterrain) ist ein Untergeschoss, das mit dem Fußboden unterhalb der Straße liegt, doch dessen Fenster mit nicht allzu hoher Parapethöhe eher noch ganz über Außenniveau liegen.
Ein Keller (Untergeschoss) weist hingegen nur mehrere kleinere Fenster im oberen Wandbereich auf, die zumindest teilweise unter Straßenniveau liegen. Tageslicht erreicht diese nur über mit Glaspflaster oder Gitter abgedeckte Lichtschächte oder einen dem Gebäude vorgelagerten Graben bzw. einer Grube. Eine solche Fenstergrube ergibt einen besseren Lichteinfall und erhöht je nach Ausgestaltung und Bepflanzung auch den Wohnwert des Kellerraumes.
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